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BILD-Zeitung berichtet über politische CDL-Postkarten-Aktion gegen „Sterbehilfe“

In BILD-online vom heutigen Donnerstag (25.6.) berichtet Ralf Schuler in einem ausführlichen Artikel über eine Postkarten-Aktion der CDL, die auch in parlamentarischen Kreisen für Aufmerksamkeit sorgen dürfte:

Schon an diesem Donnerstag bekommen alle 631 Abgeordneten Post zum Thema: Eine Postkarte der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), die für ein konsequentes Verbot der Sterbehilfe wirbt.“

CDL-Chefin Mechthild Löhr erklärte gegenüber der BILD-Zeitung, daß Beihilfe zum Selbstmord nicht erlaubt sein dürfe:

„Wir appellieren an die Abgeordneten: Der Suizid darf nicht der billige Ausstieg aus dem Leben werden, weil man den Mitmenschen nicht zur Last fallen will. Beste Pflege statt Tötungsangeboten. Ärzte sollen heilen, begleiten, nicht töten helfen.“

BILD-Redakteur Ralf Schuler schreibt sodann: „Die Sorge der Lebensschützer: Der gesellschaftliche Druck auf schwer Kranke könnte wachsen, niemandem mehr zur Last zu fallen.“

Die CDL-Vorsitzende erläutert weiter:

„Ich will nicht, dass alte Menschen künftig wählen zwischen teurer Pflege und schnellem Ende und sich gedrängt fühlen, keine Kosten mehr zu verursachen.“  –  Auch dass die Hilfe zum Suizid zur Normalität werden könnte, erfüllt sie mit Sorge. Die Erfahrungen im Nachbarland Belgien seien alarmierend, erklärt Löhr. Dort werde immer öfter auch ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten „Sterbehilfe“ geleistet.

Der namhafte Philosoph Prof. Robert Spaemann hat die klare Lebensrechtler-Haltung mit dem Satz formuliert: „Es gibt kein gutes Töten.“

Ob sich diese Sicht im Bundestag durchsetzt, steht auf einem anderen Blatt. Von vier Gesetzentwürfen, die derzeit vorliegen, spricht sich allein der Sensburg-Dörflinger-Entwurf für ein komplettes Verbot der Sterbehilfe aus; daher wird er von der CDL unterstützt.

Hingegen will sich die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel für den Brand-Entwurf aussprechen, der zwar die „organisierte“ Beihilfe zum Selbstmord bestraft sehen will, nicht jedoch jene durch Ärzte, Pfleger, Angehörige oder „nahestehende“ Personen.

Aus Sicht der Lebensrechtler ist daher allein der Gesetzesentwurf der Abgeordneten Sensburg (CDU) und Dörflinger (CSU) konsequent und lebensschützend.

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Da sieht man mal wieder, das christliche Menschenbild unserer Bundeskanzlerin ist eher
    ein Zerrbild, wenn die Beihilfe Dritter zur Beseitigung eines Mitmenschen nicht mehr geahndet
    wird. Wie bei den Ungeborenen ist auch am Lebensende der Mensch die größte Gefahr für
    seine Mitmenschen, da er sich kein Gewissen mehr macht und einzig nach dem Motto-Der
    Zweck heiligt alle Mittel- handelt.

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