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Berliner Skandalbeschluß: Gibt es noch Chancen einer Gegenwehr ?

Der Beschluß des Landgerichts Berlin-Tiergarten, wonach die katholische Kirche straffrei als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet werden darf, ist mittlerweile rechtskräftig, wie wir bereits vorige Woche berichteten. Es kann hier also keinen weiteren Instanzenweg mehr geben.
Das Aktenzeichen dieses Gerichtsentscheids lautet: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).

Nun werden wir immer wieder gefragt, ob es überhaupt noch rechtliche Möglichkeiten gibt, sich gegen die Zulässigkeit dieser ebenso infamen wie kirchenfeindlichen Verleumdung zu wehren.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß jeder Richter unabhängig ist – also könnte ein anderer Richter in derselben Sache zu einem  a n d e r e n  Ergebnis kommen. Die Richterin im Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Kirchenhasser Jörg Kantel von der Anschuldigung nach §166 bekanntlich entlastet. Eine andere Richterin oder ein Richter könnte in dieser Causa aber anders entscheiden.
Das bedeutet:  Es kann nach wie vor Anzeige bzw Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, etwa wenn Jörg Kantel, der Betreiber der Webseite Schockwellenreiter,  n a c h  dem Gerichtsentscheid seine „Kinderficker-Sekten“-Schmähung wiederholt.
Nach dem Gerichtsbeschluß, also am 9.2.2012, schrieb er Folgendes:
http://www.schockwellenreiter.de/blog/2012/02/09/gotteslasterungs-update-3/

Sodann vorigen Samstag diesen Text:
http://www.schockwellenreiter.de/blog/2012/02/18/gotteslasterungs-update-die-letzte/
Sogar noch dreister meldet sich dieser Schreiberling zu Wort, der die kath. Kirche  –  durch den Berliner Gerichtsentscheid sichtlich ermutigt  – etwa ein halbes Dutzend mal als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt:
http://www.karl-weiss-journalismus.de/?p=1439
Auch hier ist zweimal von „Kinderfickersekte“ die Rede:
http://www.tumblr.com/tagged/kinderfickersekte
Diese Webseite läßt an Unverfrorenheit ebenfalls nichts zu wünschen übrig:
http://www.macventure.de/post/12802580177/gotteslaesterung-2011-anno-domini-nostri-iesu-christi
Da das Internet bundesweit (sogar weltweit) zugänglich ist, kann man grundsätzlich jede Staatsanwaltschaft wegen eines Strafantrags anschreiben oder bei der Polizei Anzeige erstatten.
Diese Links markieren nur einige Beispiele  – das Internet hält vermutlich weitaus mehr unerfreuliche „Fundstücke“ bereit.
Man kann Anzeige erstatten wegen „Verdachts auf Verstoß“ gegen §166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) sowie § 130 (Volksverhetzung, Hetze gegen Teile der Bevölkerung) und „alle weiteren, infrage kommenden Delikte“ (zB. Beleidigung).
Amtsträger der kath. Kirche könnten zudem über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, denn der Kirche ist durch diesen Gerichtsentscheid ein massiver Schaden entstanden (Ehrverletzung, Schmähung)  – ob dies für eine Verfassungsbeschwerde ausreicht, mögen Juristen überprüfen. Klar ist jedenfalls, daß vorher alle denkbaren Rechtsmittel ausgeschöpft sein müßten.
Dies ist schon deshalb bislang nicht der Fall, weil Bischöfe noch die Möglichkeit einer Zivil-Klage auf Unterlassung haben  –  das bedeutet: im Falle eines gerichtlichen Erfolges müßten jene, die die Kinderfickersekten-Beleidigung geäußert haben, eine Unterlassungs-Erklärung unterzeichnen; falls sie sich an diese nicht halten, wären hohe Geldstrafen die Folge. Es wäre also wichtig, daß das gläubige Kirchenvolk seine „Hirten“ in diesem Sinne auffordert. Oder sollen die „Laien“ die Kirche allein verteidigen, während die Hirten sich im Winterschlaf befinden?!
Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
Zur INFO hier der Wortlaut von § 130 StGB:

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Kommentare

28 Antworten

  1. Guten Tag
    Frau Küble, klicken Sie bitte den von Ihnen geschriebenen Artikel „Die Saat geht auf: Kath. Kirche darf als Kinderfickersekte verleumdet werden“ in der „Freien Welt“ an.
    Der aktuellste Kommentar ist von mir.
    Freundlichen Gruß

  2. …welch Aufregung wegen dieses höchst richterlichen „Kinderfickerurteils“
    Ich wünschte mir, diese so genannte Sekte würde sich selbst so benennen. Nur mit Einsicht und Reue lassen sich diese hunderttausendfach begangenen Menschenrechtsverletzungen der Vertreter dieser Religionsgemeinschaft aufarbeiten.
    Jeder Versuch, dieses Kinderfickerurteil zu brüskieren, ist ein Versuch, diese unglaublichen Missbrauchshandlungen an unschuldigen Kindern zu rechtfertigen. Alle Kinder, die der Katholischen Kirche zur christlichen Fürsorge übergeben wurden und schlussendlich hunderttausendfach von ihr misshandelt worden sind, haben ein Recht auf dieses Urteil und dessen öffentliche Freigabe einer wahrheitsgemäßen Beschimpfung genau mit diesem Wortlaut einer Kinderfickersekte.
    Darum bitte ich, durch Christus unserem Herrn, diese katholischen Missbrauchsfälle einer gerechten Strafe Gottes zuzuführen.
    So soll es geschehen….

      1. Guten Tag
        Frau Küble, Sie behaupten, in der Katholischen Kirche gäbe es weit weniger Mißbrauchsfälle als in anderen gesellschaftlichen Gruppen.
        Ja, aber nur deswegen, weil die meisten Mißbrauchsfälle in der Katholischen Kirche vertuscht wurden und in vielen Fällen sowohl Täter als auch Opfer gestorben sind.
        Freundlichen Gruß

        1. Guten Tag,
          was Sie nicht sagen?! Welch Unsinn!
          Die Leute sterben auch in anderen gesellschaftlichen Institutionen.
          Fragen Sie mal bei „Zartbitter“ oder Alice Schwarzer nach – dort erfahren Sie einiges über Vertuschung bei GRÜNEN, LInken und sonstwo.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

  3. @ An Frau Felizitas Küble
    Guten Tag,
    um Ihnen die Luft aus den Segeln zu nehmen:
    Hiermit bezeichne ich die Grünen auch als „Kinderfickerpartei“ (nicht „Sekte).
    Sind Sie jetzt zufrieden, Frau Küble?
    Und wenn Sie von „Kindersexlegalisierung“ sprechen: Meinen Sie damit Sex zwischen Kindern untereinander oder Sex zwischen Erwachsenen und Kindern?
    Das ist nämlich ein großer Unterschied, denn zwischen erwachsenen und Kindern darf und kann es keinen gleichberechtigten Sex geben, weil die Kinder nicht wissen, was da abläuft.
    Und noch etwas:
    Es ist ein enormer Unterschied, ob eine Partei Kindersex propagiert, also die Meinung äussert, die politische „Forderung“ erhebt, dass es so etwas geben müsste oder, wie es die Kath. Kirche getan hat heimlich und illegal macht.
    Das ist ungefähr wie folgt zu sehen:
    Es ist verboten, mit Tempo 150 km/h durch die Fussgängerzone zu rasen, es ist aber nicht verboten, als politische Forderung zu stellen Tempo 150 km/h in der Fussgängerzone
    Freundlichen Gruß

    1. Guten Tag,
      es scheint Ihnen entgangen zu sein, daß grüne Parteiprogramme in den 80er Jahren eine Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern gefordert haben.
      Zudem tun Sie mit Ihrem Schlußabschnitt so, als hätten die Grünen nur herumtheoretisiert, während die kath. Kirche es schlimm treibt in puncto Missbrauch.
      Auf welchem Planeten leben Sie eigentlich?
      Ich schrieb doch bereits, daß es Missbrauch überall gab, gerade in den 80er Jahren – zumal bei den Grünen mit ihren Pädosex-Gruppen. Vor allem in Berlin ging es drunter und drüber: 1000 Opfer allein im grün-alternativen Falckensteinkeller: https://charismatismus.wordpress.com/2015/12/05/ist-der-beruechtigte-gruene-falckensteinkeller-in-berlin-wirklich-verschlossen/
      Die Odenwaldschule war auch ein linksgrün orientiertes Reformprojekt mit vielfach übergriffigen Lehrern und Leitern.
      Wortführer wie Hartmut von Henting war ebenso wenig ein katholischer Priester wie Becker, Prof. Kentler usw.
      Es ist weitaus schlimmer, wenn man z.B. die Legalisierung von Ladendiebstahl fordert, als wenn es – wie überall – bei Mitgliedern einer Partei vereinzelt dazu kommt, womit ich jetzt ein harmloses Beispiel als Vergleich wähle, denn Kindesmissbrauch ist weitaus schlimmer als Diebstahl.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  4. Sehr geehrte Frau Küble,
    ich darf vorausschicken, dass ich die Bezeichnung „Kinderfickersekte“ für die Katholische Kirche für, ich sag´s mal zurückhaltend „unmöglich“ finde.
    Aber wen interessiert meine oder Ihre Meinung?
    Zu Ihren Vorschlägen der Gegenwehr:
    Natürlich können viele Menschen, auch Menschen, die nicht der Kath. Kirche angehören, Strafanzeige/Strafantrag stellen, dadurch wird mehr Druck erzeugt als wenn nur eine Person Anzeige erstattet. Aber auch dann kann die zuständige Staatsanwaltschaft von Anklageerhebung absehen. Der nächste Schritt wäre eine Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Wenn auch dann keine Anklage erhoben wird, gibt es noch die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Hilfe zu zwingen, Anklage zu erheben. Man muss beim Strafsenat des OLG Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen und dieser Antrag muss von einer/einem Rechtsanwalt(in) unterzeichnet sein.
    Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, kann das gleiche passieren wie im Falle des Bloggers Jörg Kantel: Im Rahmen des Vorverfahrens prüft das Gericht, ob die Anklageschrift überhaupt „tauglich“ ist, eine Hauptverhandlung durchzuführen bzw. ob die Anklage zur Verhandlung zugelassen wird. Sollte das der Fall sein, dann gibt es einen Prozess, von dem wir nicht wissen, wie er ausgeht, erst dann, wenn das Urteil verkündet wird.
    Nun noch ein paar Worte zum „Volksverhetzungsparagrafen“: Richtig ist, dass Teile des Volkes, also alle Mitglieder der Kath. Kirche böswillig verächtlich gemacht werden durch die pauschale Bezeichnung „Kinderficker/-in“, es wird so getan, als wären alle Mitglieder der Kath. Kirche Kinderficker/-innen. Allerdings wird mit so einer Bezeichnung nicht unbedingt zu Gewalt aufgerufen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Erik Eschmann
    (Nicht-Jurist)

      1. Sehr geehrte Frau Küble,
        Sehr geehrte Damen und Herren Katholikinnen und Katholiken weltweit,
        Sie haben bedingt Recht, wenn Sie darauf verweisen, der Begriff „Kinderfickersekte“ sei zu pauschal, zu verallgemeinernd. Das hört sich an, als sei jede(r) Katholik(in) ein(e) Kinderficker(in), was mit tödlicher Sicherheit nicht der Fall ist.
        Aber es gibt einen andern Grund, wonach es mit der Meinungsfreiheit konform geht, die Katholische Kirche als „Kinderfickersekte“ zu bezeichnen, nämlich den, dass die Katholische Kirche sogar gegen Abtreibung ist, wenn eine Schwangerschaft durch „Kinderfick“, durch Sexuellen Missbrauch an Kindern zustande kam. Bitte surven Sie unter dem Suchbegriff
        – Abtreibung bei Neunjähriger-Mutter und Ärzte exkommuniziert
        Vor einigen Jahren wurde in Brasilien ein neunjähriges Mädchen vom Steifvater sexuell missbraucht und dadurch schwanger. Die Mutter der neunjährigen veranlasste den Schwangerschaftsabbruch und wurde deshalb ebenso wie die Ärzte exkommuniziert.-
        Ob der Blogger Jörg Kantel die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat, als er die Katholische Kirche als „Kinderfickersekte“ bezeichnete, ist fraglich, aber wenn jemand die Katholische Kirche als „Kinderfickersekte“ bezeichnet, um sie zu kritisieren, zu „verurteilen“, weil die Katholische Kirche sogar Abtreibung bei Schwangerschaft durch „Kinderfick“ mit Exkommunikation abstraft, dann überschreitet er m.E. nicht die Meinungsfreiheit.
        Und bitte lesen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Januar 1961, Aktenzeichen 1 BvR 9/57, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit „Besonderen Schutz“ geniesst, wenn es dem Ziel dient, Mißstände abzustellen.
        Ich zumindest betrachte Sexuellen Kindesmissbrauch als „Mißstand“ und auch die Kirchenstrafe der Exkommunikation bei Abtreibung bei „Kinderfick“ und dieser Mißstand darf in diesem Fall durch die Bezeichnung „Kinderfickersekte“ beim Namen genannt werden.
        Freundlichen Gruss
        Silvia

        1. Guten Tag,
          wohlgemerkt: Die Mutter und die Ärzte, nicht die Tochter wurde exkommuniziert.
          Der Vorgang hat doch mit „Kinderfickersekte“ nicht die Bohne etwas zu tun.
          Die Kirche kann ja auch keine Euthanasie erlauben, wenn etwa ein kranker alter Mann kleine Kinder sexuell belästigt – soll man ihn etwa deshalb „euthanasieren“?
          Dann wäre freilich immerhin noch der Täter ins Jenseits befördert, im Falle einer Abtreibung aber das unschuldige Baby im Mutterleib.
          Die Sache ist moralisch ganz einfach:
          Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
          Abgesehen davon, daß eine Abtreibung für eine Neunjährige sehr wohl traumatisch sein kann.
          Im Falle einer Geburt besteht die Möglichkeit einer Adoption.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Sehr geehrte Frau Küble,
        bitte lesen Sie nochmal Ihren Artikel „Die Saat geht auf: Kath. Kirche darf als Kinderfickersekte verleumdet werden“ auf http://www.freiewelt.net und die Leserkommentare.
        Wer jetzt die RKK als „Kiderfickersekte“ bezeichnet, braucht keine Schiss zu haben vor den Kadi zu kommen. Solange keine andere Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, darf jede(r) von der Waterkant bis zur Zugspitze die RKK als „Kinderfickersekte“ bezeichnen, ohne auch nur angeklagt, geschweige denn verurteilt zu werden.
        Und es ist sogar besser für die Kinderfickersekte, wenn es keinen öffentlichen Prozess gibt. Ich würde mich freuen, wenn gegen mich Anklage erhoben würde, ich würde einen „Schauprozess“ daraus machen, d.h. mit viel kritischer Öffentlichkeit, mit Presse und Fernsehen. Ich würde die Opfer des sexuellen Missbrauches als Zeugen und Zeuginnen vernehmen.
        Ein Prozess gegen mich würde zu einem saftigen Rohrkrepierer.
        Und noch etwas: In Ihrem Artikel „Die Saat geht auf…“ reden Sie von „Verleumdung“ der Kath. Kirche.
        Das ist B l ö d s i n n !
        Lesen Sie sich den § 187 StGB durch!
        Verleumdung ist eine „unwahre“ Tatsachenbehauptung.
        Wollen Sie etwa abstreiten, dass es u n z ä h l i g e n Missbrauch in der Katholischen Kirche gegeben hat und immer noch gibt?
        Wollen Sie etwa abstreiten, dass dieser Sexuelle Missbrauch seine Wurzeln in der erzwungenen sexuellen Enthaltsamkeit der Priesterkaste hat?
        Und was die Abkürzung „Ki…fi…sekte“ anbelangt.
        Das als „Etappensieg“ hochzujubeln ist Augenwischerei, dieses Kürzel verwendet man doch nur so wie man das Kürzel Sch…. für SCHEISSE und das Kürzel Sch…eck für SCHEISSDRECK verwendet.
        Lächerlich, das als Sieg oder Etappensieg anzusehen.
        Lesen Sie also bitte nochmal Ihren Artikel und die zugehörigen Leserkommentare in der Freien Welt.

        1. Guten Tag,
          mit Ihrer kruden Logik könnte man mit weitaus mehr Berechtigung die Grünen als K…sekte bezeichnen.
          Aber so „konsequent“ sind Sie wohl nicht?
          Während es Mißbrauchsfälle in allen gesellschaftlichen Gruppen gab und gibt, haben die Grünen sogar in ihren Parteiprogrammen der 80er Jahre eine Kindersex-Legalisierung gefordert.
          Das hat weltweit kein einziger Bischof jemals getan.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  5. Ich finde es eigenartig, dass bislang überhaupt keine Kirchenzeitung oder andere Presse darüber berichtet hat.
    Mir hat neulich ein Chefredakteur geschrieben, als ihm Dokumente mit abschleulichen hetzenden Wörtern zusandte, dass es häufig sei, dass sie Schriften mit „Fäkalienwörtern“ erhalten und man sich wichtigeren
    Themen widmet.
    Die rechte Szene und die linke Szene und auch Sekten haben da ein Repertoire an Wörtern, so dass jeder Christ nur wegschauen tut, da solche Leute nicht lernfähig sind und nur Unruhe stiften wollen.
    Die Strafverfolgungsbehörden teilen mit, wenn man überwiegend beleidigende und nötigende Briefe erhält, dass das nicht strafrechtlich verfolgt wird und man die nicht zu lesen braucht.
    Man wird auf die Möglichkeit von Privatklagen hingewiesen.
    Die Justiz hat ja kaum Zeit bei 6 Millionen Straftaten pro Jahr.
    Aufsehen erregte unser letzer Papst, als er den Attentäter, dem er schon auf dem Krankenbett vergeben hatte, nach der Genesung im Gefängnis besuchte.
    Vielleicht helfen solche Dinge mehr .

    1. Guten Tag,
      es besteht schon ein grundsätzlicher, auch juristischer Unterschied, ob jemand privat beleidigende Briefe erhält oder ob öffentlich eine ganze Glaubensgemeinschaft (mit einer Milliarde Mitglieder auf der Welt) verleumdet wird.
      Damit solche feindseligen Verunglimpfungen nicht Schule machen, sollten Christen solidarisch sein und Flagge zeigen für Glaube und Kirche – sei es mit Gebeten, Informationen oder Aktionen. Deutliche Proteste gegen das Urteil (auch Presse-Erkärungen durch die Kirche) wurden mir zudem von einem Oberstaatsanwalt empfohlen, der diesen Gerichtsbeschluß ebenfalls sehr kritisch sieht.
      „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ – das gilt erst recht, wenn es überhaupt nicht um eigene Interessen geht, sondern um Fairneß für die Kirche.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  6. Danke schon mal für das Aktenzeichen, auch wenn ich damit bisher leider noch nicht an den Beschluss selbst dran gekommen bin. Also im Netz, meine ich. Oder kann man eine Kopie davon bei dem Amtsgericht direkt anfordern? Der genaue Wortlaut (Begründung) würden mich schon interessieren.
    Übrigens: wohl nicht nur in diesem Fall könnte es passieren, dass ein Richter oder Richterin anders entscheiden könnten. Bei mir hat es eine Zeit gedauert, bis ich endlich kapierte, dass diese Herrschaften nicht dazu da sind, das Recht anzuwenden, sondern es zu interpretieren. Hier entscheidet Prinzip Zufall.
    „Oder sollen die “Laien” die Kirche allein verteidigen, während die Hirten sich im Winterschlaf befinden?!“
    Liebe Frau Küble,
    ich fürchte, dieser Zustand ist nicht auf die Jahreszeit beschränkt. Vielmehr dürfte es sich hierbei buchstäblich um Dauerschlaf handeln.
    @Gelobt sei Jesus Christus!
    „Man könnte unter Bezugnahme auf das Urteil anfragen, ob es nicht sinnvoll ist dann auch auf allen Steuerklärungen das “r. kath” bei der Kirchensteuer um den Zusatz “…” zu ergänzen.“
    Ich muss zugeben, Gedankenspiele dieser Art kamen mir auch schon in den Sinn, denn man muss sich doch ernsthaft fragen – welche Konsequenz hat eine derartige Entscheidung in der Praxis?? Diese gilt doch nicht nur für J.K in Bezug auf seinen Blog, sondern ist allgemeingültig?

    1. Guten Tag,
      danke für Ihren trefflichen Kommentar. Den Beschluß kann man im Netz nicht finden. Juristen und Journalistenh mit Presseausweis können ihn aber beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten anfordern – mit Hilfe des Aktenzeichens.
      Sobald ich den Beschluß erhalte, möchte ich ihn veröffentlichen; ein Gerichtsentscheid ist kein Geheimdokument, sondern ein öffentlicher Vorgang. Was die Bischöfe in Deutschland betrifft, scheint es sich tatsächlich um eine Schlafwagengesellschaft zu handeln.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  7. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Kantel von ganzem Herzen gratulieren, auch wenn ich nicht einen so harten Begriff auf die ganze Sekte veralgemeinert hätte.
    Anstatt sich Gedanken zu machen, wie Sie gegen Herrn Kantel vogehen können, sollten Sie sich in erster Linie für die Klärung von Übergriffen, die Aufhebung des Zölibats und für die Opfer einsetzen.
    Da werden ganze Leben zerstört, da könnte man nun ja wirklich mehr Mitgefühl für die Opfer entgegenbringen, anstatt gegen die Leute zu kämfen, welche die zögerliche Haltung der Sekte einfach satt haben.
    Ich persönlich glaube keiner Sekte und finde, dass jeder seinen spirituellen Weg selbst finden muss (was nicht den Misbrauch wehrloser Kinder rechtfertigt).

    1. Guten Tag,
      Sie können die Dinge freilich ganz anders sehen als wir, aber an den Fakten selber kommen Sie nicht vorbei:
      1. Zölibat und Mißbrauch stehen in keinem Zusammenhang, jedenfalls nicht in einem negativen (eher in einem positiven: je mehr Zölibat, desto weniger Mißbrauch). – Oder kennen Sie die entsprechenden Äußerungen und Studien der Professeren Kröber und Leygraf nicht? Beide Experten gehören zu den angesehensten Kriminalpsychiatern Deutschlands. Prof. Kröber, der sich hier am deutlichsten äußerte, ist übrigens evangelisch.
      2. Die katholische Kirche unflätig und unfair zu beleidigen, ist keine Solidarisierung mit den Opfern, weil dies keinem Opfer hilft und man zudem ein neues Opfer schafft, eben die kath. Kirche und damit auch deren Mitglieder, die mit dieser Schmähkritik verleumdet werden.
      Zudem sind die katholischen Priester betr. Missbrauch weitaus unterrepräsentiert:
      http://www.news4press.com/Pfeiffer-Studie-sexueller-Mißbrauch-ruecklaeufig—-Priesterstand-entlastetN_616727.html
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

    2. Herrn Gabriel W.
      Zitat
      Ich möchte an dieser Stelle Herrn Kantel von ganzem Herzen gratulieren, auch wenn ich nicht einen so harten Begriff auf die ganze Sekte veralgemeinert hätte.
      Zitat Ende
      Das glaube ich Ihnen gerne, dass Sie diesen Begriff nur auf einen Teil der Sekte angewendet hätten und nicht auf die „ganze“ Sekte.
      Im Gegensatz zu Herrn Kantel ist Ihre Differenzierungsgabe viel weiter ausgeprägt. Herzlichen Glückwunsch.
      Da Sie sehr gut wissen, dass ein großer Teil Ihrer Vorfahren ebenfalls Mitglied der „KiFi-Sekte“ gewesen sind, zumindest bis zur Reformation, erklärt das Ihre intelligente Zurückhaltung, – im Gegensatz zu Herrn Kantel.
      Auch wird es Ihnen als Historiker bei einer gewissenhaften Ahnenforschung nicht entgangen sein, dass es wohl unter Ihren Vorfahren auch ein paar aktive Mitglieder in der „Adolf-Sekte“ gegeben haben wird, – zumindest Sympathisanten.
      Ja, da wird man vorsichtig mit Verallgemeinerungen.
      Ich hoffe, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich Sie aus Dankbarkeit meines ganzen Herzens für den Pulitzer-Preis vorschlage, da Ihr Beitrag ist eine journalistische Meisterleistung ist.
      Liebe Grüße an Ihr Cerebrum!

  8. Ich denke als Laie in dieser Kirche auch schon geraume Zeit darüber nach, wie man sich wirkungsvoll und kostengünstig wehren könnte.
    Vielleicht mit einer Eingabe beim Finanzministerium.
    Man könnte unter Bezugnahme auf das Urteil anfragen, ob es nicht sinnvoll ist dann auch auf allen Steuerklärungen das „r. kath“ bei der Kirchensteuer um den Zusatz „Kinderfickersekte“ zu ergänzen.
    Es gibt bestimmt noch mehr Formulare bei anderen Ministerien und Verwaltungen, die man ebenso anschreiben könnte und um diesen Zusatz bittet, wohlgemerkt immer unter Hinweis auf das Urteil.
    Die Reaktionen wären bestimmt nicht uninteressant. Ich denke mal weiter nach 🙂
    mfg

    1. Guten Tag – und gute Frage, die man einem Verfassungsrechtler stellen mü0te. Nach gestriger Auskunft eines Juristen kann in diese Fall nur ein Amtsträger zulässig eine solche Verfassungsbeschwerde einreichen. Aber ich erkundige mich hier gerne noch weiter.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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