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Bundesverfassungsgericht gegen Internet-Massenüberwachung durch den BND

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne.
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Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalistinnen und Journalisten besonders geschützt werden.
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Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.
Der Gesetzgeber muss das BND-Gesetz nun entsprechend den Maßgaben des Gerichts nachbessern.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte.

Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit wieder einmal unterstrichen. Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes  im Ausland einen Riegel vorschiebt“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.  

Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalisten zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können.

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. 

Mehr Infos inklusive der Verfassungsbeschwerde, über die entschieden wurde, unter notrus

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