Die für dieses Jahr geplante doppelte Einzahlung in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von insgesamt 8,7 Milliarden Euro wird laut Bund der Steuerzahler ein großes Loch in den Bundeshaushalt reißen und die Verschuldung des Bundes noch schneller steigen lassen, denn hierfür wird ein Nachtragshaushalt fällig.
Die Euro-Länderchefs haben verabredet, den ESM bereits Mitte dieses Jahres zu aktivieren. Dadurch werden die ESM-Mitgliedstaaten gezwungen, schneller die Bareinlage in Höhe von insgesamt 80 Milliarden Euro bereitzustellen, schreibt der Bund der Steuerzahler.
Doch der dauerhafte ESM ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler rundweg abzulehnen, zumal sich die deutschen Haftungsrisiken durch die bereits beschlossenen Hilfspakete schon jetzt auf bis zu 320 Milliarden Euro summieren. Das entspricht knapp 4000 Euro potenzieller zusätzlicher Staatsschulden pro Kopf.
Festzuhalten sind folgende Fakten:
1. Der ESM ist auf Dauer angelegt. Es gibt kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten.
2. Im ESM-Gouverneursrat entscheiden die Finanzminister der ESM-Staaten. Das Königsrecht der Parlamente in Haushaltsfragen wird an die Regierungen abgetrete – die Legislative wird umgangen zugunsten der Exekutive.
3. Das ESM-Haftungskapital beträgt zunächst 700 Milliarden Euro, kann aber unbegrenzt erhöht werden. Das ginge zwar nur mit der deutschen Stimme. Doch es ist unwahrscheinlich, daß der deutsche Finanzminister sein Veto einlegt, wenn wieder der finanzpolitische Notstand beschworen wird.
4.Die ESM-Mitgliedstaaten sollen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro in den ESM bar einzahlen. Die deutschen Barzahlungen betragen also knapp 22 Milliarden Euro, die der Bundesfinanzminister über neue Kredite besorgen will. Doch bei Bedarf kann das ESM-Management das restliche Haftungskapital (bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern. Dazu würde den „ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung“ gesetzt.
5. Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind viel zu unbestimmt. In der ESM-Präambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.
Bereits kommende Woche will das Bundeskabinett den ESM beschließen und eine Woche später den entsprechenden Nachtragshaushalt. Umso mehr sind die Bundestagsabgeordneten gefordert, den unkalkulierbaren Risiken für die Steuerzahler endlich ein Ende zu setzen.
Dr. Karl Heinz Däke, der Präsident des Bundes der Steuerzahler, erklärt hierzu:
„Der ESM ist die Fortsetzung der bisherigen Schuldenpolitik mit unbegrenzten Kreditmitteln. Statt temporären „Rettungsschirmen“ ist nun eine Kreditmaschine für die Ewigkeit geplant. Im Maschinenraum sollen vor allem die deutschen Steuerzahler stehen. Eine Arbeitsniederlegung ist vertraglich ausgeschlossen. Solch eine Knebelung dürfen die Bundestagsabgeordneten nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag darf den ESM-Vertrag nicht ratifizieren.“
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Festzuhalten sind folgende Fakten:
1. Der ESM ist auf Dauer angelegt. Es gibt kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten.
2. Im ESM-Gouverneursrat entscheiden die Finanzminister der ESM-Staaten. Das Königsrecht der Parlamente in Haushaltsfragen wird an die Regierungen abgetrete – die Legislative wird umgangen zugunsten der Exekutive.
3. Das ESM-Haftungskapital beträgt zunächst 700 Milliarden Euro, kann aber unbegrenzt erhöht werden. Das ginge zwar nur mit der deutschen Stimme. Doch es ist unwahrscheinlich, daß der deutsche Finanzminister sein Veto einlegt, wenn wieder der finanzpolitische Notstand beschworen wird.
4.Die ESM-Mitgliedstaaten sollen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro in den ESM bar einzahlen. Die deutschen Barzahlungen betragen also knapp 22 Milliarden Euro, die der Bundesfinanzminister über neue Kredite besorgen will. Doch bei Bedarf kann das ESM-Management das restliche Haftungskapital (bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern. Dazu würde den „ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung“ gesetzt.
5. Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind viel zu unbestimmt. In der ESM-Präambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.
Bereits kommende Woche will das Bundeskabinett den ESM beschließen und eine Woche später den entsprechenden Nachtragshaushalt. Umso mehr sind die Bundestagsabgeordneten gefordert, den unkalkulierbaren Risiken für die Steuerzahler endlich ein Ende zu setzen.
Dr. Karl Heinz Däke, der Präsident des Bundes der Steuerzahler, erklärt hierzu:
„Der ESM ist die Fortsetzung der bisherigen Schuldenpolitik mit unbegrenzten Kreditmitteln. Statt temporären „Rettungsschirmen“ ist nun eine Kreditmaschine für die Ewigkeit geplant. Im Maschinenraum sollen vor allem die deutschen Steuerzahler stehen. Eine Arbeitsniederlegung ist vertraglich ausgeschlossen. Solch eine Knebelung dürfen die Bundestagsabgeordneten nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag darf den ESM-Vertrag nicht ratifizieren.“
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.





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Griechenland: Geheimer Deal mit Goldman Sachs löste Euro-Krise aus
Für die Investmentbanken sind die Politiker die besten Kunden: Sie brauchen immer Geld und verstehen nichts vom Geschäft. So werden am Vorabend des griechischen Schuldenschnitts neue Details bekannt, wie Goldman Sachs den Griechen half, die EU zu betrügen. Für Goldman war es ein extrem profitables Geschäft. Für die Euro-Zone war es das Initialereignis für die größte Krise ihrer Geschichte.
Zitat Ende
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/39309/