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Deutscher Bundestag lehnt strengere Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte ab

Auslöser der Debatte war der Pränataltest der Fa. „LifeCodexx“

Pressemitteilung von Dennis Riehle (siehe Foto):

Der Deutsche Bundestag hat eine Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte abgelehnt. Dies geht aus einem Schreiben des Petitionsausschusses hervor, wonach das Parlament die Beschlussempfehlung auf Rückweisung der Forderung übernommen habe.

Eingereicht wurde die Petition vom 29-jährigen Dennis Riehle, der damit auf die Freigabe des Pränataltests der Firma „LifeCodexx“ reagiert hatte.  Riehle, Dennis_5

Das Unternehmen aus Konstanz, wo der Petent wohnt, hatte trotz heftiger Proteste die Zulassung für seinen Test erhalten. Mithilfe dessen soll es möglich sein, bestimmte Formen der Behinderung eines Kindes bereits vorgeburtlich festzustellen.

Die Argumentation der Kritiker, wonach damit der Selektion die Türen geöffnet würden, hatten sowohl die Firma, als auch die Behörden zurückgewiesen. Die Freigabe sei konform mit den geltenden Bestimmungen für die Zulassung von Medizinprodukten gewesen, wozu auch der Test gehöre.

Entsprechend hatte der Petent, der durch chronische und vermutlich teils erblich bedingte Erkrankungen selbst schwerbehindert ist, vom Deutschen Bundestag die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte gefordert und insbesondere darauf verwiesen, dass in den Verfahren ethische Abwägungen unberücksichtigt blieben.

Nach Mitteilung des Bundestages “vermag“ der Gesetzgeber dennoch „ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen“.

In der Begründung formulierte der Petitionsausschuss unter anderem, dass die Zulassung von Medizinprodukten europarechtlich geregelt sei.

Alle auf dem Europäischen Markt gehandelten Medizinprodukte bedürften der „CE-Kennzeichnung“, für die „das Produkt unter anderem einer Risikobewertung, einem Verfahren des Risikomanagements zur Minimierung von Risiken, einer klinischen Bewertung auf der Grundlage klinischer Daten und einer Analyse des Verhältnisses  von Patientennutzen zu vorhandenden Risiken unterzogen werden“. baby

Zudem stellte der Bundestag fest, dass „die beschriebenen Voraussetzungen für den Marktzugang von Medizinprodukten, die in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt sind, […] ein hohes Sicherheitsniveau [gewährleisten]“. Im Bezug auf die Forderung nach einer ethischen Bewertung der Medizinprodukte „weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass insoweit auf eine gesellschaftpolitische Debatte gezielt wird, die nach Aussage der Bundesregierung […] nicht im Zusammenhang mit dem Marktzugang von Medizinprodukten geführt werden kann“.

Es wird fortgeführt: „Die Verknüpfung der medizinproduktrechtlichen Marktzugangsvoraussetzungen mit ethischen Fragestellungen wird nicht befürwortet, da bei den meisten Medizinprodukten, die vom Mundspatel bis zum Magnetresonanztomographen reichen, ethische Fragestellungen keine maßgebliche Relevant zukommt“.

Insbesondere diese Aussage hat den Petenten empört. Riehle erklärt: „Der Bundestag hat sich keine Mühe gegeben, der Petition in irgendeiner Form abzuhelfen. Wäre er am Thema tatsächlich interessiert gewesen, hätte er zumindest bei dieser Formulierung eingestehen müssen, dass wohl an der Definition der Medizinprodukte das eigentliche Problem liegt“.

Riehle weiter: „Wie kann man denn Mundspatel und einen Test auf Behinderung eines Kindes miteinander vergleichen? Indirekt hat der Bundestag doch zugegeben, dass es einer ethischen Debatte bedarf.

Wäre es ihm ein Anliegen gewesen, den Schutz des ungeborenen Lebens zu verbessern, hätte er keine derart pauschale und oberflächliche Antwort gegeben, sondern zugesichert, sich für eine Differenzierung der Medizinprodukte einzusetzen. Während eine Magnetresonanz-Tomographie vielleicht nicht zwingend eine ethische Bewertung bedarf, braucht sie ein Test, der insgeheim auf die Schaffung des perfekten Menschens abzielt,  allemal!“

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27 in 78465 Konstanz

Webseiten:
http://www.dennis-riehle.de/
http://www.dennis-riehle-blog.de
http://www.riehle-politik.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Vollkommen richtig, dass der BUndestag strengere Zulassungsvoraussetzungen ablehnt.

    Jede schwangere Frau sollte den Bluttest der Firma Lifecodexx kostenlos angeboten bekommen.
    Ich empfehle bei „positivem“ Testergebnis, wenn der Embryo Trisomie 21 hat, abzutreiben und es noch einmal zu versuchen.

    Markus Michael WOLF
    Abtreibungsbefürworter und Radikalfeminist

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