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BUCH-Tip: Rechtskundiges Plädoyer für das Lebensrecht der Ungeborenen

Von Reinhard Dörner

Buch-Daten:  Wolfgang Philipp. Zerstörte Zukunft. Wie Deutschland seinem Nachwuchs die Geburt verweigert. Eine fällige Abrechnung. Gerhard-Hess-Verlag, Bad Schussenried, 2013. 160 S., 16,80 €, ISBN 978-3-87336-423-3 zerstoerte

Diese „Abrechnung” ist im Sinne des Wortes „fällig”!  –  Es gibt kaum ein Sachbuch, dem man die objektive Notwendigkeit seines Erscheinens so attestieren kann wie diesem.

Daher sei schon hier gesagt: Dank dem Gerhard-Hess-Verlag, diesem Buch das Erscheinen zu ermöglichen. Gleichwohl ist es schwierig, dieses Werk als Nichtjurist zu rezensieren.

Die Fülle der Daten und Fakten ist erdrückend. Wer sich aber darüber informieren will, wie es  im deutschen „Rechtsstaat” möglich geworden ist, dass mit Hilfe des obersten Gerichts, des Hüters über die Verfassung, das Recht auf Leben ausgehebelt werden konnte, dass es das Lebensrecht für Ungeborene de facto nicht mehr gibt, der kommt an dieser Faktensammlung nicht vorbei.

Erschütternd ist vor allem die Tatsache, dass es der gesellschaftliche Mainstream geschafft hat, die Rechtsprechung des obersten Gerichtes so zu beeinflussen, dass dieses mehr nach „mehrheitsfähigen” Lösungen gesucht hat, als nach sittlichen – naturrechtlichen – und verfassungsmäßigen Normen zu entscheiden.

Die Entscheider von Verfassungsfragen sind Teil dieser Gesellschaft. Daher ist es verständlich, dass dieses Buch kein trockenes Juristendeutsch spricht. Der Autor bringt sein ganzes Erschüttertsein in sein Werk ein.

Als Jurist entschieden für das Leben

Als Jurist vertritt er jenen Standpunkt des Lebens, den Ärzte eigentlich einnehmen sollten  –  und er ist entsetzt darüber, wie Ärzte ihr Berufsethos hintansetzen. Das veranlaßte den Wirtschaftsjuristen, sich der „Juristenvereinigung für das Lebensrecht eV.” anzuschließen und sich für das Recht der Ungeborenen auf ihr Leben einzusetzen.  nodstartbild_program_13_14

So konnten die Gesetze zum Schutz des Lebens nach und nach ausgehöhlt werden, angefangen vom „5. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18.6.1974“ bis zum „Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27.7.1992“ als Konsequenz des Beitritts der DDR zur BRD.

Es ist in der Tat erschütternd, mit welch markigen Worten der Lebensschutz beschworen wurde, ohne dass dies Folgen für die ungeborenen Kinder hatte. Das mit den einzelnen Stufen der gesetzlichen Entwicklung befaßte Verfassungsgericht dachte gar nicht daran, seine Verantwortung im Sinne der Verfassung wahrzunehmen, sondern entschied mehrfach verbal für das Lebensrecht der Kinder, ohne de facto das als Recht Erkannte zugunsten der Kinder Realität werden zu lassen.

Dabei spielten politische Konstellationen eine ebenso entscheidende Rolle wie verbreitete gesellschaftliche Auffassungen zum angeblichen Selbstbestimmungsrecht der Frauen: „Mein Bauch gehört mir!”

So wurde es möglich, dass eine anhängige Klage als „eine gut vorbereitete Public-Relations-Aktion der katholischen Kirche im Rahmen ihres Kreuzzuges gegen die Verfügungsgewalt der Frauen über ihren Körper” abqualifiziert wurde. Dass ein wirkliches Gesetz zum Schutz des menschlichen Lebens politisch nicht durchsetzbar war, obwohl verfassungsrechtlich eindeutig, ergab die Konstellation der Parteienkoalition: die  kleinere und unbedeutendere Partei konnte unter Drohung der Aufkündigung der Koalition der größeren Mehrheit ihren Willen aufdrücken.

Die Realität heute heißt: „Der ‘Lebensschutz’ für Ungeborene sieht in Deutschland also folgendermaßen aus: Zu Beginn des Haushaltsjahres steht in den Landeshaushalten bereits das Geld bereit, um Kinder, die während des Jahres gezeugt werden, zu töten. Die für wenige Frauen gedachte, für das betroffene Kind jeweils tödliche ‘Sozialleistung’ wird zu einer Art Abschussprämie für alle. … Der Umstand, dass die Masse dieser Abtreibungen rechtswidrig ist, spielt keine Rolle mehr. Das Lebensrecht der ungeborenen Kinder ist auf dem Nullpunkt angekommen, sie werden als bloße ‘Sache’ behandelt, das Menschsein wird ihnen abgesprochen“.

Der katholischen Kirche fällt hier kein Ruhmesblatt zu: „Insbesondere haben die Bischöfe lange nicht verstanden bzw. artikuliert, dass der Schwerpunkt des Problems nicht in strafrechtlichen Regelungen, sondern darin liegt, dass der Staat durch die Übernahme von Abtreibungen über die Krankenkassen selbst zum Täter wird“.

Der einzige Bischof, der selbst Jurist war und durchschaute, wohin die Entwicklung tendierte, war Erzbischof Dr. Dyba, der sich aber mit seiner Auffassung in der Deutschen Bischofskonferenz nicht durchsetzen konnte.

Die in 38 Kapiteln fundierte Analyse von Philipp kann, bezogen auf die Folgen für den Staat, nur so beschlossen werden: „Die diesen Staat tragenden Werte müssen die unverbrüchlichen Regeln seines Zusammenlebens bleiben, ähnlich wie die Regeln eines Fußballspiels: Sie müssen beachtet werden, sonst kann das ‘Staatsspiel’ nicht funktionieren. Auf dem Gebiet des Lebensschutzes sind aber diese Regeln abgeschafft worden, entsprechend sieht der Staat auch aus“.

Wer die vielfältigen Facetten der Gesamtthematik erfassen will, kann über dieses Buch nicht hinwegsehen. Vor allem bietet es denen, die sich mit schlagwortartigen Parolen von Abtreibungsbefürwortern auseinandersetzen müssen oder wollen, z.B. Lehrer oder Priester,  eine gediegene Übersicht über alle Teilaspekte, die in einer Rezension nicht besprochen werden können.

Erstveröffentlichung dieser Rezension in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Theologisches“

Bestellen können Sie das lesenswerte Buch hier: http://www.gerhard-hess-verlag.de/

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