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BVL appelliert im Streit um die „Pille danach“ an Gesundheitsminister Gröhe

„Dem Leben treu bleiben – Gewissenhaftigkeit wahren!“

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt aus gutem Grunde vor einer möglichen Rezeptfreigabe der sogenannten Pille danach. 

BVL-Vorsitzender Martin Lohmann appelliert an den „geschätzten Hermann Gröhe, hier keine fatale und gefährliche Fehlentscheidung zu treffen“marsch_2013_photo_dv_447_m

Es bestehe „überhaupt keine Notwendigkeit, dass der Bundesgesundheitsminister eine Abtreibungspille rezeptfrei haben will, nur weil in Brüssel ein Ausschuss gehustet hat“, sagte Lohmann in Bonn.

Dieser „vorauseilende Gehorsam“ sei letztlich „tödlich, weil diese Pille frühabtreibende Wirkung haben kann und durch Rezeptfreigabe faktisch zu einem Förderprogramm für eine verantwortungslose Sexualität auf Kosten menschlichen Lebens“ werden könnte.

Zudem sind diese hochdosierten Hormone durch enorme Nebenwirkungen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Gesundheit der Frau.

Martin Lohmann: „Wenn es um den Schutz des Lebens geht, sind höchste Sorgfalt und Sensibilität gefordert. Es wäre völlig unglaubwürdig und geradezu absurd, wenn wir in Deutschland beim Schutz des Menschenlebens schlampen würden, während wir uns zum Glück beim Umwelt- und Klimaschutz um Vorreiterrollen bemühen. marsch_2012_photo_142_m

Frühabtreibung darf ebenso wenig zur Normalität werden wie Abtreibung. Eine vermeintliche Beratung in der Apotheke missachtet jede Verantwortung, die faktisch gegeben ist und nicht ausgeblendet werden darf.“

Deshalb bestehe die berechtigte Hoffnung, dass der christdemokratische Bundesminister sich von irrigen Überlegungen trennt und sich den nachgewiesenen Fakten und den damit verbundenen guten Argumenten öffnet. 

Wer eine gesundheitsgefährdende und im Einzelfall frühabtreibende Pille überall zugänglich mache, müsste schließlich auch erklären, warum nicht alle Medikamente und Pillen rezeptfrei sind.

Aus gutem Grunde jedoch spielt das Gewissen und die Gewissenhaftigkeit des Arztes bislang noch eine Rolle in Deutschland. Diesen Vorsprung an Qualität sollte man nicht aus falschen Gründen opfern. 

Der BVL bietet eine Expertise über Zusammensetzung und Wirkung der „Pille danach“ aus einem Mitgliedsverband an und vermittelt gerne unabhängige Experten.

Kommentare

11 Antworten

  1. Guten Tag,
    den ersten verlinkten Artikel kann man ja wohl kaum als „neutrale wissenschaftliche Stellungnahme“ bezeichnen. Die Bundesärztekammer hat in ihrer Ablehnung eine angebliche Nidationshemmung mit keinem Wort erwähnt. Im Gegenteil, die Kammer präferiert sogar jenes Medikament bei dem diese Wirkung wahrscheinlicher ist. Interessant ist der letzte Absatz im verlinkten FAZ Artikel: „Ob und wie sehr die EMA diese neuesten Befunde bei der Prüfung der Rezeptpflicht berücksichtigen wird, ist offen,…“. Nun ist es nicht mehr offen, die Antwort ist: überhaupt nicht. Und das ist auch sehr gut so.

    1. Guten Tag,
      offenbar ist Ihnen entgangen, daß in meinem ersten Link eine Stellungnahme zweiter ärztlicher Dachverbände dokumentiert ist, wobei diese Erklärung zwei Beleg-Zitate für die nidationshemmende Wirkung von LEVENORGESTREL anführt.
      Zudem geht es derzeit sehr wohl auch um die Rezeptfreiheit für den Wirkstoff Ulipristal, dessen potentiell nidationshemmende Wirkung nicht einmal Sie bestreiten.
      Übrigens hatte ich nicht behauptet, die Bundesärztekammer habe die Nidationshemmung erwähnt – was soll also Ihr Widerspruch? – Es ging darum, daß sie grundsätzlich gegen die Rezeptfreiheit der Pille-danach eintritt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag,
        es tut mir leid aber ich muss auch hier Widerspruch einlegen, die Sache ist einfach zu wichtig um oberflächlich daran vorüberzugehen.
        In der Stellungnahme der Eur. Ärzteaktion werden zwei Quellen zitiert, eine Studie von Corbin stammt von 1998 und wird nur mit 2 Zitaten erwähnt, die andere Arbeit – von Rella – wird als „wissenschaftliche Studie“ dargestellt – eine glatte Lüge. Rella ist weder Fachmann auf dem Gebiet noch lehrt oder lehrte er an irgendeiner Universität, noch wurde seine „Studie“ in irgendeiner ernst zunehmenden Fachzeitschrift publiziert noch wurde sie an irgendeiner Universität überprüft, noch wurde sie von dem zuständigen Fachärzteverband bestätigt. Im Gegenteil, die wichtigsten Schlüsse seiner „Studie“ werden von der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie bestritten. Rellas Pamphlet ist daher bestenfalls pseudowissenschaftlich und stellt nur seine Privatmeinung dar.

        1. Guten Tag,
          zunächst spielt es keine Rolle hinsichtlich der Wirkstoffe von Levenorgestrel, ob eine Studie von 1998 stammt oder vom Vorjahr. Es genügen natürlich durchaus zwei Zitate, wenn diese beweiskräftig sind (was der Fall ist, wie nicht einmal Sie bestreiten). Die Hormone und ihre Wirkweise ändern sich nicht von Jahr zu Jahr.
          Zu dem vermeintlichen Haar, daß Sie wieder in der Suppe zu finden glauben: pseudowissenschaftlich ist Ihre unqualifizierte Vorgehensweise, die Studie von Dr. med. Walter Rella als „Pamphlet und bestensfalls pseudowissenschaftlich“ zu diffamieren, ohne dies zu belegen. Eine Studie ist noch lange kein „Pamphlet“, nur weil sie zB. nicht „von einer Universität überprüft“ bzw. vom „zuständigen Fachärzteverband“ bestätigt wurde. Wer sie als unwissenschaftlich angreift, soll das beweisen, was Sie nicht tun.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Noch ein Nachtrag: was mit im Übrigen auch sehr übel aufstoßt ist die Tatsache, das im verlinkten Beitrag, bei dem es ja im Wesentlichen um den Umgang mit Vergewaltigungsopfern geht, die Situation der betroffenen Frau nicht mit einem einzigen Wort erwähnt wird. Genauso wenig wie in einer vergleichbaren Stellungnahme von IMABE. Die Leiden eines unschuldigen Verbrechensopfers komplett zu ignorieren ist kein Ruhmesblatt für christliche Ärzte.

        1. Guten Tag,
          es geht in einer ärztlichen Studie zur Pille-danach um haargenau diese Thematik und eben nicht um die Leiden von Vergewaltigten (das wäre Thema einer anderen Studie). Unterlassen Sie bitte derlei unsachliche Seitenhiebe.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Eine selten wirre Stellungnahme – aber das ist man vom BVL ja gewohnt. Deshalb ein paar Thesen dazu:
    1. Sollte die Pille danach frühabtreibend wirken (wofür es keine ernstzunehmenden wissenschaftlichen Beweise gibt) dann würde auch die Rezeptpflicht daran nichts ändern. Die Forderung müsste dann nach einem Rückzug der Zulassung gehen.
    2. Der Arzt ist kein Sittenwächter. Seine Entscheidung über Verschreibung oder nicht muss nach rein medizinischen Gesichtspunkten erfolgen. Die Vereinigung der Gynäkologen war gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht weil sie das wirkungsvollere Medikament – Ulipristal – dem Fachleute eher eine nidationshemmende Wirkung zuschreiben – verschreiben wollten.
    3, Die Rezeptpflicht bedeutet also keinerlei „Schutz für Menschenleben“ – außer man würde unterstellen, dass es Ärzte darauf anlegen Ihre Patientinnen absichtlich schikanieren zu wollen.
    4. ich würde gerne wissen, wo die „Experten“ des BVL herkommen. Das Opus Dei Institut IMABE hat sich ja schon damit blamiert, dass sie einen drittklassigen Landpraktiker und eine angehende Anästhesistin als „Experten“ präsentiert haben. Zu Recht wurde diese in Österreich nicht ernst genommen.

    1. Guten Tag,
      selbstverständlich beinhaltet die „Pille danach“ sehr wohl eine potentiell bzw. teilweise frühabtreibende Wirkweise. Daß sie in jedem Fall abortiv wirkt, wird weder in dieser Stellungnahme noch sonst in Lebensrechtskreisen behauptet. Sie brauchen nicht auf IMABE ausweichen (von deren Studie in dieser BVL-Erklärung ohnehin nicht die Rede ist.) Auch die FAZ hat das Thema aufgegriffen: https://charismatismus.wordpress.com/2014/03/22/faz-zur-pille-danach-nicht-nur-notfallverhutung-auch-abtreibung/
      Der Arzt ist „kein Sittenwächter“? – Jedenfalls ist er nach dem Hippokratischen Eid und seinem Berufsethos dem Leben verpflichtet, nicht dem Töten (auch nicht im frühen Stadium menschlicher Existenz).
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Der von Ihnen verlinkte FAZ Artikel bezieht sich ausschließlich auf Ulipristal, Die Kirche hat die selbe Wirkung aber auch für Levenorgestrel vorausgesetzt ohne dafür irgendeinen wissenschaftlichen Beweis zu haben. Die angebliche „Studie“ von IMABE dazu wurde erst nach dem Kölner Klinikskandal nachgereicht. Gerade der Vorfall in Köln hat gezeigt, dass die Rezeptpflicht sehr leicht dazu missbraucht werden kann, um Frauen zu schikanieren.
        Die angeblich „frühabtreibende“ Wirkung von Levenorgestrel war auch keinerlei Grund für die Beibehaltung der Rezeptpflicht. Im Gegenteil, wesentlicher Grund war die Stellungnahme der DGGG. Diese wollte lieber Ulipristal – also das mit wesentlich größerer Wahrscheinlichkeit nidationshemmende Mittel – verschreiben. Lohmanns Annahme, die Rezeptpflicht könnte ein „wesentlicher Schutz für das soeben gezeugte Leben sein“ ist daher komplett illusorisch.

        1. Guten Tag,
          zuerst hatten Sie allgemein geschrieben, es gäbe für eine nidationshemmend-frühabtreibende Wirkung der „Pille danach“ keinen Beweis. Jetzt beschränken Sie sich diesbezüglich auf Levenorgestrel. Zwei Ärzteverbände sehen aber auch bei diesem Wirkstoff eine potentiell nidationshemmende Wirkweise: http://www.human-life.ch/newsdetails.php?recordID=150
          Die Bundesärztekammer ist ebenfalls gegen eine Rezeptfreiheit:
          http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/57572/Aerzte-gegen-Freigabe-der-Pille-danach
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. Die ?DU hat sich wieder einmal nach dem bewährten Schema verhalten:

    Für die christlichen Wähler, deren C man so gerne heuchelt, spielt man erst eine Weile den Verteidiger christlicher Werte und läßt dann unter großen Krokodilstränen von höheren Instanzen (EUdSSR) oder den Hinweis auf die Gewissensfreiheit der Parlamentarier diese Position wieder fallen.

    Nichts Neues also.

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