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Bundesverwaltungsgericht gegen "Licht-aus"-Aktion eines Oberbürgermeisters

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die „Licht aus!“-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel (SPD) erklärt die AfD:

„Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter ist sehr zu begrüßen und betont nur das, was in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich sein sollte.
Ein Bürgermeister muss nicht die Meinung von Demonstranten teilen. Dennoch haben friedliche Demonstranten das Recht, eine angemeldete Versammlung ohne Beeinträchtigungen durch Staatsorgane abzuhalten.
Das Grundsatzurteil aus Leipzig schiebt diesem antidemokratischen Gebaren einen Riegel vor. Es gilt die Neutralitätspflicht für Amtsträger.
Es macht Mut, dass sich die Richter am Grundgesetz orientiert haben.

Nicht nur der Düsseldorfer OB, sondern auch viele seiner Amtskollegen in anderen Städten und manch ein Bundespolitiker sollten aus ihrem rechtswidrigen Verhalten endlich die Konsequenzen ziehen.“
Quelle: Pressemitteilung der AfD

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