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Bilder von Unfalltoten sind zukünftig strafbar

Gaffer, die an Unfallstellen Bilder von Verstorbenen machen, sollen zukünftig mit einer Strafe rechnen. Justizministerin Christine Lambrecht hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch Freiheitsstrafen vorsieht.

Stefan Pfeiffer, Mitglied der DPolG (Dt. Polizeigewerkschaft) Kommission Verkehr, begrüßt das Gesetzesvorhaben. Gegenüber der „Tagesschau“ sagte er, es sei richtig, ein solch schäbiges Verhalten künftig ahnden zu können.

Bisher gilt solches Fotografieren meist als Ordnungswidrigkeit und wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt.

In jedem Fall können Betroffene die sofortige Löschung, Schadensersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.

Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/haertere-gangart-gegen-gaffer-beschlossen/

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