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Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.

Dazu Tino erklärt Chrupalla, Bundesprecher der AfD:

„Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. 

Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen. Dieses Verhalten reiht sich ein in eine Reihe staatlicher Rechtsverletzungen zulasten der AfD.

Nach solch einer Ohrfeige wäre ein Rücktritt fällig gewesen. Merkel hat Glück, dass ihr dies als Ex-Kanzlerin erspart bleibt.“

Kommentare

4 Antworten

  1. Frust-Kanzlerin, für jeden Demokraten. Gebrochene Gesetze.

    Totale Verschuldung eines ehemals soliden Bundes- und Landeshaushalts.

    Hinführung in eine Schulden-Union mit Namen EU. Die EZB als verlängerter Arm bereits ruinierter europ. Nationen und hat kein Ende.

    Millionen Asylanten als „Ärzte und Ingenieure“ ohne Legimitation – Ausweis, Herkunft, Stellung / Ausbildung , persönliche Unbedenklichkeit – für immer ins Land geholt ohne Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben.

    Europa gespalten.

  2. Dieses Verfahren hat man wohl nicht umsonst so in die Länge gezogen, damit es weder Merkel noch sonst einen kratzt…
    In Thüringen keinen eigenen Kandidaten aufstellen und den mit AfD-Stimmen unterstützten FDP-Mann durch diese Aussage zu stürzen, damit die wohl von der CDU gewollte linke Regierung freie Bahn hat – die CDU-Vorgänger von Merkel dürften sich dabei wohl im Grabe umdrehen…

  3. Freut mich für die AfD.
    Jedoch hat Merkel nichts mehr zu befürchten. Die Angelegenheit ist vom Volke so gut wie vergessen.
    Private Geldbuße mit Spende an die geschädigte AfD fände ich richtig gut . 😉 Mit einer öffentlichen Entschuldigung für ihr Handeln.

    Das werden wir nicht erwarten können.
    Aber weiter so, liebe AfD!

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