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Blitzaktion „EHE bleibt EHE“ gestartet

Nach der überraschenden Kehrtwende von Angela Merkel in der Auseinandersetzung um die sog. „Ehe für Alle“ ruft das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE zur Blitzaktion „Ehe bleibt Ehe!“ auf.

Insbesondere die CDU/CSU-Abgeordneten sollen mit Anrufen und Mails aufgefordert werden, der Ehe-„Öffnung“ entschieden entgegen zu treten und klarzustellen: Ehe bleibt Ehe und zwar zwischen Mann und Frau.

Dazu erklärt die Koordinatorin der DEMO FÜR ALLE, Freifrau Hedwig von Beverfoerde (siehe Foto):

Wir lassen die Zivil-Ehe nicht kampflos kapern und umdefinieren! Diesmal haben wir ein scharfes Schwert: unsere Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl im September. Rufen wir heute noch unsere eigenen Bundestags-Abgeordneten an, und machen wir ihnen klar, daß wir unsere Wahl im September von ihrem Abstimmungsverhalten in der Ehe-Frage abhängig machen werden. Nichts ist wirkungsvoller!“

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.7.2002 gilt bis heute: „Die Ehe [kann] nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt.“ (…) „Zum Gehalt der Ehe … gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“

Die Öffnung der Ehe wäre also ein Verfassungsbruch!

Wenn die Ehe geöffnet würde, gäbe es keinen Grund mehr, das Ehe-Institut nicht auch noch auf weitere Arten des Zusammenlebens auszuweiten. Mit dem vollen Adoptionsrecht würde das natürliche Recht des Kindes auf Vater und Mutter geschleift und in ein ‚Recht auf ein Kind‘ verkehrt.

Damit wäre der Weg frei zur Legalisierung der menschenunwürdigen Leihmutterschaft, ebenso wie für Polygamie und Kinder-„Ehe“.

Kommentare

3 Antworten

  1. Ehe muss weiterhin ausschliesslich für Mann und Frau Gültigkeit haben. Die Politik hat sich hier nicht einzumischen!

  2. „Jeder ehefähigen Person steht auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
    durch das LPartDisBG der Weg in die Ehe offen. Allerdings kann
    die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden,
    da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt … und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit
    bezieht. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die
    Ehe verschlossen.“
    So steht es tatsächlich im oben angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.7.2002.
    Damit ist die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als unverzichtbares Merkmal der Zivilehe höchstrichterlich definiert.
    Sofern das Bundesverfassungsgericht gewillt ist, sich an seine Vorgaben zu halten und nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung zu geraten, kann es die sog. „Ehe für alle“, wie sie derzeit im Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorliegt, im Falle einer Verfassungsbeschwerde nur als verfassungswidrig zurückweisen.
    Es besteht also noch Hoffnung. Freilich erleben wir seit geraumer Zeit in Sachen Rechtsgültigkeit so manches blaue „Wunder“.

  3. Ich bin so gespannt, was unsere kathokischen Bischhöfe zu dem Thema sagen.
    Ob irgendeiner diese Aktion Ehe bleibt Ehe mitunterstützen wird?
    Wenn ja, würden sie ja ihrem Erzfeind, der AfD, einen Trumpf in die Hand geben, weil diese ja gerade die Ehe zwischen Mann und Frau fördern wollen.

    Aber wer sein Bischofskreuz vor dem Iman ablegt, der wird auch Ehe und Familie zwischen Mann und Frau verraten. Oder mit einem Wort des Bedauerns abtun.

    Ich meine auch, dass die Homos genug Rechte in der Gesellschft haben. Diese können mitlerweile alles über Partnerverträge regeln.

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