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Bundesverfassungsgericht: V-Leute in der NPD erschweren Verbot der Partei

Im laufenden Verfahren zum Verbot der NPD hat das Bundesverfassungsgericht nun mehr Beweise vom Bundesrat verlangt. Besonders zu der Frage, ob Spitzel des Verfassungsschutzes auch wirklich aus den Führungsebenen der Partei abgezogen wurden, fehlen den Richtern derzeit noch Beweise. paragraph_300x3001

Konkret heißt es in dem Beschluß: „Der Antragsteller möge den Vollzug dieses Beschlusses im Bund und in den einzelnen Ländern – insbesondere hinsichtlich der Zahl und des Ablaufs der ‘Abschaltungen’ – darstellen und in geeigneter Weise belegen.“ 2013 hatte der Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD eingebracht. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem jedoch trotz Kritik von SPD und Grünen nicht angeschlossen.

Erst am Wochenende hatte der Bundesrat die lange Dauer des NPD-Verbotsverfahrens kritisiert. Die beiden Prozeßbevollmächtigten, Christoph Möllers und Christian Waldhoff, reagierten mit „zunehmendem Unbehagen“ auf die Prüfung.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, nachdem bekannt geworden war, daß zahlreiche V-Leute des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren. 

Quelle: www.jungefreiheit.de

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