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Beschwerde über Nichtanerkennung von negativen C-Tests bei Bundesversammlung

Die Mitglieder der Bundesversammlung haben am heutigen Sonntag nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test Zugang zur Wahl des Bundespräsidenten bekommen. Dieser Test konnte extern oder in einem eigens vom Bundestag eingerichteten Testzentrum erfolgen.

Mehrere AfD-Mitglieder der Bundesversammlung haben sich von der AfD-Bundestagsabgeordneten und approbierten Zahnärztin Dr. Christina Baum mittels eines sog. Spuktests testen lassen.

Während das Testergebnis bei mehreren AfD-Abgeordneten, u. a. bei Frau Baum, vom Bundestag problemlos akzeptiert wurde, wurde das Ergebnis u. a. beim Ehrenvorsitzenden der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Gauland, nicht anerkannt.

Dadurch konnte er trotz eines negativen Testergebnisses nicht an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen. Dazu teilt der frühere CDU-Politiker und heutige AfD-Mann Folgendes mit:

„Die willkürliche Anerkennung bzw. Ablehnung negativer Testergebnisse, die unter identischen Bedingungen von derselben Ärztin erstellt wurden, ist skandalös.  Angesichts des Umstandes, dass offenbar aus reiner Schikane einzelne negativ getestete Mitglieder der Bundesversammlung nicht an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen konnten, stellt sich die Frage der Legitimität der Bundesversammlung.

Ich fordere die Bundestagspräsidentin auf, umgehend zu erklären, wie es zu dieser willkürlichen Zugangsregelung zur Wahl des Bundespräsidenten kommen konnte.“ 

Dr. Christina Baum ergänzt seine Ausführung:

„Es ist ein Skandal, dass die von mir durchgeführten Testungen in einigen Fällen nicht anerkannt wurden. Mir wird damit als Zahnärztin mit 42-jähriger Berufserfahrung die Fähigkeit und Berechtigung dazu abgesprochen, währenddessen inzwischen sogar ‚angelernte‘ nicht medizinisch ausgebildete Personen dazu herangezogen werden.“

Kommentare

24 Antworten

  1. Frau Küble,

    das BVerfG ist das von der Verfassung berufene Organ, die Verfassung auszulegen. Diese Auslegungen sind bindend. Es ist natürlich legitim, sie zu kritisieren oder in Frage zu stellen. Jedoch zu behaupten, das Grundgesetz werde „permanent gebrochen“ durch das Gericht ist weit mehr als eine Kritik an einzelnen Entscheidungen. Denn es ist unterstellter permanenter Rechtsbruch und damit logisch untrennbar der Versuch, das Gericht zu delegitimieren und stattdessen die persönliche (Rechts-)Meinung absolut zu setzen. Das aber legt die Axt an den Rechtsstaat.

    Ja, ich halte die Entscheidungen zur Straffreiheit von Abtreibungen oder zur Homoehe für äußerst problematisch. Aber nicht hauptsächlich aus verfassungsrechtlicher Sicht, sondern aufgrund meiner Werteorientierung, deren Quelle nicht das Grundgesetz ist. Das Grundgesetz selbst läßt aber verfassungsrechtlich gesehen leider die vom Gericht in diesen Fällen vorgenommene Grundrechtsabwägung zu. Das hier näher zu begründen, würde aber zu weit führen.

    1. Guten Tag,
      der Ausdruck „permanent gebrochen“ bezieht sich vom Kontext hier vermutlich auf die Entscheidungen in den letzten Jahren, die tatsächlich des öfteren sehr gewöhnungsbedürftig sind, ebenso wie die Tatsache, daß Merkel Ihren eigenen Vize-Fraktionsvorsitzenden nach dorthin auf die Chefstelle befördern konnte – kein gutes Signal für Respekte vor klarer Gewaltenteilung.
      Dies wurde z.B. auch von der „Welt am Sonntag“ sehr deutlich kritisiert.
      Im Grundgesetz ist sehr wohl vom Schutz von Ehe und Familie die Rede – und genauso klar ist auch, daß die Väter und Mütter des GG unter „Ehe“ die Mann-Frau-Beziehung verstanden haben.
      Natürlich ist auch mein Rechtsverständnis nicht rechtspositivistisch, sondern bezieht sich auf die göttliche Schöpfungsordnung, was aber doch nichts daran ändert, daß sich der STAAT an die GG-Grundsätze zu halten hat, somit auch das BverfG.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Die Besetzung des Gerichts ist grundsätzlich transparent. Die Parteien haben nach einem bestimmten Schlüssel jeweils ein Vorschlagsrecht. Wie alles, kann man auch das kritisieren und sollte dann aber Alternativen vorschlagen.

        Die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit werden hiervon nicht berührt. Denn kein ernannter Richter muss anschließend irgendeine Rücksicht auf die nehmen, die ihn entsandt haben. Zudem setzt sich das Kollegium aus mehreren Richtern zusammen, die von verschiedenen Parteien vorgeschlagen wurden. Einer allein könnte sich gar nicht durchsetzen. In Polen hingegen ist der Gewaltenteilungsgrundsatz hingegen tatsächlich bedroht, weil mißliebige Richter abgesetzt oder sanktioniert werden können.

        Die historische Auslegung (was die Väter und Mütter des GG jeweils gemeint haben) ist verfassungsrechtlich nicht zwingend vorrangig vorzunehmen. Daneben gibt es auch andere Auslegungsgrundsätze (systematische, teleologische Auslegung sowie der Auslegung nach dem Wortlaut des Gesetzes), die zumindest gleichrangig sind.

        Insofern vermag ich nicht zu erkennen, dass sich das Gericht selbst nicht an das Grundgesetz halten würde. Dies bleibt eine laienhafte Behauptung, der ohne entsprechende verfassungsrechtliche Kenntnisse jegliche inhaltliche Legitimation fehlt. Natürlich ist sie als „Meinung“ ebenso zulässig wie wertlos. Ich gehe ja auch nicht zum Metzger, wenn ich den Zahnarzt brauche. Oder wie man früher sagte: Schuster, bleib bei deinen Leisten.

        1. Guten Tag,
          auf welchem hohen Roß sitzen Sie eigentlich – und mit welcher Berechtigung?
          Andere Auffassungen einfach als „wertlos“ abzuqualifizieren – zumal ich meine Ansicht begründet hatte – ist kein fairer Stil und zudem auch nichts weiter als eine „Meinung, ebenso zulässig wie wertlos“.
          Vielleicht erzählen Sie das mal der „Welt am Sonntag“, die sich massiv über genau die von mir angeschnittenen Punkte beschwerte, worüber ich in diesem Blog auch berichtet hatte.
          Aber es lohnt nicht, bei einem derart hochnäsigen Benehmen mit Ihnen irgendeine weitere Runde zu drehen.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

          1. Frau Küble,

            eine zusätzliche Anmerkung:

            Ich habe IHRE Auffassung nicht als wertlos abqualifiziert.

            Ich schlage vor, einfach den Erregungsmodus herunter zu fahren und bei der Sache zu bleiben.

            Und noch was: Meinungsfreiheit schützt nicht den Inhalt der Meinung, sondern deren freie Äußerung.

    1. Guten Tag,
      die Civey-Umfragem sind nicht repräsentativ und sehr internetbezogen. Ich werde von denen auch ins Blaue hinein regelmäßig per Newsletter angefragt.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Die Umfragen von civey kurz vor der Wahl waren ziemlich genau. Es geht dabei auch mehr um ein Stimmungsbild. Und das dürfte hier zutreffen.

  2. Wahrscheinlich ist die Behauptung der AfD unrichtig. Tatsache ist jedenfalls folgendes:

    „Eine Sprecherin (der Bundesversammlung) sagte, Tests an einem anderen Ort seien nur von einem Leistungserbringer gemäß der Coronavirus-Testverordnung in der Fassung vom 7. Januar akzeptiert worden. Personen mit Ergebnissen von Teststellen, die nicht dazu zählten, seien grundsätzlich abgewiesen worden. „In besonderen Fällen waren auch Tests direkt bei der Parlamentsärztin ohne Wartezeit bis kurz vor der Versammlung möglich“, teilte die Sprecherin mit. Dies sei einzelnen Bundestagsabgeordneten angeboten worden. Alle Fraktionen seien von Anfang an in die Planungen und die Umsetzung des Corona-Schutzkonzepts für die Großveranstaltung eingebunden gewesen. … Der Fraktionssprecher bestätigte, dass Abgeordneten, deren Testnachweise nicht anerkannt wurden, eine Testmöglichkeit vor Ort angeboten worden sei. Er könne aber nicht sagen, wer von dieser Möglichkeit letztlich Gebrauch gemacht habe.“

    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_91659988/afd-alexander-gauland-von-bundespraesidentenwahl-ausgeschlossen.html

    Die AfD wollte eben – wie so oft – die Regeln nicht akzeptieren, die ihr aber bekannt waren und auf die sie sich einstellen konnte. Es bestand halt schlicht kein Rechtsanspruch, mit diesem Testergebnis zugelassen zu werden.

    Deshalb gehe ich davon aus, daß Frau Baum zusätzlich die Testmöglichkeit vor Ort wahrgenommen hat, um an der Wahl teilnehmen zu können. Das wäre auch Herrn Gauland und den anderen abgewiesenen Mitgliedern der AfD möglich und zumutbar gewesen.

      1. Das ist nicht der Punkt. Jeder weiß, daß auch Geimpfte ansteckend sein können. Deshalb war der test sinnvoll. Herr Gauland wurde nicht anders behandelt wie jeder Andere.

          1. Es geht nicht nur um Ansteckung bei der Impfung. Sondern um Krankheitsverläufe und Todesfälle. Ist das denn so schwer zu verstehen?

          2. Es geht um die Sinnbefreiheit des Testwahnsinns und der Impfsprinter, die gar nicht genug boostern können, bevor sie doch das zeitliche segnen. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen?

  3. Man hätte sich diese Farce von Bundesversammlung sowieso sparen können, denn das Ergebnis stand schon lange fest.
    Schön, dass man auch wieder eine Möglichkeit gefunden hat, die ‚Voldemort‘-Partei zu piesacken. Den übrigen gönne ich natürlich das schöne Wochenende in Berlin auf
    Steuerzahlers Kosten.

    1. Dasselbe meine Gedanken.
      Die „Demokratie“ ist zu Schauspiel mit viel Hochmut und schönem Schein verkommen. Steuerzahler kommt für all das ja „gerne“, ungefragt und klaglos auf. Naja. Nicht mein Präsident!
      Max Otte ist Präsident der Herzen. Hoffen wir, dass er sich weiter für uns und unser Land einsetzen und bereitfinden wird.

      1. Wie schon bemerkt: Was haben Sie gegen unsere Verfassung oder dagegen, daß bei einer Wahl eine breite Mehrheit sich für einen Kandidaten entscheidet?

        Und woraus genau ergibt sich, daß Herr Otte „Präsident der Herzen“ ist? Weder ist er Präsident, noch „der“ Herzen.

    2. Was Sie als „Farce“ bezeichnen, ist ein Wahlverfahren, wie es die Verfassung vorschreibt. Die angebliche „Farce“ besteht auch nicht darin, dass der Kandidat von der Mehrheit vorgeschlagen und demzufolge auch gewählt wurde. Demokratie erfordert auch keine Kampfabstimmungen, deren Ergebnis völlig offen ist. Vielleicht ist ihre Enttäuschung darüber, dass nicht der Kandidat gewählt wurde, den Sie präferieren, die dazu führt, dass Sie so geringschätzig über unsere Demokratie sprechen. Ich würde Sie bitten, das zu bedenken. Übrigens: Die Stimmen für Herrn Otte entsprechen etwa dem Anteil, den die AfD bei der Bundestagswahl hatte und sind damit auch repräsentativ.

  4. Skandalös, scheinbar können die machen, was sie wollen. Eine Gewaltenteilung gibt es hier nicht mehr, das Grundgesetz wird dabei mit Füßen getreten, Oppositionelle kalt gestellt, wer widerspricht, ist raus.

      1. Ja, insbesondere das Bundesverfassungsgericht mit dem unqualifizierten Konzernlobbyisten und CDU-Politiker Harbath und Co. an der Spitze. Selbst das Grundgesetz wird permanent gebrochen und der Verfassungsschutz schaut ebenfalls nickend zu. Razzien gegen unliebsame Richter in Weimar usw. runden das Bild des sogenannten Rechtsstaates ab.

        1. Sie sind also qualifiziert und berufen, zu entscheiden, daß das BVerfG das Grundgesetz bricht? Das wäre mir jetzt neu. Diese Art der „Argumention“ legt die Axt an unseren Rechtsstaat.

          1. Guten Tag,
            mal halblang: Kritik – auch scharfe Kritik – an Entscheidungen des BverfG ist seit Jahrzehnten an der Tagesordnung, auch von Politikerseite – das legt doch nicht „die Axt an unseren Rechtsstaat“. Oder finden Sie etwa die Beschlüsse des BverfG zur Homo-Ehe und Homo-Adoption konform mit der GG-Erklärung zum Schutz von Ehe und Familie?
            Oder haben Sie einfach mehr Rechte zur Kritik als andere?
            Noch etwas: Nicht die Meinungsfreiheit legt die „Axt an unseren Rechtsstaat“, sondern das Gegenteil.
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

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