„Guru von Lonnerstadt“: drei Jahre Gefängnis
Weil sie ihrem schwerkranken Sohn die medizinische Behandlung verwehrten, müssen eine 49-jährige Mutter und ihr Lebensgefährte für drei Jahre ins Gefängnis. Dieses bereits von einem Landgericht verhängte Urteil hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Weil der sog. „Guru von Lonnerstadt“ und seine Lebensgefährtin deren Sohn nicht die notwendige medizinische Behandlung haben zukommen lassen, ist die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte dreijährige Freiheitsstrafe nicht zu beanstanden, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH). Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sei rechtsfehlerfrei.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war die 49-jährige und allein sorgeberechtigte Angeklagte 1999 mit ihrem damals zwölfjährigen, an Mukoviszidose erkrankten Sohn und zwei weiteren Geschwistern zu Gerhard L. gezogen, in den Medien als „Guru von Lonnerstadt“ bekannt.
Der 55-Jährige sieht sich selbst als „Lehrer der zeitlosen Weisheit“. Den Kontakt des Sohnes zum leiblichen Vater hatte das Paar strikt unterbunden.
Trotz der Mukoviszidose-Erkrankung des Jungen hat das Paar ihm drei Jahre lang die notwendigen Medikamente und Behandlungen vorenthalten. (…) Gerhard L. stellte dem Kind in Aussicht, dass es bis zum 18. Geburtstag geheilt werde: es müsse dazu mehrmals täglich meditieren und fasten.
Eine Folge der fehlenden medizinischen Behandlung war eine massive Unterernährung und teilweise ein irreversibler Funktionsverlust der Lunge.
Hätte sein leiblicher Vater ihn nicht aus der esoterischen Gemeinschaft herausgeholt, wäre der Schüler bei weiterer Nichtbehandlung innerhalb weniger Wochen gestorben.
Quelle und vollständiger Text hier: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/891444/vernachlaessigung-bgh-bestaetigt-haftstrafe-esoteriker-paar.html