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Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot von Gottesdiensten geplant

Der Freundeskreis St. Philipp Neri in Berlin legt gegen das Verbot von Gottesdiensten in der Corona-Krise Verfassungsbeschwerde ein.

Pressemeldung vom 9. April:

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am gestrigen Abend die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Vortag zurückgewiesen hat, bleibt dem Freundeskreis jetzt nur noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Propst Dr. Gerald Goesche erklärte dazu:
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt in seiner Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus der ersten Instanz. Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf.

Dies wollen wir insbesondere klären und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.“

SIEHE hierzu unsere vorhergehende Berichterstattung: https://charismatismus.wordpress.com/2020/03/28/berlin-institut-st-philipp-neri-will-eine-gottesdiensterlaubnis-per-gericht-erreichen/

Zum Institut St. Philipp Neri: Die katholische Einrichtung ist eine Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts und damit direkt dem Papst in Rom unterstellt. 2004 gegründet, verbindet sie die große Tradition der katholischen Kirche mit einer zeitgemäßen Form der Seelsorge. Ihren Sitz hat die Gemeinschaft direkt am Mauerpark in der Mitte Berlins. Das Institut erhält keine Zuwendungen aus dem Kirchensteueraufkommen und ist auf Spenden angewiesen.

Quelle und Internetpräsenz: http://www.institut-philipp-neri.de/index.php

 

 

Kommentare

7 Antworten

  1. Jesus hat uns seinen Leib und sein Blut GESCHENKT. Es bleibt ein GESCHENK – auf das der Beschenkte keinen einklagbaren Anspruch hat. Sein Wort „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ ist eine EINLADUNG, kein Befehl, der um jeden Preis – die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer – zu befolgen ist!
    • Wie kann jemand ernsthaft glauben, Jesus erwarte von uns, sich und andere der Gefahr einer potentiell tödlichen Virus-Infektion auszusetzen, um seine Auferstehung zu feiern?
    • Wie egoistisch ist es, seinen eigenen „Rechtsanspruch“ auf die Kommunion auf Kosten der Gemeinschaft durchzusetzen?
    • Wie kommt jemand auf die Idee, es könne nur Ostern werden, wenn man die Kommunion empfangen habe?

    1. Guten Tag,
      hier setzt niemand einen Rechtsanspruch selber durch, sondern nimmt sein rechtsstaatliches RECHT einer Verfassungsbeschwerde in Anspruch (oder gilt das nicht für katholische Geistliche?!). Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, daß das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag (und nur diesen!) zwar abgelehnt, aber zugleich festgestellt hat, es handle sich beim Gottesdienstverbot um einen „überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit“.
      Die Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht als unzulässig zurückgewiesen, sondern wird – nach Lage der Dinge – ernst genommen und beratschlagt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. Nein, es ist meines Wissens gar nicht möglich, eine Anzeige anonym aufzugeben. Aber hier nenne ich meinen Namen nicht mehr, weil Sie in letzter Zeit die unter meinem Klarnamen versendeten Kommentare gar nicht erst veröffentlicht haben.

    Kommunionempfang per Pinzette?! Da regen sich die Tradionalisten darüber auf, wenn die Kommunion per Hand verteilt wird (so wie es Jesus und die Jünger getan haben), aber den Leib Christi mit einer Pinzette anzufassen – das soll in Ordnung sein…?

    1. Guten Tag,
      warum soll es nicht in Ordnung sein? Ich schrieb doch, daß es in der Orthodoxie längst die Löffel-Kommunion gibt (schon seit dem Frühmittelalter). Beidesmal handelt es sich um einen Gegenstand, ob Löffel, Pinzette oder Zange. Inzwischen erfuhr ich, daß die Würfelzuckerzange derzeit auch bei der Abendmahlausteilung der altlutherischen SELK verwendet wird.
      Natürlich kann man anonyme Anzeigen an die Polizei senden – die Frage ist nur, was diese damit macht. Im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester gab es recht häufig anonyme Anzeigen bzw. Beschuldigungen. Ich kenne selber Priester, die davon betroffen waren. Es gab dann sogar Ermittlungsverfahren, die aber eingestellt wurden, doch für die Betroffenen war es äußerst streßig bis dahin.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  3. Die Verfassungsbeschwerde ist ja am Freitag bereits abgewiesen worden.
    Das Gottesdienstverbot gilt also weiterhin.
    Auf der Homepage des Instituts ist aber zu lesen, dass heute (am Ostersonntag) und Ostermontag die Kirche geöffnet ist und zu acht (!) verschiedenen Zeiten der Kommunionempfang möglich ist. (http://www.institut-philipp-neri.de/material/gottesdienste.pdf)
    Er scheint wohl der Meinung zu sein, dass der Kommunionempfang keine gottesdienstliche Handlung ist und deswegen vom höchstrichterlichen Verbot ausgenommen ist.
    Weil Probst Gerald Goesche in einem Interview erklärt hat, dass er grundsätzlich keine Handkommunion gibt, und weil er ja auch bis vor wenigen Tagen noch die Mundkommunion praktiziert hat, ist zu vermuten, dass er das so auch heute und morgen macht.
    Ziemlich egoistisch und rücksichtlos – finden Sie nicht auch?
    Ich habe diese Ankündigung bereits bei der Berliner Polizei zur Anzeige gebracht: Aktenzeichen @12.04.2020-01063101.

    1. Guten Tag,
      Herr/Frau Anonymous, haben Sie Ihre Anzeige auch anonym abgegeben? So wie Sie hier schreiben?
      Wozu eigentlich dieser besondere „Eifer“, wo es doch sowieso öffentlich auf deren Homepage steht?
      Es scheint Ihnen zudem entgangen zu sein, daß die Verfassungsbescherde keineswegs zurückgewiesen wurde, sondern nur der Eilantrag – wie im Fall des Katholiken aus Hessen, worüber wir sofort berichtet haben: https://charismatismus.wordpress.com/2020/04/11/verfassungsgericht-das-gottesdienstverbot-trifft-die-glaeubigen-christen-ins-mark/
      Über die Verfassungsbeschwerde wird noch beraten!
      Die Mundkommunion ist weder kirchlich noch staatlich verboten. Zudem ist sie, wenn man eine – noch dazu sterile – Pinzette verwendet, hygienischer als die Handkommunion.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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