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Ein wegen Todschlags infolge geleisteter Suizidassistenz zu drei Jahren Haft verurteilter Arzt ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie aus einem kürzlichen Beschluss (2 BvR 860/25) hervorgeht, nahm die 3. Kammer des Zweiten Senats die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der 81-jährige Mediziner habe keine schlüssige Verletzung von Grundrechten dargelegt.

Der Facharzt für Neurologie hatte im August 2020 einem psychisch schwer erkrankten Mann aus Dorsten eine tödliche Infusion gelegt, deren Ventil der 42-Jährige selbst öffnete.
Das Landgericht Essen verurteilte den Arzt im Februar 2024 wegen Totschlags zu drei Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, ebenso nun das Bundesverfassungsgericht.

Nach Überzeugung der Essener Richter litt der Patient an paranoider Schizophrenie sowie an Wahnvorstellungen und Depressionen. Er sei nicht in der Lage gewesen, die Tragweite seines Handelns zu erfassen oder frei darüber zu entscheiden. Der Arzt habe dies erkannt und dennoch gehandelt –  „aus Mitleid“, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das Urteil. Es setze unverantwortlich handelnden Sterbehelfern klare Grenzen. Der Bundestag müsse Polizei und Justiz nun geeignete Mittel an die Hand geben: „Solche Täter müssen noch intensiver strafrechtlich in den Blick genommen werden.“
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Quelle: ALfA-Newsletter

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