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BVL begrüßt Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen Abtreibungswerbung

Zur Verhandlung gegen eine Abtreibungsärztin wegen strafbarer Werbung für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder (siehe Foto), in Berlin:

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts Gießen, mit dem das Werbeverbot für Abtreibungen gestärkt wird. Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und bedeutet für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.
Das geltende Werbeverbot macht deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren „gesundheitlichen Dienstleistungen“ sind. Das ist vom Gesetzgeber, der grundsätzlich zum Schutz jedes menschlichen Lebens verpflichtet ist (Art. 1 u. 2 GG), so eindeutig formuliert, dass es für Ärztinnen und Ärzte keinerlei Rechtsunsicherheit gibt, wie dies nun plötzlich von der SPD konstatiert wird.
Die Formulierung in § 219a StGB bezieht sich eindeutig auch auf Hinweise und andere Formen der Informationsweitergabe.
Wie die Staatsanwaltschaft Gießen völlig zutreffend feststellt, war in diesem Fall ein sogenannter „Verbotsirrtum“ ausgeschlossen: Frau Hänel wurde bereits im Jahr 2004 von der Staatsanwaltschaft mit der Strafbarkeit ihrer Eigenwerbung konfrontiert, hat sie aber nichtsdestotrotz weiter betrieben.
Es wäre in der Tat wichtig, sich mit den Folgen des Paragraphen 218 ff. StGB zu beschäftigen, denn die Ziele des Gesetzes, die Zahlen signifikant zu senken und den Frauen effizient zu helfen, wurden offenkundig nicht erreicht.
Eine Abschaffung des Werbeverbots, wie es jetzt gefordert wird, hätte allein aufgrund einer öffentlich angenommenen „Normalisierung“ weiter steigende Zahlen und weiter sinkende Hilfsbereitschaft für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur Folge.
Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Guten Tag,
    erstens gibt es keine „Schwangerschaftsunterbrechung“, denn die sogenannte „Unterbrechung“ wird nicht fortgeführt, sondern ist von tödlicher Endgültigkeit. Zweitens stellen nicht Sie fest, wie die sittliche Ordnung aussieht, sondern Gott – und ER hat den Menschen nicht erst ab der Geburt erschaffen, sondern ab der Empfängnis. Laut katholischer Lehre ist eine Todsünde subjektiv dann gegeben, wenn jemand in einer wichtigen Sache in voller Freiheit und Erkenntnis gegen Gottes Gebote handelt. Wenn also z.B. eine Schwangere von ihrem Umfeld stark gedrängt oder gar bedroht wird und nur deshalb abtreibt, ist ihre Willensfreiheit eingeschränkt. (Übrigens sorgt gerade die weitg. staatliche Abtreibungsfreiheit dafür, daß dieser Druck von außen überhaupt wirksam werden kann: „Stell Dich nicht an, es ist doch erlaubt!“)
    Die Abtreibung „als solche“ ist dann zwar rein objektiv eine schwerwiegende Übertretung, die Frau selbst aber keine Todsünderin. Dazu gehört volle Willensfreiheit und volle Erkenntnis (daß sie also weiß, was sie tut – aber die meisten „wissen“ es zumindest instinktiv-hintergründig).
    Wenn Schwangere sich unterhalten, reden sie jedenfalls von „ihrem Kind“, nicht von ihrem „Schwangerschaftsgewebe“ oder ihrer „Biomasse“ – das ist auch bei den abtreibungswilligen Frauen nicht anders.
    Freundlichen Gruß!
    Felizitas Küble

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