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Bundespolizei kritisiert „faulen Kompromiß“

Medienberichten zufolge soll sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss in Sachen Novellierung des Bundespolizeigesetzes geeinigt haben. Ein entsprechendes Eckpunktepapier soll diverse Änderungen wie z.B. – die Erweiterung der Zuständigkeit für den unerlaubten Aufenthalt auf das gesamte Bundesgebiet
– die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf Verbrechenstatbestände bei Eigentumsdelikten und
– die Erweiterung der Befugnisnorm zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beinhalten.

„Leider vermissen wir maßgebliche Änderungen und Befugniserweiterungen, die die Bundespolizei ins 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen!“, so Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft – darunter
       Die Erweiterung des 30 Kilometerbereiche, als dringende Voraussetzung für eine effektivere Grenzfahndung,
       eine Befugnisnorm für Onlinedurchsuchungen als eine notwendige Maßnahme für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung, sowie
      eine Befugnisnorm für eine elektronische Gesichts-, Verhaltens- und Kennzeichenerkennung als elektronische Fahndungsunterstützung

sollen nach internen Informationen seitens der SPD nach wie vor verhindert worden sein. „Wer parteipolitische Ideologien vor die Expertisen von Sicherheitsexperten stellt, spielt mit dem Feuer“, mahnt Teggatz.

Die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich enttäuscht über diesen „faulen“ Kompromiss.

Quelle und vollständiger Bericht hier: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-bundespolizeigewerkschaft-staerkung-der-sicherheitsarchitektur-wird-verpasst/

Kommentare

4 Antworten

  1. In den längst vergangenen Zeiten der „alten“ Bundesrepublik war die Polizei in Länderhand, der Bund hatte für seine speziellen Aufgaben gesonderte Formationen (etwa Bundesgrenzschutz oder Bahnpolizei). Bei Erwähnung einer „Bundespolizei“ bekamen Landesinnenminister – gleich welcher Partei – rote Flecken im Gesicht vor Ärger. Die Zusammenlegung der verschiedenen Kräfte zu einer „Polizei des Bundes“ galt schon als absolutes Maximum.

    Heute haben wir wie selbstverständlich die zentral geleitete Bundespolizei, die immer mehr Befugnisse erhält, der (gewaltenteilende) Föderalismus gilt offenkundig als Auslaufmodell.
    Wir gehen herrlichen Zeiten entgegen…

  2. Ist es gut wenn die Polizei immer mehr Rechte bekommt?

    Es ist gut, wenn die Polizei ihre Arbeit, Schutz der Bevölkerung, gut machen kann. Entscheidend ist aber auch, mit welchem Geist die Anordnungen erfolgen und durchgeführt werden.

    https://www.infranken.de/lk/bamberg/durchsuchungen-wegen-maskenattesten-anwalt-vermutet-von-langer-hand-geplante-aktion-art-5119384

    „Wegen Maskenattesten: (Haus) Durchsuchungen in Stadt und Landkreis Bamberg
    Weil sie keine Maske getragen und ein entsprechendes Attest vorgelegt hat, geriet auch Christiane Göbel ins Visier der Ermittler. Daneben gab es weiter Durchsuchungen in Stadt und Landkreis Bamberg.“

    Hausdurchsuchung und Computerbeschlagnahme wegen, möglicherweise, einem nicht zutreffenden Attest. Es dürfen wohl andere Hintergründe vermutet werden. Dann ist die Begründung für die Durchsuchung, wegen einer nicht getragenen Maske genauso verwerflich, wie ein falsches Attest.

    Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Computern, bei einer Patientin, weil sie keine Maske getragen und ein entsprechendes Attest vorgelegt hat, mit circa acht Polizisten und mit einem Zeugen von der Gemeinde.

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