Neutralitätspflicht der Staatsorgane angemahnt
Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, wegen Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot scharf gerügt.
Kramer habe mit öffentlichen Äußerungen gegen die AfD unzulässig in den politischen Wettbewerb der Parteien eingegriffen. Das Gericht gab damit einem von drei Klageanträgen des AfD-Landesverbandes Thüringen statt, der in dem Verfahren durch den Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten wurde.
Entsprechend der mündlichen Urteilsverkündung am Mittwoch durfte Kramer die Programmatik der AfD nicht allgemeinpolitisch bewerten. Beanstandet wurden unter anderem seine Aussagen, die Partei biete „keine politischen Alternativen und Lösungen“ und verfüge über eine „inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik“. 
Diese Äußerungen seien nicht von seinem gesetzlichen Auftrag gedeckt gewesen. Es habe an einem konkreten verfassungsschutzrechtlichen Bezug gefehlt
In diesem Punkt habe Kramer als Behördenleiter gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen verstoßen. Das Verwaltungsrichtern betonten, die „chancengleiche Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes“ erfordere, „daß Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren“.
Rein formal blieb die Klage überwiegend ohne Erfolg, da das Gericht zwei von drei angegriffenen Äußerungen als zulässig bewertete. Inhaltlich zog die Kammer jedoch enge Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes.
Quelle und weitere Infos hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/verfassungsschutzchef-kramer-kassiert-nach-anti-afd-aeusserungen-juristische-klatsche/






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2 Kommentare
Unfassbar, was dieser cdu-Vasall sich raus nimmt. CDU und CSU haben nur EIN Ziel: die AfD zu zerstören. Aber das Volk erhebt sich bereits!
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