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Bildungsministerin Karliczek (CDU) wünscht Langzeitstudie über Kinder in „Homo-Ehen“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek wünscht eine wissenschaftliche Langzeitstudie über Auswirkungen für Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. In der N-TV- Sendung „Klamroths Konter“ sagte die Politikerin, dass sie bei diesem Thema noch offene Fragen habe.

Wie wirkt es sich für Kinder aus, in einer gleichgeschlechtlichen Ehe aufzuwachsen? Diese Frage würde sie gerne wissenschaftlich aufarbeiten lassen. „Wir verschieben eine ganze Gesellschaft und reden gar nicht darüber“, bedauerte die Unionspolitikerin. Viele politische Entscheidungen seien übereilt getroffen worden.

In der Sendung sagte sie, dass Fragen immer aus Sicht der Erwachsenen beantwortet würden: „Schauen Sie doch mal aus Sicht der Kinder“.  – Zudem hätten Frauen und Männer einen unterschiedlichen Einfluss auf die Kinder. Für die Entwicklung von Kindern sei ein emotionales Spannungsfeld zwischen Vater und Mutter wichtig.

Die Art, wie der Beschluss zur „Ehe für alle“ im Bundestag 2017 herbeigeführt wurde, sei nicht richtig gewesen. Das Land habe grundsätzliche Strukturen mit einem Federstrich geändert. Die CDU-Politikerin hatte 2017 gegen die „Ehe für alle“ gestimmt.

Quelle und vollständiger Text hier: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2018/11/21/bildungsministerin-wuenscht-sich-studie-ueber-kinder-in-homo-ehen/

Kommentare

3 Antworten

    1. Jeppe Rasmussen: Gleichgeschlechtliche Elternschaft auf dem Prüfstand – eine Analyse aktueller Studien. Warum die „kein Unterschied“-These nicht haltbar ist

      Gleichgeschlechtliche Elternschaft auf dem Prüfstand – eine Analyse aktueller Studien
      Warum die „Kein-Unterschied“-These nicht haltbar ist

      Jeppe Rasmussen

      https://www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/gleichgeschlechtliche-elternschaft/

      https://www.dijg.de/

      Christl R. Vonholdt: Die Dekonstruktion von Ehe und Familie

      https://www.dijg.de/ehe-familie/dekonstruktion-geschlechter-queer-studies/

  1. Die Forderung von Bundesbildungsministerin Karliczek (CDU) nach einer wissenschaftlichen Langzeitstudie über Auswirkungen für Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist absolut gerechtfertigt.
    Da der Zeitraum, in dem Kinder inzwischen auch in einer „Homo-Ehe“ aufwachsen, noch relativ begrenzt ist, besteht hier zusätzlicher wissenschaftlicher Forschungsbedarf.
    Die scharfe Kritik von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) an ihrer Kabinettskollegin ist daher verfehlt. Wie kann man gegen die genauere wissenschaftliche Erforschung eines so wichtigen Bereichs sein, welcher das Kindeswohl im Blick hat?
    Befürchtet Frau Giffey etwa Ergebnisse, die ihrer Behauptung, „dass sich Kinder in homosexuellen Partnerschaften genauso gut entwickeln wie in Familien mit Mutter und Vater“ und es unabhängig vom Geschlecht nur auf liebevolle Beziehungen ankomme (so im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“), widersprechen könnten?
    Schon heute lässt sich mit Gewissheit sagen, dass Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen aufwachsen, gegenüber ihren in heterosexuellen Partnerschaften lebenden Altersgenossen benachteiligt sind.

    Die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Dr. Christl Vonholdt, vom „Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft“ hat die Gründe aufgelistet:

    „1. Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater. In der Struktur einer homosexuellen ‚Familie‘ wird dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt. Das ist eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts.

    2. Ein Kind, das in dem Bewusstsein aufwächst, seine beiden Eltern seien zwei Frauen oder zwei Männer, wird in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung manipuliert. Das wird sich negativ auf seine Identitätsbildung auswirken.

    3. Verschiedenheit ist immer ein größerer Entwicklungsanreiz als Gleichheit. Die Forschung der letzten vierzig Jahre zeigt übereinstimmend, dass Mutter und Vater geschlechtsabhängig Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Ein Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar lebt, ist daher von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt.

    4. Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren Geschlechtsidentität hat ein Kind, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Bei einem homosexuell lebenden Frauen- oder Männerpaar wird dieser Entwicklungsvorteil dem Kind bewusst vorenthalten.

    5. Wenn Vater oder Mutter tragischerweise fehlen wie etwa bei Alleinerziehenden, hat das Kind die Möglichkeit, diesen Verlust zu betrauern und konstruktiv zu bearbeiten. Wenn dem Kind dagegen vermittelt wird, eine homosexuelle ‚Familie‘ sei eine vollständige, nur eben alternative Familienform, verhindert dies, dass das Kind den realen Verlust von Vater oder Mutter betrauern kann. Damit bleibt der Verlust abgespalten und wird sich destruktiv auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes auswirken.

    6. Es gibt erhebliche Lebensstilunterschiede zwischen homosexuell und heterosexuell lebenden Paaren. Statistisch gesehen ist die Promiskuität bei homosexuell lebenden Männern deutlich höher als in einer üblichen Vater-Mutter-Beziehung. Das wirkt sich destruktiv auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern aus.

    7. Die allermeisten Studien, die eine angebliche Gleichheit von homosexueller mit heterosexueller Elternschaft behaupten, haben gravierende methodische Mängel. Aus keiner vorliegenden Studie können derart weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden.

    8. Für die lesbisch lebende Frau ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das Männliche in der Nähebeziehung nicht haben will oder haben kann. Dies wird sich erschwerend und hemmend auf die männliche Identitätsentwicklung von Jungen auswirken.

    9. Für das Mädchen ist der Vater das wichtigste Rollenvorbild dafür, was es selbst einmal von einem Mann erwarten kann. Studien zeigen: Adoleszente Mädchen, die ohne Vater aufgewachsen sind, haben größere Nähe-Distanz-Probleme zu gleichaltrigen Jungen und werden häufiger ungewollt schwanger.

    10. Wenn bei einem vollen Adoptionsrecht in der Geburtsurkunde eines Kindes zwei Frauennamen oder zwei Männernamen statt eines Frauen- und eines Männernamens stehen, wird das Kind auch dadurch in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung getäuscht.“
    (https://www.dijg.de/homosexualitaet/adoptionsrecht/recht-mutter-vater/)

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