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Bundesfinanzhof: Guter Tag für Rentner

Nach jahrelangen Rechtstreitigkeiten hat der Bundesfinanzhof heute beanstandet, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer unzulässigen doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein könnten.

Das Gericht fordert daher vom Gesetzgeber, umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Renten vorzunehmen. Problematisch sei insbesondere – so die Richter – dass der Rentenfreibetrag von Jahr zu Jahr immer kleiner werde; er dürfte daher künftig in vielen Fällen rechnerisch nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren – so der Bundesfinanzhof in seiner Begründung.

Das Verfahren zur Überleitung von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist also fehlerhaft. Die Einbeziehung der Sozialbeiträge sowie des Grundfreibetrages ist rechtswidrig und muss geändert werden.

Die Aufforderung des Bundesfinanzhofes an den Gesetzgeber, nun umfassende Änderungen an der Besteuerung vorzunehmen, wird von der AfD begrüßt; die Partei hat die Forderung, Steuerfreibeträge anzuheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren, in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Zum heutigen Urteil erklärt die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrike Schielke-Ziesing:

„Dass das gewählte Verfahren fehlerhaft und damit rechtswidrig war, war seit vielen Jahren bekannt. Die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes hatten bereits zur Doppelbesteuerung von Renten geführt und hätten besonders zukünftige Rentnerjahrgänge in großem Umfang belastet.

Das Skandalöse daran ist allerdings weniger, dass es durch die Übergangsregelung überhaupt zur doppelten Besteuerung von Renten kommen konnte, sondern dass die Regierung diesen Umstand bis heute geleugnet hat.

Dazu verwendete das Finanzministerium den Kniff, auch die Sozialbeiträge und die Grundfreibeträge in ihre Berechnungen mit einzubeziehen. Dieser Weg ist nun ein für alle Mal versperrt. Auch, wenn die Kläger heute in Bezug auf Ihre eigenen Fälle keinen Erfolg hatten, ist dieses Urteil wegweisend für die kommenden Rentnerjahrgänge.

Der Finanzminister muss sich nun vorwerfen lassen, keine Rücklagen für die finanziellen Folgen dieser Entscheidung gebildet zu haben. Bis heute liegen bereits 140.000 Einsprüche vor, in Zukunft werden es mit Sicherheit noch mehr. Das heißt, es werden nicht nur bereits eingeplante Steuermittel fehlen, sondern es ist auch mit Einsprüchen und Nachforderungen in Millionenhöhe zu rechnen.

Das zeigt erneut, mit welchem Rechtsverständnis diese Regierung agiert. Nach dem Motto: Ist ein Gesetz auch rechtlich wackelig, solange es Geld bringt, lassen wir es mal laufen, bis jemand sich durch die Instanzen klagt. In diesem Fall hat das Gericht heute solchen Einnahmequellen einen Riegel vorgeschoben.

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