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Bistum Chur: Bischof Vitus Huonder an die Priester über das päpstliche AL-Schreiben

Bischof Vitus Huonder (siehe Foto) ist katholischer Oberhirte des Bistums Chur in der Schweiz. Der theologisch konservative Bischof hat jetzt ein „Wort zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia“ herausgegeben, das sich an die Geistlichkeit wendet.

Darin stellt er klar, daß ein Empfang der Sakramente für zivil wiederverheiratet Geschiedene allenfalls dann möglich sei, wenn die Partner geschwisterlich-platonisch zusammenleben. bischof_vitus_gr

Einen Tag vor dem Churer Oberhirten hatten sich die deutschen Bischöfe zum päpstlichen Schreiben „Amoris Laetitia“ geäußert, dabei die kirchliche Ehelehre grundsätzlich bekräftigt, aber zugleich „Wiederverheiratete“ an ihren Seelsorger verwiesen, um mit diesem die jeweilige Situation abzuklären (womit aber der „Schwarze Peter“ bzw. die Gewissensbelastung auf den Priester übergeht).

Hier folgt nun die Erklärung von Bischof Vitus Huonder im vollen Wortlaut:

Liebe Mitbrüder im priesterlichen Dienst

In der Diskussion rund um das Nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris Laetitia kam das achte Kapitel mit der Frage der zivil wiederverheirateten geschiedenen Personen ins Zentrum zu stehen. Aus diesem Grund gebe ich dazu in meiner Verantwortung als Bischof zu Händen der Seelsorger (Beichtväter) einige Hinweise.

Vorgängig möchte ich das Folgende festhalten: Der Heilige Vater sagt in der Einleitung zu Amoris Laetitia, „dass nicht alle doktrinellen, moralischen oder pastoralen Diskussionen durch ein lehramtliches Eingreifen entschieden werden müssen“ (AL 3). Diese Aussage lässt den Stellenwert des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens erkennen.

„Wenn man die zahllosen Unterschiede der konkreten Situationen … berücksichtigt, kann man verstehen, dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300), sagt der Papst im Zusammenhang der Unterscheidung bei irregulären Situationen. 0018

Das bedeutet jedoch auch, dass der Bischof umso mehr gefordert ist, ein richtungweisendes Wort zu sprechen, da die Priester die Aufgabe haben, „die betroffenen Menschen entsprechend der Lehre der Kirche und der Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten“ (AL 300).

Des weitern „ist es notwendig, zur Reifung eines aufgeklärten, gebildeten und von der verantwortlichen und ernsten Unterscheidung des Hirten begleiteten Gewissens zu ermutigen und zu einem immer größeren Vertrauen auf die Gnade anzuregen“ (303).

Dem entspricht ganz, was der Heilige Vater unter Amoris Laetitia 307 sagt:

„Um jegliche fehlgeleitete Interpretation zu vermeiden, erinnere ich daran, dass die Kirche in keiner Weise darauf verzichten darf, das vollkommene Ideal der Ehe, den Plan Gottes in seiner ganzen Größe vorzulegen: ‘Die jungen Getauften sollen ermutigt werden, nicht zu zaudern angesichts des Reichtums, den das Ehesakrament ihrem Vorhaben von Liebe schenkt, gestärkt vom Beistand der Gnade Christi und der Möglichkeit, ganz am Leben der Kirche teilzunehmen.’ Die Lauheit, jeglicher Form von Relativismus oder der übertriebene Respekt¹ im Augenblick des Vorlegens wären ein Mangel an Treue gegenüber dem Evangelium und auch ein Mangel an Liebe der Kirche zu den jungen Menschen selbst“.

Im Sinne all dieser Hinweise in Amoris Laetitia bitte ich die Priester, das Folgende zu beachten: BILD0235

1. Ausgangspunkt der Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung muss die Heiligkeit des Ehebandes (die Bindung) sein. Aufgabe der Seelsorge ist es, den Menschen das Bewusstsein der Heiligkeit des Ehebandes zu vermitteln oder wieder zu vermitteln. Der Heilige Vater spricht von der „Seelsorge der Bindung“ (AL 211; in der italienischen Sprache vincolo). Die offizielle deutsche Übersetzung von vincolo mit Bindung ist zu schwach. Deshalb spreche ich hier ausdrücklich vom Eheband.

2. Das Eheband ist schon von der Schöpfung her heilig (Natur-Ehe), umso mehr von der Neuschöpfung her (Ordnung der Erlösung) durch die sakramental geschlossene Ehe (übernatürliche Ordnung). Die Bewusstseinsbildung bezüglich dieser Wahrheit ist ein dringender Auftrag in unserer Zeit (vgl. AL 300).

3. Diese Bewusstseinsbildung ist umso notwendiger, als ein Hirte sich nicht damit zufrieden geben kann, „gegenüber denen, die in ‘irregulären’ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Steine, die man auf das Leben von Menschen wirft“ (AL 305). Das Eheband selber ist eine Gabe der Liebe, der Weisheit und der Barmherzigkeit Gottes, welche den Eheleuten Gnade und Hilfe verleiht. Deshalb muss der Rückbezug auf das Eheband beim Weg der Begleitung, der Unterscheidung und der Eingliederung an erster Stelle stehen.

4. Erkennt ein Beichtvater bei einer Beichte eines unbekannten Pönitenten (bei einer „Gelegenheitsbeichte“) Fragen bezüglich des Ehebandes, welche der Klärung bedürfen, wird er den Pönitenten bitten, sich einem Priester anzuvertrauen, welcher mit ihm einen längeren Weg der Umkehr und Eingliederung gehen kann, oder er wird sich mit ihm selber außerhalb der Beichte in Verbindung setzen. DSC05481 - Kopie

5. Bei der seelsorglichen Begleitung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen ist zunächst zu prüfen, ob die Eheschließung (die „erste Ehe“) gültig zustande kam, ob ein Eheband wirklich besteht. Diese Prüfung kann nicht der einzelne Priester vornehmen, schon gar nicht im Beichtstuhl. Der Beichtvater muss die betroffene Person an den Offizial des Bistums verweisen.

6. Wie es auch immer um die Gültigkeit der Eheschließung steht, eine gescheiterte Verbindung muss in jedem Fall menschlich und glaubensmäßig aufgearbeitet werden. Das bedeutet, dass ein längerer, Geduld verlangender seelsorglicher Weg beschritten werden muss.

„In diesem Prozess wird es hilfreich sein, durch Momente des Nachdenkens und der Reue eine Erforschung des Gewissens vorzunehmen. Die wiederverheirateten Geschiedenen sollten sich fragen, wie sie sich ihren Kindern gegenüber verhalten haben, seit ihre eheliche Verbindung in die Krise geriet; ob es Versöhnungsversuche gegeben hat; wie die Lage des verlassenen Partners ist; welche Folgen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Beispiel sie den jungen Menschen gibt, die sich auf die Ehe vorbereiten. Ein ernsthaftes Nachdenken kann das Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verwehrt wird“ (AL 300).

„Die Hirten, die ihren Gläubigen das volle Ideal des Evangeliums und der Lehre der Kirche nahelegen, müssen ihnen auch helfen, die Logik des Mitgefühls mit den Schwachen anzunehmen und Verfolgungen oder allzu harte und ungeduldige Urteile zu vermeiden“ (AL 308).

7. Der Empfang der heiligen Kommunion der zivil wiederverheirateten Geschiedenen darf nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden. Man muss sich auf objektive Gegebenheiten stützen können (auf die Vorgaben der Kirche für den Empfang der heiligen Kommunion). Im Falle von zivil wiederverheirateten Geschiedenen ist die Achtung vor dem bestehenden Eheband ausschlaggebend.

Foto: E. Gründler8. Wird bei einem Gespräch (bei einer Beichte) die Absolution eines zivil wiederverheirateten Geschiedenen erbeten, muss feststehen, dass diese Person bereit ist, die Vorgaben von Familiaris consortio 84 anzunehmen (JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio vom 12. November 1981).

Das heißt: Können die beiden Partner aus ernsthaften Gründen … der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen (vgl. AL 298), sind sie gehalten, wie Bruder und Schwester miteinander zu leben. Diese Regelung gilt nach wie vor schon deshalb, weil das neue Apostolische Schreiben Amoris Laetitia ausdrücklich keine „neue gesetzliche Regelung kanonischer Art“ vorsieht (vgl. AL 300). Der Pönitent wird den festen Willen bezeugen müssen, in Achtung vor dem Eheband der „ersten“ Ehe leben zu wollen.

9. Halten wir bei der Vorbereitung und Begleitung der Traupaare, Eheleute und der Familien immer das Wort des heiligen Paulus vor Augen: „Dieses Geheimnis ist groß. Ich beziehe es auf Christus und die Kirche (Eph 5,32)“ – Sacramentum hoc magnum est, ego autem dico in Christo et in Ecclesia.

Mit meinem Dank für die Treue zum Herrn und seinem Auftrag, grüße ich herzlich, verbunden mit meinem bischöflichen Segen

+ Vitus Huonder, Bischof von Chur

¹ Das Schreiben meint damit wohl die allzu große Vorsicht oder Rücksichtnahme, so dass die Wahrheit verdunkelt würde.

Quelle: http://www.bistum-chur.ch/bistumsleitung/die-heiligkeit-des-ehebandes-wort-zum-nachsynodalen-apostolischen-schreiben-amoris-laetitia/

Gemälde: Evita Gründler

Kommentare

3 Antworten

  1. ich frage mich oft, warum diese kleine Minderheit der wiederverheirateten Geschiedenen, die also wirklich großen Wert auf den Kommunionempfang legen, sich so anmaßt, unbedingt zur Kommunion zu wollen. Alle diese Leute sollen erstmal die Gültigkeit ihrer zuerst geschlossenen Ehe prüfen.

    Was ist mit den treuen Ehepartnern, die zu ihrem untreuen Ehepartner an dem Eheband festhalten? Die müssen sich doch nun wirklich veräppelt vorkommen. Halten treu an der Lehre der Kirche fest und heiraten nicht wieder, weil Jesus es deutlich als Ehebruch bezeichnet hat; sie nehmen die Entbehrungen auf sich – und nun soll es aufgeweicht werden.

    Das ist doch nur der Anfang, um weiteres zu fordern.
    Die Unterwelt wird die Kath. Kirche nicht überwältigen. Eine Zusage Christi.

  2. Bischof Huonder versucht die aufgewühlten Geister angesichts AL konstruktiv zu beruhigen. Man muss ja schon zugeben, dass während der gesamten Familiensynode alle Seiten in den Startlöchern standen und bereits Zeter und Mordio riefen, bevor auch nur irgendein Ergebnis ausgesprochen wurde. Die einen wollten ihr Projekt „Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene“ endlich „legal“ machen. Die anderen unterstellten F. von vornherein mehr oder weniger offen unlautere Motive und dass er die Lehre zerstören wolle. Ich gebe zu, dass ich zu den letzteren gehörte und sehe meine eigene Haltung von damals inzwischen kritischer. Ich habe mich damals auch viel zu sehr von einer gewissen Fraktion beeinflussen lassen. Wenn man sich nur lange genug in deren Dunstkreis bewegt, sieht man sehr leicht alles durch deren Brille. Ja, es stimmt: Man wird herzlos und zum Prinzipienreiter.

    Ich versuche immer öfter, gar kein Brille mehr zu Hilfe zu nehmen, was zugegebenermaßen schwer ist. Wie liest man das, was einer sagt und schreibt, einmal ohne Brille, die eine Vor-Interpretation gleich mitliefert?

    Bischof Huonder macht sich, was ich gut finde, frei von all diesen Voreingenommenheiten. Er will – im Gegensatz zu den vier „Dubia“-Bischöfen – sagen, dass F. eigentlich überhaupt nicht zugestanden hat, dass man nun alles irgendwelchen Subjektivitäten überlassen dürfe. Auch dann nicht, wenn nun die deutschen Bischöfe daraus tatsächlich etwas Subjektives machen! Warum greifen die vier Kardinäle nicht die deutschen Bischöfe an? Warum wenden sie sich gegen den Papst, als sei der dran schuld?

    Ich habe mir die Mühe gemacht, ALs Abschnitte zu dem Thema noch mal anzusehen.

    F. schreibt etwa in Abschnitt 297:

    „Selbstverständlich kann jemand, wenn er eine objektive Sünde zur Schau stellt, als sei sie Teil des christlichen Ideals, oder wenn er etwas durchsetzen will, was sich von der Lehre der Kirche unterscheidet, nicht den Anspruch erheben, Katechese zu halten oder zu predigen, und in diesem Sinn gibt es etwas, das ihn von der Gemeinschaft trennt (vgl. Mt 18,17). Er muss erneut der Verkündigung des Evangeliums und der Einladung zur Umkehr Gehör schenken.“

    Ihm ist offenbar bewusst, dass er von progressiver weise bewusst in deren Sinne interpretiert werden würde und beginnt den Abschnitt 307:

    „Um jegliche fehlgeleitete Interpretation zu vermeiden, erinnere ich daran, dass die Kirche in keiner Weise darauf verzichten darf, das vollkommene Ideal der Ehe, den Plan Gottes in seiner ganzen Größe vorzulegen…“

    Eines ist ganz klar: er spricht von „objektiver“ Sünde. Die bestreitet er also gar nicht, und wer ihm das unterstellt, hat entweder nicht richtig gelesen, oder er ist tatsächlich „böswillig“.

    Nach reiflicher Lektüre denke ich, dass er nicht mit der Lehre brechen will, sondern mit der radikalen, rigiden und mörderischen Art und Weise, mit der sie in früheren Zeiten durchgesetzt wurde und auch heute z.T. noch durchgesetzt wird (bei den Ultrakonservativen). Andererseits enthält sein Schreiben aber auch die Aufforderung, sich seitens der Hirten endlich mit mehr Mühe und Geduld, mehr Einsatz und Engagement den Ehen zu widmen. Leider kann davon ja keinerlei Rede sein – gerade bei den Progressiven nicht. So werden die Eheleute im Grunde von allen Seiten alleine gelassen in den Gefahren und Klippen unserer Zeit.

    Es stellen sich hier viele viele Fragen!

    Unsere Lage ist katastrophal. F. weiß, dass in so gut wie keiner Gemeinde mehr der Priester die Leute zu den Sakramenten vorbereitet! Und wenn, dann nicht im Sinne der echten Lehre.

    F. spricht in Abschnit 312 von einem „Klima“, in dem nur noch „kalte Schreibtischmoral“ sich entfaltet. Er nimmt davon keine der beiden Seiten aus! Er vermisst, dass wir in der zeitgenössischen Verwirrtheit (die objektiv besteht!) die Menschen mit Liebe und Geduld ansehen und ihnen nicht Kälte, Moralismus und Herablassung entgegenschleudern, sondern die bestimmte und unerschütterliche Geduld Jesu entgegenbringen.
    Nicht zuletzt muss man sehen, dass Jesus die Ehebrecherin nicht verurteilte (!) und aufgrund seiner „Autorität in Ohnmacht“ doch begreiflich machte, dass sie hinfort nicht mehr sündigen solle – wer das nicht schafft, dem Sünder so entgegenzutreten, der sollte vielleicht einfach nur den Mund halten, denn er ist der berühmte „Pharisäer“, ein „weiß getünchtes Grab“.

    Sein Schlusswort ist an sich schon eindeutig:

    „Ich lade die Gläubigen, die in komplexen Situationen leben, ein, vertrauensvoll auf ein Gespräch mit ihren Hirten oder mit anderen Laien zuzugehen, die ihr Leben dem Herrn geschenkt haben. Nicht immer werden sie bei ihnen die Bestätigung ihrer eigenen Vorstellungen und Wünsche finden, doch sicher werden sie ein Licht empfangen, das ihnen erlaubt, ihre Situation besser zu verstehen, und sie werden einen Weg der persönlichen Reifung entdecken. Und ich lade die Hirten ein, liebevoll und gelassen zuzuhören, mit dem aufrichtigen Wunsch, mitten in das Drama der Menschen einzutreten und ihren Gesichtspunkt zu verstehen, um ihnen zu helfen, besser zu leben und ihren eigenen Ort in der Kirche zu erkennen.“

    Er fordert „Gelassenheit“, aber auch eine vorausschauende und langfristige Konsequenz der Hirten und der Laien. Und er geht davon aus, dass es Zeit braucht, die eigene Situation im Lichte Christi zu sehen. Dass es unmöglich ist, das „per Deket“ in den Herzen zu erzeugen.

    Die vier Kardinäle forderten Klarheit und stellten Fragen, „die F. mit Ja oder Nein beantworten sollte“.
    Nun hat F. allerdings ausdrücklich betont, dass die „komplexen“ Situation nicht mit einem eiskalten Ja oder Nein abzuschmettern sind.
    Ich verstehe sein Schreiben tatsächlich so, dass ja jeder weiß, was Ja und was Nein auf der Ebene der „objektiven Sünde“, die er ja nicht abschaffen will, hier bedeutet – das muss nicht geklärt werden. Jeder weiß es im Grunde ganz genau…
    Aber er will nicht, dass man es es vor allem immer für die „anderen“ genau weiß, sondern vor allem für sich selbst. Ihm ist bewusst, dass die Sünde eine lange Geschichte hat und nicht im Hauruck-Verfahren überwunden werden wird.

    Es geht um nichts Geringeres als die Frage des Transfers einer objektiven Regel in eine komplexe subjektive Situation. Jeder, der bei Sinnen ist, weiß, dass das Zeit, Kraft, Inspiration und Geduld braucht.

    Die Dubia unterlaufen so betrachtet auf ihre Weise tragischerweise ebenfalls das, was F. will, nicht anders als das, was die Dt. Bischofskonferenz in ihrer unsäglichen Oberflächlichkeit und Fahrlässigkeit draus macht.

    Das fast flehentliche Schlussgebet F.s an die heilige Familie ist eine gewissermaßen „stille“ Klarstellung – er haut bloß dabei nicht mit der Faust auf den Tisch.

    Eines sollte uns schon stutzig machen: Das Freudengeheul der Progressiven hinsichtlich F.s ist doch auffallend zurückgewichen wie das Meer bei Ebbe. Die deutschen Bischöfe machen bei ihm dasselbe, was sie schon bei Benedikt machten: nämlich das, was sie wollen. Man muss sich fragen, warum die vier Kardinäle, darunter immerhin zwei Deutsche, die es doch wissen müssten, nicht den Mumm hatten, die DBK anzugreifen.

    https://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_exhortations/documents/papa-francesco_esortazione-ap_20160319_amoris-laetitia.html

  3. Bischof Huonders „Wort zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia“ ist ein erfreulicher Lichtblick im Gewirr und in der Verwirrung um die richtige Auslegung und Anwendung von AL gemäß der gültigen tradierten Lehre.
    Vor allem spricht der schweizerische Oberhirte Klartext bezüglich der „irregulären Situation“ von zivil wiederverheirateten Geschiedenen, die sich nicht trennen (können) und weiterhin „more uxorio“ (nicht wie Bruder und Schwester) zusammenleben. Hier ist, will man nicht mit der kirchlichen Lehre brechen, in keinem „Einzelfall“ eine Ausnahmeregelung möglich, wie nicht zuletzt aus der ultimativen Formulierung von „Familiaris consortio“ Nr. 84 hervorgeht. Bischof Huonder beantwortet damit auch den „Zweifel Nr. 1“ der vier Kardinäle Burke, Meisner, Brandmüller und Caffarra.
    Das Wort der Deutschen Bischofskonferenz vom 1. Februar zu AL dagegen verschleiert, dass die Verpflichtung von wiederverheirateten Geschiedenen zu einem Leben in sexueller Enthaltsamkeit „nicht überwunden werden [kann]“ (so Kardinal Müller im Interview mit „Il Timone“). Stattdessen meinen sich die Bischöfe dafür rechtfertigen zu müssen, dass nicht alle (!) zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion zugelassen werden können (was AL nun völlig zuwiderliefe).
    Mit Verweis auf den individuellen „Gewissensentscheid“ versuchen sich die deutschen Bischöfe um eine klare Aussage im besagten Punkt herumzudrücken. Hochproblematisch ist der Satz: „… auch eine Entscheidung [der nach ‚more uxorio‘ lebenden wiederverheirateten Geschiedenen, Anm. T.M.] für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.“ Im Gegensatz dazu schreibt Bischof Huonder erfrischend klar: „Der Empfang der heiligen Kommunion der zivil wiederverheirateten Geschiedenen darf nicht dem subjektiven Entscheid überlassen werden.“
    Was beinhaltet „respektieren“ für den seelsorglich begleitenden Priester konkret? Wird er nicht vor eine innere Zerreißprobe gestellt, wenn er bei wiederverheirateten Geschiedenen, die erklärtermaßen auch weiterhin nicht auf Sex miteinander verzichten wollen, in der Beichte vor die Entscheidung gestellt ist, ob er ihnen die Absolution erteilen soll oder nicht? Tut er es nicht, droht ihm womöglich Ärger mit seinem Bischof (oder in der Gemeinde). Tut er es dennoch, macht er sich der formellen (und unter Umständen auch der materiellen) Mitwirkung an der Todsünde anderer schuldig, weil er in den Willen zur Sünde einstimmt, was jedoch in jedem Fall verboten ist.
    Es bewahrheitet sich auf fatale Weise, was Kardinal Caffarra als seine größte Sorge bezeichnete: dass „ein Gewicht auf ihren [der Priester] Schultern lastet, das sie gar nicht tragen können“.

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