Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wird erst am 12. September sein Urteil über die Eilanträge gegen die Gesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt verkünden, wie das Gericht heute bekanntgab.
Die deutschen Zustimmungsgesetze zum ESM waren am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Das Gericht entschied sich damit gegen einen schnellen Beschluß innerhalb weniger Wochen. Einige Europapolitiker hatten auf einen raschen Richterspruch gedrängt.
Die deutschen Zustimmungsgesetze zum ESM waren am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Das Gericht entschied sich damit gegen einen schnellen Beschluß innerhalb weniger Wochen. Einige Europapolitiker hatten auf einen raschen Richterspruch gedrängt.
Die Richter brauchten „mehr Zeit, um eine eingehendere summarische Rechtsprüfung durchführen zu können“, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm. Eine schnelle Entscheidung würde „der herausragenden Bedeutung des Verfahrens nicht Rechnung tragen“.
Dem BVG liegen eine Reihe Beschwerden gegen die ESM-Zustimmung des Bundestags vor, darunter eine von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linkspartei.
Quelle: Tagesspiegel, dapd
Dem BVG liegen eine Reihe Beschwerden gegen die ESM-Zustimmung des Bundestags vor, darunter eine von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linkspartei.
Quelle: Tagesspiegel, dapd