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Bundesärztekammer verteidigt Verbot des ärztlich assistierten Selbstmords

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich für den Erhalt des „Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) ausgesprochen.

„Ein Arzt überschreitet eine Grenze, wenn er seinem Patienten durch die aktive Tötung oder durch die Verfügungsstellung eines Medikamentes direkt zum Tode hilft“, erklärte Montgomery im rbb-Inforadio. „Aufgabe eines Arztes ist es nicht, Menschen zu töten oder ihnen den Weg in den Tod zu ebnen“.

Aufgabe von Ärzten sei es stattdessen, „einem Menschen den unausweichlichen Vorgang des Sterbens so erträglich wie irgend möglich zu machen“. Dazu gebe es heute Palliativmedizin.

Für Ärzte müsse klar sein, „dass wir als Helfende, als Heilende ans Bett treten und nicht als Tötende“, so Montgomery. Mit Blick auf die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht betonte er, er sei zuversichtlich, dass der gefundene Kompromiss, der auf einem guten und vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis aufbaue, vom Gericht bestätigt werde.

Quelle: ALfA-Newsletter

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