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Biblisches Menschenbild und ethische Vernunft begründen das Lebensrecht

Der frühere Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller, hat sich erneut eindeutig zum Lebensrecht aller Menschen positioniert und die Tötung ungeborener Kinder verurteilt. 

Das von Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger geführte Interview wurde kürzlich in „Kath.net“ ausführlich veröffentlicht: https://kath.net/news/81696

Der glaubensstarke Kurienkardinal und ehemalige Oberhirte von Regensburg stellt darin u.a. Folgendes fest:

Die Atheisten meinen, aus ihrem materialistischen Weltbild ableiten zu können, dass die „Elite“ der Mächtigen und Reichen ermächtigt sei, das Lebensrecht der restlichen Menschheit nach ihren Kriterien von Stand, Klasse, Rasse, ökonomischer Verwertbarkeit zu taxieren.

Vom ungeborenen Menschen im Mutterleib als Zellhaufen zu sprechen, ist schon rein biologisch betrachtet ein Nonsens, der jedem wissenschaftlichen Standard widerspricht.

Alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden immer damit gerechtfertigt, dass die „Sklaven“ (etwa in den Südstaaten der USA) keine vollwertigen Menschen seien oder dass im Sozialdarwinismus die Juden und Slawen von den „arischen“ Herrenmenschen als Untermenschen versklavt oder ausgerottet werden dürften.

Dass jede Form des Rassismus oder Klassendenkens der Erschaffung jedes Menschen nach Gottes Bild und Gleichnis diametral widerspricht, liegt auf der Hand.

Aber auch wo die allgemeine Menschenwürde nicht wie in der jüdisch-christlichen Anthropologie theistisch begründet wird, ist es auch der agnostischen Vernunft klar, dass das Recht der Tötung von Menschen durch Menschen jedem friedlichen Zusammenleben den Boden entziehen müsste und dass nur dort der Krieg aller gegen alle verhindert wird, wo wenigstens der kategorische Imperativ Kants beachtet wird:

„Das moralische Gesetz ist heilig (unverletzlich). Der Mensch ist zwar unheilig genug, aber die Menschheit in seiner Person muss ihm heilig sein.

In der ganzen Schöpfung kann alles, was man will, und worüber man etwas vermag, auch bloß als Mittel gebraucht werden; nur der Mensch, und mit ihm jedes vernünftige Geschöpf, ist Zweck an sich selbst. Er ist nämlich das Subjekt des moralischen Gesetzes, welches heilig ist, vermöge der Autonomie seiner Freiheit.“ (I. Kant, Kritik der praktischen Vernunft, 1. Teil, 1.Buch, 3. Hauptstück (Kant Werke 6, hrsg. v. W. Weischedel, Darmstadt 1968, 210.

Titelfoto: Bistum Regensburg

Kommentare

3 Antworten

  1. Über die Begründungen innerhalb des menschlichen Argumentierens mit philosophischen und theologischen Begriffen hinaus hilft das Nachdenken über das Leben an sich; das, was der Mensch trotz aller Reproduktionsmedizin nicht kann. Es irrt wer meint, das Leben werde bei der Befruchtung neu geschaffen. Nein, zwar wird ein neuer Mensch geschaffen, aber das Leben war schon vorher da – es wird „nur“ weitergegeben; im Rahmen des göttlichen Auftrags zur Mitschöpfung.

  2. Dr. Heger ist voll zuzustimmen: Der Mensch entwickelt sich von Anfang an auch biologisch als chromosomal eindeutig als menschliches Wesen bestimmter Organismus, also als Mensch entwickelt er sich; und – nach Kant und auch nach unserem christlichen Glauben – als Person. Damit aber ist er unser Bruder! Wollen wir hinter die Aufklärung mit den grandiosen Begriffen der Brüderlichkeit, der menschlichen Gleichheit, und dem daraus folgenden Recht auf Freiheit zurückfallen?
    Wollen wir die Menschen einteilen in real human beeings und rechtlose Untermenschen?
    Kardinal Müller hat absolut Recht, wenn er sagt, dass es keines ausdrücklichen Gottglaubens bedarf, um das Lebensrecht auch des ungeborenen Menschen zu begründen!
    Unsere pränatale Wissenschaft, auch die hochfeine Technik der vorgeburtlichen Untersuchungen und Darstellungen lässt heute bereits in der 6. SSW das laut und regelmäßig, überaus engagiert pochende Herz des Kindes für die Schwangere hörbar machen. Was für ein Herz soll denn da schlagen? Warum fordern wir nicht auch bei uns ein kindliches Herzschlag-Gesetz?
    Jede Schwangere sollte diese Herztöne anhören, damit sie weiß, wer da in ihrem Leib um sein Leben bittet . Diesen Gedanken äußerte kürzlich Papst Franziskus. Das Kind bittet um sein Leben. „Take my hand – not my life“ das bringen wir den Jugendlichen bei unseren pro-life-Schuleinsätzen nahe. Und sie sind betroffen und denken nach!

  3. Die „fortschrittlichen“ Zeitgenossen vermeiden regelmäßig, zu erklären, ab wann denn ihrer Meinung nach eine menschliche Leibesfrucht ein Mensch ist – ein Mensch, der nach unserem Grundgesetz ein Recht auf Schutz seines Lebens hat.
    Dabei bräuchten unsere „Aufgeklärten“ nur den wirklichen Philosophen der Aufklärung, Immanuel Kant, zu Rate zu ziehen. Kant sagt ziemlich wörtlich: Wie aus etwas, das nicht Person ist, eine Person wird, ist mit Vernunftbegriffen nicht zu erfassen. Mit anderen Worten: Etwas, das als eine Person erkannt wird, muss schon von Anfang seiner Existenz an an Person (gewesen) sein.
    Die Schlussfolgerung ist zwingend: Wer von einem „Menschenrecht auf Abtreibung“ schwadroniert, propagiert (wieder einmal) ein Recht auf die Ermordung von Menschen.

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