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Das Bistum Regensburg informiert über Inhaftierung eines laiisierten Priesters

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat heute eine Pressemitteilung über die Inhaftierung eines laiisierten (aus dem Klerikerstand entlassenen) Priesters wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs veröffentlicht. Unser Mitgefühl gilt dem Kind und dessen Familie. paragraph_300x3001

Das Bistum Regensburg ist schockiert über die Taten, die dem Beschuldigten, der für die Erzdiözese Stettin-Cammin/Polen geweiht wurde, vorgeworfen werden.

Bereits im März 2014 hatte das Bistum Regensburg eine Meldung der Erzdiözese München und Freising an alle Pfarreien des Bistums Regensburg weitergegeben, in der vor diesem Mann und seinem unberechtigten Auftreten als Priester in der Öffentlichkeit gewarnt wird.

Nach unseren jetzigen Kenntnissen hat sich der Beschuldigte während seines mehrmonatigen Aufenthalts in einer Pfarrei unseres Bistums Anfang 2015 das Vertrauen zu einer dortigen Familie erschlichen. Offensichtlich hat er den Pfarrer der betroffenen Pfarrei über seine Identität und seine kirchliche und strafrechtliche Vorgeschichte getäuscht und auf diese Weise seelsorgliche Aushilfstätigkeiten vorgenommen.

Nach einer weiteren Warnmail des Bistums an alle Pfarreien am 6. Oktober 2015 veranlasste der Pfarrer den Beschuldigten, die Pfarrei zu verlassen. Nach dessen Weggang in das Bistum Passau hat der Pfarrer das dort zuständige Ordinariat informiert. Trotz seines Wegzugs stand der Beschuldigte ohne Wissen des Pfarrers weiter mit einzelnen Gläubigen der früheren Pfarrei in engem Kontakt.

Als sich vor kurzem eine Mutter aus der Pfarrei an den Pfarrer wandte und von sexuellen Übergriffen des Beschuldigten zum Schaden ihres Kindes berichtete, drängte der Pfarrer die Mutter, Anzeige zu erstatten, was diese wenige Tage später auch tat.

Das Bischöfliche Ordinariat in Regensburg hat erstmals am 28. September 2016 durch einen Anruf der Polizei vom mehrmonatigen Aufenthalt des Beschuldigten in der Diözese im Jahr 2015 und von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen erfahren.  Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde auf Bitten der Polizei bis zur offiziellen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stillschweigen vereinbart.

Quelle: Pressestelle des Bistums Regensburg

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