Heute hat der Deutsche Bundestag zahlreiche Modernisierungen der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei beschlossen. Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ist nunmehr ein Kompromiss auf den Weg gebracht, welcher die Befugnisse und Zuständigkeiten der Bundespolizei ins 21. Jahrhundert
befördert.
Die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft war an diesen Modernisierungen maßgeblich beteiligt und hat sich von Beginn an klar für die Modernisierung der Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei ausgesprochen.
DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt freut sich über die Stärkung der Strafverfolgungskompetenz der Bundespolizei.
BILD: Eines der Bücher von Wendt: „Deutschland in Gefahr“
„Die Erweiterung der Strafverfolgungskompetenz der Bundespolizei auf alle Straftaten im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ist eine folgerichtige Entscheidung. Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland wird durch diese Erweiterung deutlich gestärkt“, so der Gewerkschaftschef.
Auch der kriminalpolizeiliche Bereich der Bundespolizei erhält eine wesentliche Verbesserung. Mit der gekorenen Zuständigkeit können umfangreiche Ermittlungsverfahren künftig ohne Zuständigkeitsgerangel „aus einer Hand“ zum Erfolg gebracht werden.
„Mit der Ausweitung der Kompetenzen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist die Bundespolizei der tragende Pfeiler zur Bekämpfung des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland“, betont Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. „Die Befugnisse im Aufenthaltsgesetz sind das Handwerkzeug einer gut funktionierenden Grenzpolizei und bilden einen Schwerpunkt in der Ausbildung der Bundespolizei“, so Teggatz weiter.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-begruesst-modernisierungen-der-rechtsgrundlagen-fuer-die-bundespolizei/