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Britisches Gericht erklärt Verfügung zur Zwangsabtreibung für ungültig

Die britische Justiz hat das schriftliche Urteil veröffentlicht, mit dem ein Berufungsgericht die Entscheidung einer Betreuungsrichterin aufhob, die bei einer geistig behinderten Frau, die in der 22. Woche schwanger war, die Zwangsabtreibung ihres Kindes angeordnete hatte.

Wie es in dem Urteil heißt, habe die Betreuungsrichterin die Rechte der geistig behinderten Mutter nicht hinreichend berücksichtigt. Auch Menschen, die vor dem Gesetz als unmündig gelten, hätten Rechte und Freiheiten, die angemessen berücksichtig werden müssten.

„Die Wünsche und Gefühle, Überzeugungen und Werte von Menschen mit einer geistigen Behinderung sind für sie genauso wichtig wie für alle anderen, und vielleicht sogar wichtiger“, zitiert CNA die Vorsitzende Richterin.

Wie CNA weiter meldet, sei mit dem Urteil jedoch keine prinzipielle Missbilligung einer richterlichen Anordnung von Zwangsabtreibung verbunden. In der Urteilsbegründung werde vielmehr betont, dass Richter in gewissen Fällen auch eine Abtreibung anordnen könnten.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

0 Antworten

  1. @ Bernhard
    Die Natur hat es so eingerichtet, dass bei einer geistigen Behinderung die Frauen nicht das sexuelle Empfinden spüren wie die Gesunden.
    Ebenfalls ist es auch bei Männern mit geistiger Behinderung so. Die ganze Wahrnehmung des Körpers ist anders. Autisten haben sowieso absolute Berühungsschwierigkeiten. Bei vielen geistigen Behinderungen kommt ein Autismus hinzu.

    Natürlich gibt es Grauzonen und Abstufungen bei diesen Menschen, die mit einer Betreuungsperson gut zu lösen sind. Ich denke, leichte geistige Behinderungen an der Grenze zur Lernbehinderung sind durchaus Menschen, die mit einer Betreuungsperson in der Lage sind, ein Kind großzuziehen.
    Ich selbst kenne solche Frauen. Sie sind einigermaßen gute Mütter, und bei Fragen haben diese Menschen Betreuer als Ansprechpartner.

    Ebenfalls kenne ich eine geistig behinderte Frau, die schwanger wurde und wo dann die Familie das Kind großzieht. Die Oma hat richtig Freude an diesem gesunden Baby.

    Eine Adoption ist immer möglich und die Mütter können das Kind besuchen. Das ist doch viel humaner als eine Zwangsabtreibung.

    Wichtig bei diesen behinderten Menschen ist, dass sie nicht sich selbst überlassen werden.

  2. Warum sind die nicht vor der Abtreibung in Berufung gegangen? Das Kind der geistig behinderten Frau ist jetzt tot.
    Abtreibung in der 22. Schwangerschaftswoche sollte grundsätzlich verboten werden.
    Egal ob es eine behinderte Mutter ist oder eine gesunde Mutter.

    Wenn die Mutter nicht in der Lage wäre, das Kind großzuziehen, findet sich doch immer eine Adoptionsfamilie.

    Es ist zutiefst unmenschlich, was diese Bertreungsrichterin angeordnet hat.
    Hoffentlich geht es der Mutter mit der geistigen Behinderung gut. So was Schreckliches kann diese Menschen viel schwerer belasten, als man denkt.

  3. Ein menschliches Leben gerettet. Das ist natürlich sehr schön.

    Was mir aber extreme Bauchschmerzen macht, ist die Feststellung, dass Zwangsabtreibungen grundsätzlich erlaubt sind. Und das im ehemals christlichen Abendland! Worin unterscheiden wir uns da von dem viel angeprangerten, viel geschmähten China? Dort werden (bzw. wurden) Zwangsabtreibungen angeordnet, um die Menschen aus der Armut herauszuholen beziehungsweise die „Entwicklung“ des Landes nicht zu gefährden. In Europa werden Frauen zur Abtreibung gezwungen, weil es angeblich ihrem Wohl entspricht (und das, obwohl die Frau selbst das Kind will und die Versorgung des Kindes auch sichergestellt ist).

    Eine Problematik, die ich durchaus sehe, ist die Tatsache, dass geistig Behinderte vielleicht opfer sexueller Missbrauchs (bzw. von Verführung) werden. Wenn Abtreibungen nicht durchgeführt und – gemäß katholischer Lehre – auch keine Verhütungsmittel gegeben werden, bedeutet das, dass weibliche geistig Behinderte quasi ständig ein gesperrt beziehungsweise unter Aufsicht gehalten werden müssen. Ich habe auch keine abschließende Lösung für diese Problematik, aber Zwangsabtreibungen können keine Lösung sein.

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