Die linksalternative Berliner Tageszeitung „taz“ verbreitete in einem Artikel, der gegen die neue Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gerichtet war, Falschbehauptungen gegen Prof. Alexander Dilger, den AfD-Chef von NRW (Nordrhein-Westfalen).
Unter dem Titel „Antifeminismus in der AfD – Volle Kraft zurück“ vom 5. September 2013 hatte das ultralinke Blatt über Alexander Dilger geschrieben, dieser sei ein „bekennender Schwuler … Dilger, der früher mal FDP-Mitglied war und dem liberalen Flügel der AfD zugerechnet wird, fordert die Homo-Ehe. Auf dem schwul-lesbischen Straßenfest im vergangenen Juni in Berlin sammelte er Unterschriften für die AfD – mit dem Hinweis, dass die Partei „ohne Vorbehalte“ zur Homo-Ehe stehe.“
Der AfD-Sprecher aus Münster ließ diesen Unfug nicht auf sich sitzen und verlangte auf juristischem Wege eine Richtigstellung – offenbar mit Erfolg.
Zu den erwähnten Falschbehauptungen heißt es nunmehr bei der „taz“ lapidar: „Das war alles falsch. Entschuldigung.“
4 Antworten
Prof. Dilger ist ein Liberaler in der AfD. Er steht hinter der Forderung nach Gleichstellung (Siehe Blog http://alexanderdilger.wordpress.com/2013/08/29/wahl-o-mat-zur-bundestagswahl/) . Will heißen: Hinter dem Adoptionsrecht, so wie es unsere Verfassungsrichter entschieden haben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das Parteiprogramm der AfD lässt diesen Spielraum durchaus zu und das ist auch gut und richtig. Es ist immer auch eine persönliche Entscheidung, auch hinsichtlich der zu erwartenden Veränderungen im Adoptionsrecht, ob man dafür ist oder dagegen. Die AfD wird ihren Funktionären da sicher keine Vorschriften machen, das wäre ja auch töricht für eine Bürgerbewegung wie die AfD, wenn sie sich hier instrumentalisieren ließe.
Nicht ALLES ist falsch. Prof. Dilger ist keinesfalls gegen die Homo-Ehe, ganz im Gegenteil. Die AfD bekennt sich zum Grundgesetz und somit automatisch auch zu den aktuellen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. In diese Richtung spricht sich auch der Berliner Landesverband aus. Dilger hat sich lediglich dagegen gewehrt, selbst homosexuell zu sein.
Guten Tag,
wie dem auch sei, fürs AfD-Programm ist jedenfalls nicht der Berliner Landesverband zuständig, sondern die Gesamtpartei. Wer sich zum Grundgesetz bekennt, muß übrigens keineswegs automatisch jedes BvG-Urteil befürworten. Das tun auch nicht immer alle BvG-Richter, wenn es dort z.B. Minderheitenvoten gibt. Daß man Karlsruher Urteile zur Kenntnis nimmt und als rechtsverbindlich ansieht, ist klar, schließt aber inhaltliche Sachkritik nicht aus.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble
Das ist ja alles sehr einfach! Aber die Verwirrung bleibt:
Was hat Dilger denn nun wirklich gesagt? Wie lautet
die korrekte Version des taz-Berichtes? Man muss einen
Schaden doch korrigieren!