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BVG fordert "drittes" Geschlecht: intersexuell

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die sich weder männlich noch weiblich fühlen, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Richter des Ersten Senats in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“, heißt es in dem Beschluß. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot, soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen werde.
„Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen“, forderten die Richter.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/verfassungsrichter-fordern-drittes-geschlecht-im-geburtsregister/

Kommentare

4 Antworten

  1. Aus meiner Sicht ist das Problem für betroffene Intersexuelle, die aufgrund einer genetischen Anomalie und einer ungewöhnlichen Ausbildung ihres jeweiligen Phänotyps zwischen den Geschlechtern stehen, dass sie eben nicht sagen können, was sie sind in der Realität der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen. Ihr Fall liegt anders als der eines bloß unfruchtbaren Mannes oder einer bloß unfruchtbaren Frau, denn sie sind weder Mann noch Frau, aber auch nichts Drittes, das geschlechtlich beschrieben werden könnte.
    Nun haben wir das Personsein ans Mann- oder Frausein gebunden. Und ich denke, dass das nicht richtig sein könnte.
    Mir fällt mit Schrecken auf, dass gewisse Kreise, v.a. im Begreich der „Reichsbürger“ seit Neuestem den Personbegriff ablehnen. Sie ziehen sich zurück darauf, „Mann und Weib“ zu sein – ja: mit Genuss versächlichen sie die Frau wieder (!!!) – , wollen aber um keinen Preis „Mensch“ sein. Sie setzen sich mit der Problematik auseinander, dass ein Absehen vom Geschlecht durch eine andere Hintnertür den Menschen ebenfalls versächlicht. Damit haben sie in einer bestimmten Hinsicht recht, schütten aber mE das Kind mit dem Bade aus.
    Ich würde als Christ sagen, dass die intersexuelle Anomalie als eine zwar nicht fruchtbare, aber lebensfähige Erscheinung uns daran erinnern soll, wie gleich sich Mann und Frau letzten Ende sind, dass ihre Gestalten aus einer einzigen menschlichen Gestalt stammen („Adam“) und auch unsere Genesis das genau so berichtet. Eine übermäßige Betonung des Geschlechterunterschiedes ist daher genauso irrig wie dessen Marginalisierung. Nun wird mE teilweise ein Geschlechterunterschied konstruiert, der nicht natürlich ist, etwa wenn die Modeindustrie suggeriert, Frauen dürften möglichst gar nicht behaart sein. Bevor die Amerikaner ins Land einfielen, fiel es doch keiner Frau ein, etwa Beinhaare zu rasieren – frau hatte eben auch unterschiedlich stark ausgeprägte Behaarung, und keiner nahm daran Anstoß. heute wird das bald so behandelt, als sei eine Frau, die behaarter ist, schon „intersexuell“, was natürlich vollkommen bekloppt ist. Man könnte hier viele Geschichten erzählen. ich las auch mal eine Geschichte von einer Frau, die als Mann behandelt wurde, weil sie irgendwelche angeblich männlichen phänotypischen Merkmale hatte, als Mann erzogen wurde, sich nach schweren depressiven Phasen langsam zurückbesann auf ihr wirkliches Geschlecht und dann später, als sie endloich zu sich gekommen war, sogar ein Kind bekam… Da hat man im 20. Jh auch ärztlicherseits die Pferde scheu gemacht und Menschen, deren Geschlecht eigentlich klar war, pathologisiert, weil sie ein wenig von der starren, selbstgebastelten Geschlechter-Norm abwichen… das sollte uns warnen: eine so starre Ordnung hat Gott nun mal nicht geschaffen!!!
    Für die schicksalhaft Intersexuellen muss eigentlich nur ein Klima geschaffen werden, in dem sie nicht zu einer Entscheidung, „was sie nun sind“ gezwungen werden, sondern tatsächlich als Mensch und Person vollständig akzeptiert werden und das Mann- oder Frausein nicht über dem einfachen Menschsein steht.
    Insgesamt aber ist das Phänomen der Intersexualität so selten (0,1% der Bevölkerung, jeder 1000ste), dass ich es nicht sinnvoll finde, deswegen den natürlichen Geschlechterunterschied nun so zu behandeln, als stünde er notorisch zur Disposition.

  2. Für solche nicht eindeutig als männlich oder weiblich anzusprechende Menschen hat die deutsche Sprache schon seit Jahrhunderten eine Bezeichnung: Zwitter. Und soweit diese Sonderheit schicksalhaft bedingt ist – womöglich schon vom Chromosomensatz her -, ist es auch unsittlich, diese Menschen deswegen zu beschämen.
    Es wäre aber falsch, jetzt von einem „dritten Geschlecht“ zu phantasieren oder jetzt alle nicht mehr schicksalhaften Verrücktheiten „vor Diskriminierung schützen“ zu wollen.

    1. Damit sprechen Sie die nüchterne Wahrheit aus: Hier liegt (falls es sich um eine angeborene Anomalie handelt), kein drittes „Geschlecht“, sondern eine schicksalhafte Abweichung, die ja gerade nicht den Status eines „Geschlechtes“ hat, sondern ihre Anomalie besteht gerade darin, geschlechtslos zu sein. Sie sind durchweg unfruchtbar. Dass die Betroffenen in jeder Hinsicht zu achten sind, steht für mich außer Frage.
      Ich bin zutiefst entsetzt über die Verblödung auf sprachlicher und begrifflicher Ebene, die inzwischen selbst höchste Gerichte erfasst:
      „Geschlecht“ bedeutet im Deutschen ebenso wie in jeder anderen Sprache, DASS man im Rahmen der Fortpflanzungsfähigkeit eine der dazu erforderlichen Gestalten hat. Es kann also beim Menschen immer nur ein männliches und ein weibliches Geschlecht geben, weil diese beiden zwingend notwendig sind, um sich fortzupflanzen. Das ist Biologiewissen auf Kindergartenniveau, verschließt sich aber dem studierten Juristen offenbar und nicht nur ihm.
      In der gesamten Natur geschieht Fortpflanzung maximal durch zwei Geschlechter, selten auch nur durch eines. Eine Fortpflanzung zwischen Eingeschlechtigen (wie bei Schnecken und anderen niedrigen Tieren) kommt dem Menschen nicht zu.
      Das ganze Gefasel von mehreren Geschlechtern ist also völlig am Sachstand vorbeigeredet.
      Aber man muss auch die Augen öffnen und sehen, dass es die Rede vom „dritten Geschlecht“ aufgrund der kirchlichen Praxis, Knaben zu verstümmeln, um hohe Stimmen für die frauenfeindliche Chortradition seit dem späten Mittelalter zu erhalten (Man hasste und diskriminierte die Frau als Sängerin, benötigte aber ihre Stimmlage, für die Knaben zu schwach und ausdrucksarm sind und schuf so aus Männern Kastraten mit hohen Stimmen) eine längere Tradition hat: die „homines tertii generis“ entstammen – ich könnte schreien über all den Müll, den die Kirche in der guten alten Zeit angerichtet hat! – direkt kirchlicher Verirrung. http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-11526/14_Muench.pdf
      Diese Verirrung und schwere Sünde aufseiten der Kirchenfürsten, die – obwohl das Kirchenrecht die absichtliche Verstümmelung tatsächlich auch als schwere Sünde einstuft – kam in der Westkirche allerdings erst zeitgleich mit dem Tridentinum auf und bald bestand fast die gesamte Capella sistina nur noch aus Gesangskastraten. Die Welt machte es der Kirche nach. oder umgekehrt? es ist gleich, denn die Kirche hätte es wissen müssen, sündigte aber fröhlich.
      Das „dritte Geschlecht“ war kirchlicherseits eine Folge der Frauenverachtung.
      Es wäre dringend nötig, dass die Kirche Buße tut und ihre ganzen Irrungen bereut, deren böse Früchte heute wie Pilze aus allen Stellen des Ackerboden herausschießen.
      Aber da ist nichts zu erwarten und deswegen geht es weiter bergab.

  3. Meine Damen und Herren, liebe Diverse (oder doch besser: Diversanten ?), zu Peter und Petra gesellt sich nunmehr auch „Petrum“ ! Verrückheit, Dekadenz und Morbidität all überall um uns herum in der BRD-Gesellschaft !

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