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Bischof Tebartz-van Elst widerspricht z.T. dem Prüfbericht der Dt. Bischofskonferenz

Erklärung des Bischofs Franz-Peter Tebartz–van Elst zum Bericht der Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz im vollen Wortlaut:
1. Komplex:
Zur unterstellten Diskrepanz zwischen dem Wissenstand des Bischofs und den Angaben
gegenüber S.Em. Kardinal Lajolo (ng. S. 46; S. 51 Ziff. 25 und 29; S.103) wird erklärt:
Bereits im Oktober 2013 habe ich auf die mir vorgelegten Fragen unter Nr. l|.6. wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass mir beim Gespräch mit S.Em. Kardinal Lajolo, am 10. September 2013 die differenzierte Gesamtsummenrechnung noch nicht vorlag. e5359dc532c2210a4bd1e232bbe4825c

In den vorausgehenden Sitzungen des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls war immer wieder von der Notwenigkeit und dem Bemühen die Rede, mögliche Abschreibungen mit zu berücksichtigen, die hinsichtlich der gesamten Baukostensumme dann zu Verringerungen geführt hätten.
In der vom Bericht angesprochenen Sitzung des Vermögensverwaltungsrates vom 28. August 2013, nach der ich über die Erweiterung des Kreditumfanges hätte informiert sein müssen, war ich entgegen der Angabe des Berichtes gar nicht anwesend, weil ich an diesem Tag zu einer Begegnung mit dem Präfekten der Bischofskongregation, S.Em. Marc Kardinal Ouellet, in Rom weilte.
Auch die Behauptung des Berichtes, nach der die Unterzeichnung des Protokolls der Sitzung des VermögensverwaItungsrates vom 28. August 2013 durch mich am 11. September 2013 erfolgt sei, kann nicht als Beleg für meine Kenntnis der differenzierten Gesamtbaukostensumme angeführt werden. Das Gespräch mit S.Em. Kardinal Lajolo fand am Tag zuvor statt und erst am Tag darauf wurde mir das Protokoll der Sitzung vom 28. August 2013 von Generalvikar Dr. Kaspar zugestellt, so dass erst zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigung meinerseits im Detail möglich war.
Die Romgenehmigung erweist sich als nicht erforderlich. vorsorglich wurde jedoch der Vertreter des Heiligen Stuhls in Deutschland, Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset, seit Baubeginn im Jahr 2010/2011 mehrfach durch Generalvikar Dr. Kaspar informiert (vgl. das in der Anlage beigefügte Schreiben von Rechtsanwalt Professor Ignor vorn 5. November 2013; und meine Beantwortung der Einzelfragen, die mir im Oktober 2013 von der Bischofskongregation vorgelegt wurden, vgl. hier: Nr. |.5.;6.).
2. Komplex:
Soweit kirchenrechtliche Bedenken geäußert werden, beziehen sich diese auf Einhaltung der Schriftform (vgl. Prüfungsbericht S. 15 und S. 37) und die Respektierung der Beispruchsrechte. Beide Gegenstände formaler Natur lagen in der Verantwortung des Generalvìkars. Als Nicht-Fachmann auf dem Gebiet der kirchlichen Verwaltung uncl durch meine Qualifikation als Wissenschaftler in der Pastoraltheologie musste ich Generalvikar Dr. Kaspar die Verantwortung hierfür überlassen, der„als einziger (neben dem Geschäftsführer des Bischöflichen Stuhls) nachweislich über einen umfassenden Einblick in die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls verfügte” (vgl, Prüfungsbericht S. 50 Ziff. 21).
lm Übrigen stellt der beschrittene Weg eine Fortsetzung der vorausgehenden Übung des Domkapitels auf diesem Gebiet dar.
3. Komplex:
Zur behaupteten Letztverantwortung des Bischofs im Berichtverstehe ich diese seit jeher so, dass sie sich in der Nachfolge der Apostel an den Herrn der Kirche richtet (Zeuge der Wahrheit), nicht jedoch als Ausdruck einer verwaltungsmäßigen All- und Detailzuständigkeit. Ein entgegengesetztes Verständnis Würde an den bischöflichen Dienst Kriterien anlegen, die ihn in erster Linie als Verwaltungsfachmann, Bausachverständiger und Buchhalter sehen, statt auf seine lehramtliche, pastorale, geistliche und caritative Sendung abzustellen.
4. Komplex:
Zur Verantwortung des Generalvikars (vgl. S. 35, S. 39 und S. 101):
Mit Beginn meines bischöflichen Dienstes in der Diözese Limburg im Januar 2008 habe ich eine in vielfacher Hinsicht ungeordnete, Wenig sachorientierte und primär personenbezogene Verwaltungssituation eingetroffen. Diese hat mich veranlasst nicht zuletzt auf den ausdrücklichen Rat meines Vorgängers im Bischofsamt, Bischof em. Dr. Franz Kamphaus, hin im September 2009 Generalvikar Dr. Franz Kaspar aufgrund seiner Verwaltungserfahrung und seines Standings in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in das Amt des Generalvikars zu berufen.
Er drängte im Interesse einer größeren Verwaltungseffizienz darauf, dass ihm die Bauabteilung und Kunstpflege im Bischöflichen Ordinariat direkt zugeordnet und aus der Einbindung in das Finanzdezernat gelöst Werde.
Ferner beanspruchte er die Rolle des Bischöflichen Ökonoms in der Diözese, entgegen der früheren Praxis der Beauftragung des Finazdezernenten mit dieser Verantwortung. Auch das Anlagegeschäft hat er in seine Zuständigkeit genommen. Bezogen auf den Bau des Bischofshauses hat er den Wechsel vom zweiten Entwurf (Architekt Hamm) zu der Konzeption von Professor Schattner wesentlich betrieben.
Hinsichtlich der Kunstausstattung im Bischofshaus hat er die Initiative zu den Künstlern Professor Johannes Schreiter (Glasfenster), Karl-Matthäus Winter (Ausstattung der Kapelle) und Professor Thomas Duttenhofer (Portal), mit denen er allesamt persönlich bekannt war, betrieben.
Zu den vorhandenen historischen Möbeln aus dem Depot hat er aus eigener Initiative und ohne meine Kenntnis Mobiliar erworben.
Zur Unterstellung der Anforderung der Verschwiegenheit wird darauf verwiesen, dass die entsprechenden Regelungen in den Dienstverträgen zwischen Bistum und Bischöflichen Stuhl identisch sind (vgl. die in der Anlage beigefügten beiden Dienstverträge). Auch in der Praxis ist mir keine abweichende Handhabung gegenwärtig.
Die besondere Problematik im Bistum Limburg, die schon vor meinem Kommen durch Indiskretionen gekennzeichnet war (vgl. Brief von Professor Christoph Mäckler vom 20. August 2008 zum Bauvorhaben des Domkapitels; vgl. auch Prüfungsbericht S. 100), legte es trotzdem nahe, immer wieder auf eine selbstverständliche Diskretionsverpflichtung zu verweisen. Denn auch die Vorgeschichte zum Bau des Hauses der Bischöfe zeigt bereits, wie sehr hier ein Weg in die Intransparenz beschritten wurde, aus dem man später schwerlich herauskam.
Die Entscheidung die KPMG mit der Abwicklung zu beauftragen (vgl. S. 69 und S. 88), erschien mir als eine zukunftsweisende Maßnahme (Outsourcing) auch um dem Vorwurf einer bloß internen Selbstkontrolle zu begegnen.
Zudem reichte auch die Verwaltungskapazität des Bischöflichen Ordinariates nicht aus, um diese Aufgabe zu erfüllen.
5. Komplex:
Zur Auflistung der kostentreibenden und kostenerhöhenden Sachverhalten (S. 79 – 82) wird bemerkt:
Es wird im Prüfungsbericht eine Darstellung der Gesamtkosten vorgelegt, die den methodischen Irrtum erregt, dass die dort genannten absoluten Beträge Mehrkosten darstellten, während sie sich als Gesamtkosten der einzelnen Positionen erweisen. Der dadurch erweckte Eindruck führt zu Größenordnungen, die irritieren müssen.
Zu jedem der im Bericht genannten Punkte könnte durch die zuständigen Mitarbeiter Stellung genommen werden. Was die Verantwortung als Bischof angeht, muss dabei die Einschränkung gesehen werden, dass ich als Bischof weder ein Finanz- noch ein Baufachmann bin. Soweit mir persönlich konkrete Informationen zu den im Bericht genannten Einzelpositionen möglich waren, habe ich diese in dem Gesprächen arn 4. und 5. März 2014 in der Bischofskongregation vorgetragen. Auf dem Hintergrund misslicher Erfahrungen mit anderen Bauprojekten im Bistum lag mir besonders daran, von Anfang an Qualität und Nachhaltigkeit im Gesamtprojekt zu beachten.
Zum Exkurs des St. Georgswerkes (S. 32f.):
Zutreffend stellt der Bericht fest, dass „das Urteil, das der safzungsmäßige Zweck des Werkes im Jahre 2011 nicht mehr erfüllt werden kann, dem Bischof zusteht. (vgl. 5.32). Die Verfasser des Berichts halten für klärungsbedürftig, ob die dem Bischöflichen Stuhl zufallenden Mittel für den vom Gründer bestimmten Zweck verwendet wurden. Sie sehen im Aufhebungsdekret des Bischofs eine Einschränkung der ursprünglichen Zweckbestimmung.
Hierzu ist aber- äußerlich abweichend vom Aufhebungsdekret vom 27. September 2011 -im Protokoll des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls vom 2. November 2011 belegt, dass auch nach der Auflösung des St. Georgswerkes das dem Bischöflichen Stuhl zufallende Vermögen auch Weiterhin für „kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke” genutzt werden soll und muss.
Daraus wird ersichtlich, dass sich an der Stiftungsintention des St. Georgswerkes nichts geändert hat, ungeachtet der Frage ob bei der Gründung des Werkes in der unmittelbaren Nachkriegszeit der Bau eines diözesanen Begegnungszentrums intendiert war. Die in diesem Zusammenhang offene Rechtsfrage, die nach Auffassung der Verfasser des Berichts der Klärung bedarf, belegt, dass kein intentionaler Verstoß gegen die Zweckbestimmung vorgeworfen werden kann (Vgl. Protokoll des VVR 2. November 2011).
Der Verantwortliche für die Entscheidung, Generalvikar und Bischöflicher Ökonom Dr. Franz Kaspar, war sich offensichtlich der Tatsache bewusst, dass die Stiftungsintention des Werkes weiterhin durch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls gedeckt ist und gewährleistet wird. Von dieser Gewissheit bin ich ausgegangen.

Foto: Dr. Bernd F. Pelz

Kommentare

12 Antworten

  1. Möglicherweise sind die exotischen Fische ein Symbol der Gläubigen im Limburger Bistum.
    Deren Seelen ausreichend zu füttern und zu pflegen, mag schon eine aufwändige Sache,
    wenn nicht sogar eine Kunst, sein. Vielleicht passt der Adventskranz größenmäßig zu dem
    Fischteich, so dass man ihn darüber hängen kann, um die Gläubigen aus der Höhe etwas
    mehr zu erleuchten. .

  2. Jemand hat doch mal erzählt, dass der Bischof rein privat gar nicht so anspruchsvoll ist.
    Wer kennt ihn? WIE hat er all die Jahre gelebt?
    War er wirklich sonst immer ein eher bescheidener Mensch oder hat er immer schon so einen ganz besonderen und ausgefallenen Geschmack gehabt?
    Wenn er all die Jahre auf so großem Fuss gelebt hätte, dann wäre sein privates Sparschwein ja
    bereits leer gewesen, als er in Limburg ankam und das wars ja wohl nicht.
    Ich glaube ja immer noch, dass ihn das Bischofsgehalt verführt hat.
    Wenn man plötzlich viel Geld besitzt, muss man erst mal lernen, damit umzugehen.

  3. Auch ich bin entsetzt über derartige Kosten.
    Wozu braucht ein Bischof und seine Besucher und Angestellten solch ein Zierfischbecken in so einer hohen Summe. Die exotischen Fische sind hochempfindlich und machen sehr viel Arbeit. Selbst 100.000 Euro für einen Adventskranz ist zuviel. Angeblich musste ja noch nachträglich ein Dach abgedeckt werden. In unserer schönen, recht großen Heimatkirche ist jedenfalls immer in der Adventszeit ein Kranz aus Tannenzweigen auf einem gußeiseren Ständer.
    Sicherlich konnte der Bischof jedoch nicht alleine so verschwenderisch agieren. Da gehörten auch andere Personen dazu. Terbartz wird zum Sünderbock gemacht .
    Ebenfalls glaube ich an eine Kampange gegen den Bischof Terbartz. Die Amtsbrüder und die jetzigen Verantwortlichen im Bistum sollten ebenfalls still sein und möglichst ohne viel Medienaufwand die Sachen klären. Denn bekanntlich haben auch diese Amtsbrüder teils Riesensummen für ihre Bauten ausgegeben.
    Da prüft komischerweise keiner. Oder man hört nichts davon.

  4. Verantwortungsübernahme sieht anders aus. Es bleibt doch dabei, dass der Bischof ganz erhebliche Mehrkosten verursacht hat, weil er immer wieder erhebliche Umbauten und Mehranschaffungen veranlasst hat. Niemand mit dieser Bildung kann so weltfremd sein, dass er nicht weiß, dass so was viel Geld kostet. Geld, dass dann für andere Zwecke fehlt. Ein Fischbecken für exotische Fische für € 200.000, ein Adventskranz für € 240.000 sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Hätte der Bischof gesagt „Ich übernehme die Verantwortung für die von mir verursachten Mehrkosten und entschuldige mich ausdrücklich dafür, möchte jedoch noch folgendes anmerken: (jetzt kommt die abgegebene Erklärung)“ dann hätte ich das nachvollziehen können. Denn in der Tat lag an dem ganzen Bauprojekt schon einiges im Argen, als er noch gar nicht Bischof von Limburg war. Letztlich bestätigt der Herr Bischof durch seine Einlassungen, dass er das Kernproblem seines Vorgehens nicht verstanden hat und deshalb zu Recht zurückgetreten ist.

      1. 100.000 € für einen Adventskranz sind immer noch sehr viel Geld.
        Einen Betrag von 200.000 € für ein Fischbecken für exotische Fische auszugeben, da hätte ich bei einem Milliardär schon kein Verständnis. Zu einem Bischof passt diese Ausgabe überhaupt nicht.
        Angesichts solcher Ausgaben steht die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche auf dem Spiel. Daher hat Papst Franziskus richtig gehandelt.

      2. Gut, das mit dem Adventskranz habe ich versehentlich zu hoch angesetzt. Tut mir leid. Aber auch 100.000 € dafür sind jenseits von Gut und Böse.
        Was die Entschuldigung betrifft:
        Allgemeine Entschuldigungen taugen nix. Wie in der Beichte muss ich schon Roß und Reiter nennen; d.h. KONKRET sagen, was ich falsch gemacht habe. Nur so stelle ich mich in die Wahrheit.
        Wenn Sie seine heutige Erklärung lesen; z.B. hier: http://www.spiegel.de/panorama/tebartz-van-elsts-stellungnahme-im-wortlaut-a-961389.html, dann eiert er wieder ein bisschen herum. Es sei der Eindruck entstanden, er habe den Dienst für die Diözese u.a. vernachlässigt usw.. Er entschuldige sich daher für Versäumnisse. Da würde man schon gern wissen, welche Versäumnisse er denn meint und ob er denn auch davon ausgeht, dass der Eindruck zutrifft. Über die Verschwendung von Kirchenmitteln verliert er nach wie vor kein Wort.
        Jetzt hat er doch schon viel Zeit gehabt, über alles nachzudenken und eigene Versäumnisse klar zu benennen.
        Mein Eindruck bleibt daher bestehen, dass der Herr Bischof eigentlich nicht davon ausgeht, wirklich schwerwiegende Fehler gemacht zu haben.
        Ich habe auf youtube einige kirchennahe Videos mit dem Herrn Bischof angesehen, die noch vor der Zeit des „Skandals“ herrühren. Und ich war durchaus positiv angetan von dem, was er gesagt hat, auch wenn ich kein Katholik bin. Der Herr Bischof ist ein netter Mann, der durchaus grundsätzlich seinen Glauben und sein Amt ernst nimmt. Aber mit dieser Baugeschichte hat er sich einfach komplett verhoben. Und das könnte er doch einfach zugeben. Ich wäre mit der Aufsicht und Durchführung eines solchen Bauvorhabens auch total überfordert.

  5. Es wird Zeit, dass der Kopf ehemaligen Bischofs von Limburg sowie seiner Kollegen
    wieder frei werden für wichtige. Die Gedanken drehen sich ja um Geld, um Abschreibungen,
    um Vermögensverwaltung, um Bauprojekte, um Baugenehmigung, um Romgenehmigung.
    Der ganze Zeitaufwand, der da schon vor der Krise draufgegangen ist, der ist ja enorm.
    Die ganzen Schuldzuweisungen führen ja auch zu nichts.
    Irgendwann muß das Thema auch abgehakt werden, sonst kommt sich ja Jesus
    als fünftes Rad vor.

  6. Dass Bischof Tebartz-van Elst das Bedürfnis verspürt, sich wehren zu müssen, kann ich menschlich gut nachvollziehen. Er hat auch das Recht dazu, etwas für ihn bedeutsames zu korrigieren
    Er möchte nicht als Alleinschuldiger dastehen.
    Doch hätte ich es gut gefunden, wenn er sich auf eine Meinungsäusserung, etwa in der Art: „Aus meiner Sicht bewerte ich einige Dinge anders!“ beschränkt hätte.
    So aber wirkt seine Stellungnahme etwas kleinlich.
    Seine Ausrichtung jedoch, treu der Lehre verbunden, finde ich nach wie vor vorbildhaft.
    Möge ihm zukünftig eine Aufgabe zugeteilt werden, die seinen Fähigkeiten entspricht, fern von Verwaltungsangelegenheiten.

    1. Genau Marienzweig, da hast du Recht –
      F E R N A B von Verwaltungsaufgaben.
      Unser Bischof muss auch noch in die ganzen klitzekleinen Gemeinden, um dort die Büvher zu
      überprüfen.
      Kann der solche Aufgaben auch delegieren?
      Auch ein Pfarrer hat Verantwortung für Papier und Geld.

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