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Bundesgerichtshof-Jurist Fischer kritisiert Medienkampagne gegen Kardinal Woelki

Von Felizitas Küble

Professor Thomas Fischer ist nicht irgendwer, sondern Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Zudem ist er Verfasser des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Fragen des Strafrechts.

Der angesehene Jurist hat sich unter dem Titel „Absolute Absolution“ gestern auf SPIEGEL-online kritisch mit dem medialen Wirbel befaßt, der sich seit Monaten gegen den Erzbischof von Köln in der Öffentlichkeit austobt, aber auch und gerade in kirchlichen Kreisen bunteste (Sumpf-)Blüten treibt.

In der Kampagne gegen den Kardinal sind wichtige juristische Grundsätze der Fairneß und Sorgfalt vielfach unter die Räder einer allseitig geforderten „Empörung“ geraten, wie Professor Fischer in seinem ausführlichen Beitrag bemängelt: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kardinal-woelki-vertuschung-nach-sexuellem-missbrauch-im-erzbistum-koeln-kolumne-a-2be0571e-da33-4111-a2fc-995698a0d42d

Einleitend schreibt dazu der gewiß nicht kirchenfromme „Spiegel“:

„Im Schatten des Kölner Doms ist der Teufel los, die Aufklärung der örtlich-katholischen Missbrauchs- und Vertuschungsgeschichte stockt. Das Publikum debattiert derweil über Gutachten – die es gar nicht kennen kann.

Aber auf Fakten kommt es bekanntlich nicht an, wenn es durchaus genügt, sich einem allgemeinen „Schrei des Entsetzens“ anzuschließen.

Anlaß hierfür ist anscheinend überaus aufregende Tatsache, daß der Kölner Erzbischof ein von ihm beauftragtes Gutachten einer Münchner Kanzlei zur Missbrauchsaufarbeitung in seinem Bistum nicht veröffentlicht hat, da er erst von fachlicher Seite wissen wollte, ob es dafür geeignet ist.

Daher hat er zwei hochrangige Juristen beauftragt, um offene rechtliche Fragen erst einmal zu klären. Die Experten kamen zu einem sehr kritischen Urteil, was Kardinal Woelki ernst genommen hat.

Da stellt sich die schlichte Frage: Na und? Warum auch nicht?

Eben dies meint auch der erwähnte Richter am Bundesgerichtshof.

Wie unsachlich die derzeitige Medienkampagne gegen Woelki bisweilen abläuft, zeigt schon die liberale Zeitung „Christ und Welt“, die den Partner jener Münchner Rechtsanwaltskanzlei behaupten läßt, er sei Opfer eines „Gewaltangriffs“ seitens des Kölner Erzbischofs geworden.

Diese Klage kommentiert Professor Fischer mit leichter Ironie: „Dass jetzt sogar Kardinäle gewaltsam gegen Rechtsanwälte vorgehen, ist wirklich unerhört…“ Allerdings, so der Autor weiter, sei folgender Sachverhalt doch „beruhigend“: „Auf allen drei Fotos sieht Herr Rechtsanwalt Wastl von Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zum Glück unversehrt aus“.

Er schreibt sodann satirisch weiter:

„Der Gewaltangriff vom 30. Oktober 2020 bestand darin, dass der Kardinal Woelki aus Köln ein Gutachten, das WSW in seinem Auftrag erstellt hatte, »unter Verschluss« zu halten beschloss. Dieser Angriff hält seither an, was Rechtsanwalt Wastl verbittert und die deutsche Öffentlichkeit auf das Unterhaltsamste durch die Zeit des Heimbüros bringt…

Weitere medienkritische Infos samt Petition zur Causa Woelki hier: https://fairness-in-der-kirche.de

Protest-Artikel gegen die Treibjagd auf Woelki in der Webseite Philosophia Perennis von Dr. David Berger: https://philosophia-perennis.com/2021/02/05/kirchenzerstoerer-bischof-baetzing-blaest-zur-hetzjagd-auf-kardinal-woelki/

Kommentare

6 Antworten

  1. Wer mit verlogenen Aktionen (z.B. „unser Kreuz hat keine Haken“) grundgesetzwidrig demokratisch legitimierte Parteien diffamiert (8. „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“), muss sich auch mal Kritik an seinen eigenen Handlungen (Vertuschung von Verbrechen Klerikaler an Kindern) gefallen lassen.

    1. Guten Tag,
      so manches an der Amtsführung von Woelki hat mir auch nicht gefallen und ich habe ihn hier im CF seit Jahren durchaus kritisch beleuchtet. Aber das eine (seine Polemik gegen die AfD) hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir wollen doch Person und Sache trennen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Kardinal Woelki wird vom deutschen Staat aus allgemeinen Steuermitteln (nicht aus Kirchensteuern) mit einem Gehalt nach Besoldungsgruppe B8 und höher zzgl. Dienstwohnung und Dienstwagen und Personal fürstlich bezahlt.
        Diese Privilegien hat er dem heute noch geltenden Reichskonkordat von 1933 (Vertrag zwischen Vatikan und Hitler-Deutschland) zu verdanken.
        Wer nach dem Beamtengesetz bezahlt wird, hat sich auch an die beamtenrechtlichen Vorschriften zu halten.
        Mit den permanenten Angriffen auf eine ihm nicht genehme politische Partei verstößt Kardinal Woelki permanent gegen das Neutralitätsgebot der Beamten nach § 33 BeamtStG sowie § 60 BBG.
        Wer solche Privilegien in Anspruch nimmt, muss Kritik nicht nur an der Sache, sondern auch an seiner – mit der Sache untrennbar verbundenen – Person akzeptieren.

        1. Guten Tag,
          vielleicht schreiben wir aneinander vorbei. Ich bestreite ja nicht, daß Kardinal Woelki Kritik hinnehmen müsse (sei es zur Sache oder zur Person), sondern unterscheide zwischen Sachkritik und einer aggressiven Kampagne – und zudem haben auch die Kritiker sich Kritik gefallen zu lassen, nämlich wenn sie unfair argumentieren, was dieser Richter ihnen – ausgerechnet im „Spiegel“ – nachgewiesen hat. Wie unsachlich Woelki die AfD attackierte, hat mich auch irritiert, nur rechtfertigen seine eigenen Fehler nicht die Jagdszenen, die nicht verhältnismäßig sind. Zudem kommen die jetzigen Angriffe doch gerade aus dem Lager, das selber fanatisch mit der AfD umgeht.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

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