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Titelseite: Ins Herz geschrieben
 
Buch-Daten:
Wolfgang Waldstein
INS HERZ GESCHRIEBEN.
Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft
St. Ulrich Verlag, Augsburg, ISBN: 978-3-86744-137-7. 176 Seiten, 19,90 €

„Gibt es Rechte, die jeder Menschen von Natur aus hat? Gibt es ein Gesetz, das über allen Gesetzbüchern steht? Bereits im fünften Jahrhundert vor Christus berief sich die Antigone des Sophokles „auf der Götter ungeschriebenes, ewiges Gesetz“.

Wo dieses Gesetz seinen Sitz hat, hat der heilige Paulus gute 50 Jahre nach Christi Geburt im Römerbrief gesagt: Es ist jedem Menschen „ins Herz geschrieben“. Bevor also ein Gesetz beschlossen wird, gibt es ein Recht, das jedem menschlich verfaßten Recht vorausgeht und zugrunde liegen muss: das Naturrecht.“ (Aus dem Klappentext)

Es entspricht der Erfahrung des Rezensenten schon aus seiner Studienzeit, dass die Gültigkeit eines umfänglich geltenden Naturrechtes in Frage gestellt wird, wie der Autor Wolfgang Waldstein in seinem zweiten Kapitel beschreibt. Als hauptsächliches Kriterium dafür gilt der Umstand, dass es bis heute nicht gelungen ist, die Kodifizierung des Naturrechtes nachzuweisen. Präjudiz dafür ist eine rechtspositivistische Einstellung der Naturrechtsleugner.

Um so dankbarer muss es von allen Personen der Jurisprudenz aufgenommen werden, dass mit dem vorliegenden Buch ein Werk zur Verfügung steht, das in seiner Art einmalig zu nennen ist. Es gibt entsprechend seinem Inhalt viele in der Rechtsphilosophie anzusiedelnde Versuche, die Existenz des Naturrechtes an Einzelbeispielen nachzuweisen, aber diese Zusammenstellung ermöglicht den Lesern einen Überblick, den er erst nach vielleicht langwieriger Suche erhält.

Methodologisch  –  hier wie überhaupt in der gesamten Abhandlung  – historisch korrekt stellt der Autor zunächst einige interessante Zeugnisse der Antike vor, wobei das Beispiel des Camillus im Fall der Belagerung der Stadt Falerii 394 v.Chr. den interessierten Leser womöglich besonders fasziniert, weil es in diesem Fall um angewandtes Naturrecht im Kriegsfall geht.

Aber auch die Rechtshistorie kommt nicht zu kurz. Hier zeigt sich der kulturelle Einfluss des römischen Rechtes auf unser gesamtes abendländisches Rechtssystem, wie im III. Abschnitt des vierten Kapitels deutlich wird: „Denn überhaupt ist das röm.R. größtenteils ein in seinen Folgerungen dargestelltes Naturrecht.“ (Zitat auf S. 55).

Es kann nicht verwundern, dass in diesem Kontext das „Naturrecht als Grundlage der Menschenrechte“ (Abschn. IV. des vierten Kapitels) expliziert wird. Was gibt es Erhabeneres im Naturrecht als seine Anwendung auf den Menschen  –  als Menschenrecht?

Ab dem fünften Kapitel wendet sich die Arbeit Spezialfragen zu, die sich in ihrer Bedeutung zum größten Teil auf den Dekalog beziehen, ein Hinweis darauf, dass der Dekalog ausdrückt, was dem Menschen „ins Herz geschrieben“ ist.

Psalm 37,31 sagt dazu: „Das Gesetz seines Gottes trägt er in seinem Herzen.“

Es ist hier nicht der Ort, die einzelnen Facetten des Menschenrechtes auf Leben auszuleuchten. Aber es soll hervorgehoben werden, dass in diesem Kapitel die Frage des „Hirntods“ und der Organtransplantation ebenso behandelt wird wie die Abtreibung, Eckpunkte des Menschenrechts auf Leben zu Beginn und Ende seines Daseins. Das ist um so wichtiger, als diese Rechte in der heutigen Gesellschaft besonders bekämpft und bestritten werden.

Diese Bestreitung bezieht sich auch auf das Institut der Ehe. Allzu leicht werden vordergründige Interessen – auch in der Demokratie – bis hin zur Aushebelung des Naturrechtes der Einehe vorangetrieben, die schließlich zu ungerechten Gesetzen führen.

„Die Entartung der Demokratie wird von Polybios … Ochlokratie genannt. Man kann das als Tyrannis der Masse wiedergeben.“ (Zitat auf S. 107).

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Naturrechtes ist „Das Erziehungsrecht der Eltern“ (siebtes Kapitel).

Wenn man nicht die übergreifende Bedeutung des gesamten Werkes berücksichtigen würde, könnte man meinen, dieses Kapitel sei gerade für die BRD geschrieben worden, weil es in keinem Land der Welt ein staatliches Schulrecht und damit verbunden eine allgemeine Schulpflicht gibt außer in der BRD.

Als besonders schlimme Usurpation dieses Rechtes muss die Teilnahmepflicht aller Kinder am Sexualkundeunterricht angesehen werden. Hier spricht Waldstein unüberhörbar mahnend von der „Tyrannei der Mehrheit“. (Zitat auf S. 121)

Eine besondere Würdigung verdient das Recht auf Eigentum (achtes Kap.). Es steht außer Frage, daß Privateigentum dem Gemeinwohl zu dienen hat. Dass es hier immer wieder zu Verfehlungen kommt, ist in der (charakterlichen) Schwäche des Menschen begründet, der leichthin Gemeinwohl vorschützt, wenn er seine privaten Interessen durchsetzt: er wird zum Expropriateur!

Das Gemeinwohlinteresse wird wohl am besten dort geschützt, „wenn jeder seine eigenen Angelegenheiten gut verwaltet. (…) wenn jeder mit seiner eigenen Sache zufrieden ist“. (Zitat auf S. 126/127).

Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ ist sicher weithin bekannt. Daher gilt, dass „eine zivilrechtliche Regel naturrechtliche Rechtsverhältnisse nicht aufheben kann“ (Zitat auf S. 131), wie das neunte Kapitel erläutert.

Das zehnte Kapitel weitet den Blick über den dekalogischen Charakter der Naturrechte aus auf die Soziallehre und den Sozialstaat. Dennoch wird hier nichts Neues eingeführt oder dargelegt, da sich sozialstaatliches Denken und Handeln aus der Achtung der Naturrechte ergibt und davon ableitet.

Wenn also z.B. das Recht auf Eigentum und dessen Selbstnutzung als Menschenrecht zu sehen ist, dann kann die das Gemeinwohl verfolgende Gesellschaft, vertreten durch den Staat, keine dem einzelnen Naturrecht widersprechenden Ziele verfolgen.

So erweist sich gerade die kirchliche Soziallehre als Anwältin der Interessen der Naturrechte und damit des Subjektes dieser Rechte: „Die Soziallehre der Kirche argumentiert von der Vernunft und vom Naturrecht her, das heißt von dem aus, was allen Menschen wesensgemäß ist.“ (Zitat aus der Enzyklika Deus caritas est Nr. 28, zitiert auf S. 149).

So schließe ich diese Rezension mit dem zweiten Teil des Klappentextes, der die Persönlichkeit des Autors in zutreffender Weise würdigt: „Der Rechtshistoriker Wolfgang Waldstein gilt international als größter Kenner des Naturrechts. Er setzt sich in diesem Buch mit den großen Kritikern des naturrechtlichen Denkens auseinander, weist auf seine antiken Wurzeln hin, zeigt seine Bedeutung in der europäischen Rechtsgeschichte und legt die Relevanz und Plausibilität des Naturrechts für verschiedene Bereiche der rechtlichen Gestaltung unseres Lebens dar: für Ehe und Erziehung, für den Schutz des menschlichen Lebens und des Eigentums, aber auch für die Achtung der Privatsphäre und den Sozialstaat.“

Zur Drucklegung dieses Werkes kann man dem St.-Ulrich-Verlag nur gratulieren, wenn man ihm auch einige Schönheitsfehler nachsagen muss: Das Lektorat hat etliche sinnentstellende Fehler übersehen  –  und es entspricht dem Bedürfnis der Arbeit am Text, wenn man die Fußnoten auf der Seite unten vorfindet, wo sie hingehören.

Reinhard Dörner, Stadtlohn, Vorsitzender des Kardinal-von-Galen-Kreises

Erstveröffentlichung der Buchbesprechung in „Forum katholische Theologie“ (Nr. 2/2011)

Portofreie Auslieferung des Buches zum Preis von 19,90 € durch Versandhaus Junge Welt, Münster, Tel. 0251-616768

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