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Berliner Gericht verurteilt linke Männerdiskriminierung der „taz“

Die links-alternative „Tageszeitung“ (taz) muß einem abgelehnten männlichen Bewerber knapp 2700 Euro Schadensersatz zahlen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah es als erwiesen an, daß die Zeitung den aus der Ukraine stammenden Kläger wegen seines Geschlechts benachteiligte. Dieser hatte sich auf eine Stelle beworben, die ausdrücklich nur für Frauen mit „Migrationshintergrund“ ausgeschrieben war. paragraph_300x3001

Die Richter bewerteten dies als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die taz kündigte an, gegen das Urteil nicht in Berufung gehen zu wollen.

„Da es offensichtlich keine belastbaren Studien gibt, die eine besondere Benachteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund belegen, hat nun ein Gericht festgestellt, daß eine solche Ausschreibung gesetzeswidrig ist“, zeigte sich Chefredakteurin Ines Pohl zerknirscht.

Ursprünglich wollte die taz mit der Maßnahme den Frauenanteil in Führungspositionen bei Zeitungen heben. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Schließlich habe es sich bei der Stelle nicht um eine Führungsposition gehandelt, sondern nur um ein Volontariat. Zudem sei ein grundsätzlicher Ausschluß von Männern nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Quelle: www.jungefreiheit.de

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