Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärte der Bundesvorsitzende, der Dt. Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, zum Gesetzentwurf über die Einrichtung eines „Polizeibeauftragten“ die ablehnende Position der Gewerkschaft:
„Ein Regelungsbedarf ist an dieser Stelle nicht erkennbar. Die Polizei in der Hauptstadt genießt das Vertrauen der Bevölkerung.“
Wendt hob vor allem zwei kritische Punkte des Gesetzentwurfes hervor. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und die Datenschutzproblematik.
In staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren würde es eine Doppel- bzw. „Zugleichzuständigkeit“ geben.
Beim Datenschutz soll dem Beauftragten das Recht zur umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten geben. „Diese Bestimmung ist ausdrücklich zu beanstanden. Es gibt keinen Sachverhalt, der die Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten als erforderlich oder verhältnismäßig erscheinen lässt.“
Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-kein-bedarf-fuer-polizeibeauftragten/
4 Antworten
Polizei: Prügelknaben der Nation
MEDIEN 25. Juni 20200
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