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Bischof Gerhard L. Müller: „Keine Ökumene mit der Brechstange!“

„Der Bundespräsident hat als Katholik keine besonderen Vorrechte“

Bischof Gerhard L.  Müller wandte sich gegen voreilige und unsinnige Formen der Ökumene, besonders gegen „pauschale Zugeständnisse, die lehrmäßig nicht in Ordnung sind“. 

Foto: Bischöfl. Presseamt Regensburg

Der Regensburger Oberhirte, der in der Dt. Bischofskonferenz für Ökumene zuständig ist, erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ vom 19.9.2011: „Wir Katholiken können nicht evangelisch werden in dem Sinne: Die Evangelischen haben zwei Sakramente, wir haben sieben, also einigen wir uns auf fünf. So funktioniert Ökumene nicht.“  

Man dürfe, so der Bischof, die Ökumene „nicht mir der Brechstange“ betreiben.

Das gelte auch für das Problem, Katholiken in kirchlich ungültiger Ehe (wiederverheiratete Geschiedene) zum Tisch des HERRN zuzulassen:

„Wir Katholiken gehen von dem hohen Gut, ja, dem Geschenk der Unauflöslichkeit der Ehe aus“, erläuterte der Bischof: „Wir müssen pastoral jeden Einzelfall betrachten, aber wir können nicht generell und augenzwinkernd sagen: Wiederverheiratete Geschiedene können einfach zur heiligen Kommunion gehen, und dann ist alles in Ordnung.“

Zu dem hierbei oft erwähnten Bundespräsidenten Christian Wulff (katholisch, wiederverheiratet geschieden) äußerte der Regensburger Oberhirte: „Als Bundespräsident hat Christian Wulff im staatlichen Sektor Anspruch auf besondere Achtung. Als Katholik hat er keine besonderen Vorrechte.“

Foto: Bistum Regensburg

 
 

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