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Bundestag beschließt "Warnschuß"-Arrest für jugendliche Straftäter

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten von Jugendgericht verabschiedet.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

„Mit der Einführung des Warnschussarrests im Jugendstrafrecht erfüllt die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung der Union. Die Jugendrichter erhalten ein wirksames neues Instrument zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Die Jugendgewalt bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bewährungsstrafen stehen oft am Anfang einer kriminellen Karriere, werden aber von vielen jungen Straftätern nicht ernst genommen.
In Zukunft besteht die Möglichkeit, parallel zu einer Bewährungsstrafe einen bis zu vierwöchigen Warnschussarrest anzuordnen. So lernen die jugendlichen Straftäter, was Freiheitsentzug bedeutet. Der Warnschussarrest kann einen straffällig gewordenen Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Wir haben noch eine weitere wichtige Änderung im Jugendgerichtsgesetz vorgenommen. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende wird in besonders schweren Mordfällen von zehn Jahren auf 15 Jahre angehoben.
Schwerste Kapitalverbrechen von volljährigen Tätern, die dann in der Regel in den Genuss des milden Jugendstrafrechts kommen, erschüttern das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat. Hier wird künftig eine schuldangemessene Bestrafung der 18- bis 20-jährigen Straftäter möglich sein.“
Kontakt-Daten:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wie wäre es mit einem Warnschussarrest für straffällig gewordene Erwachsene ? Warum werden Millionäre, die Millionen Steuern hinterzogen haben auf Bewährung freigelassen, während Jugendliche für Kleindelikte einsitzen sollen?
    15 Jahre für nen ab 14 jährigen? Gibt es oder gab es nicht so etwas wie ein Folterverbot? Nach meinem Wissen soll der Jugendknast an sich schon Folter sein. Hier sollen Körperverletzung und seelische Misshandlungen an der Tagesordnung sein…. so zum Thema „Die Würde des Menschen ist unantastbar“… die des Beamten mit Sicherheit ^^
    Wie wäre es mal mit Knast für Jugendknastmitarbeiter, die Schuld daran sind, wenn im Jugendknast misshandelt wird?

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