Während sich der Hamburger Weihbischof Jaschke im wesentlichen hinter den – selbst für CDU-Verhältnisse ungewöhnlichen – Vorstoß von 13 Unions-Abgeordneten zugunsten einer steuerlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften stellte, hat sich der Oberhirte des Bistums Limburg hierzu völlig anders geäußert und sich damit zugleich von Bundesfamilienministerin Schröder distanziert, die jenen 13 homobewegten Parlamentariern zugestimmte.
Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst hält konsequent am Ehegattensplitting für verheiratete heterosexuelle Paare fest. Er ist Vorsitzender der Familien-Kommission der Dt. Bischofskonferenz und erklärte hierzu:
„Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau in gegenseitiger Verantwortung, der für die Weitergabe des Lebens offen ist. Der Ehe gilt der in Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes rechtlich verbürgte besondere Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Daraus ergeben sich Rechtsnormen, zu denen auch die Regelung des so genannten Ehegattensplitting gehört.“
Dies sei durchaus „keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe“.
Bischof Dr. T. van Elst betont:
„Es hat gute Gründe, dass die auf Ehe gegründete Familie auch heute faktisch die Form menschlichen Zusammenlebens darstellt, die den meisten Menschen einen stabilen Rahmen für ihr Zusammenleben in Partnerschaft, Elternschaft und Kindheit bietet. Dieser Lebensentwurf wird so auch von der großen Mehrzahl junger Menschen als Lebensperspektive gewünscht. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung der Ehe ist es sinnvoll und der staatlichen Gemeinschaft selbst förderlich, wenn der Staat Ehe und Familie besonders schützt und fördert. Dies stellt deshalb auch keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe dar.“