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BÜRGERBEGEHREN für den HINDENBURGPLATZ de facto erfolgreich vollendet

Münster steht vor der Entscheidung: „Rückbenennung“ oder Bürgerentscheid

Obwohl sich 90% bei einer CDU-Mitgliederbefragung pro Hindenburgplatz äußerten, obwohl sich auch der CDU-Kreisvorstand für die Beibehaltung des Namens Hindenburgplatz, der sich vor dem Münsteraner Stadtschloß befindet, entschieden hat, obwohl sich die JUNGE UNION ebenfalls eindeutig pro Hindenburgplatz aussprach, setzte sich CDU-Oberbürgermeister Markus Lewe im März 2012 im Rat der Stadt durch, so daß die Umbenennung des Hindenburgplatzes in „Schlossplatz“ beschlossen wurde.
Allerdings hatte die Mehrheit der Stadträte hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn die Bürger wollten „ihren“ Hindenburgplatz  – der Name besteht seit 1927  – größtenteils behalten.
Kein Wunder also, daß ein entsprechendes Bürgerbegehren von großem Erfolg gekrönt war und bislang über 15.000 Unterschriften Münsteraner pro Hindenburgplatz unterzeichneten (siehe Foto: Unterschrifts-Aktion in der Ludgeri-Straße in Münster mit Unterstützung der JUNGEN UNION).


Damit es zu einer Rückbenennung in Hindenburgplatz durch den Rat der Stadt kommen kann, müssen bis zum 23. Juni 2012  mindestens 9.499 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Münsteranern vorliegen  – das erforderliche Ergebnis ist schon eine Woche vorher weit überschritten.
Falls die Stadtregierung den Namen Hindenburgplatz trotz des Bürgerbegehrens nicht wieder „einführt“, kommt es im Herbst zu einem Bürgerentscheid, also einer komunalen Abstimmung über dieses Thema.
Dabei darf davon ausgegangen werden, daß sich die Münsteraner   – entsprechend der Umfrage-Situation seit Jahrzehnten – pro Hindenburgplatz entscheiden.
Am 25. Juni 2012 tagen die Ratsfraktionen. Die Stadtverwaltung möchte dann bis zum Beginn der Sitzungen wissen,  ob die rechtlich erforderlich Zahl von 9499 gültigen Unterschriften vorliegt  –  davon ist nunmehr freilich als sicher auszugehen.
Für den 27. Juni ist eine reguläre Ratssitzung vorgesehen. Die Stadtverwaltung will das Bürgerbegehren auf die Tagesordnung setzen. Der Rat der Stadt kann seinen vorigen Beschluß vom März zurücknehmen oder nicht.
Falls er sich weigert, kommt es innerhalb der nächsten drei Monate zu einem Bürgerentscheid, dessen Termin auf einen Sonntag gelegt wird, wahrscheinlich Mitte September.

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