Top-Beiträge

Links

Causa Kemmerich: Nach zwei AfD-Eilanträgen wurden Merkel-Erklärungen gelöscht

Die beiden Eilanträge der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht haben zum Erfolg geführt: Sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung  löschten Mitschnitte und Protokolle einer Erklärung von ihren Internetseiten, die Bundeskanzlerin Merkel am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika gegeben hatte und in der sie forderte, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) rückgängig zu machen sei.

Zudem verlangte sie, dass keine parlamentarischen Mehrheiten mit der AfD gewonnen werden sollen.

Die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin veröffentlichten diese Erklärung auf ihren staatlichen Internetseiten.

Dagegen ging die AfD u.a. mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht vor. Offenbar unter dem Druck dieser Verfahren löschten sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung Merkels Statement und erfüllten damit die Anträge der AfD – wohl um eine inhaltliche Entscheidung des Gerichts zu vermeiden.

Nun bleiben die beiden Hauptsacheverfahren abzuwarten – hier soll endgültig die Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen festgestellt werden.

„Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne nutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland in Frage zu stellen und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Zudem verbreitete die von Merkel geführte Bundesregierung diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD auf amtlichen Internetseiten. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, den politischen Gegner zu diffamieren, scheint der Regierung spätestens jetzt klargeworden zu sein“, erklärt dazu AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen (siehe Foto).

Kommentare

26 Antworten

  1. „GsJC“ schreibt:

    „Nun seien Sie doch nicht immer so ungeduldig Herr M. und warten Sie ab, was die Zukunft bringt. Gerade Sie sollten es doch wissen, dass Recht und Rechtsprechung nicht in Stein gemeißelt sind. Recht im Wandel der Zeit, Ansichten, Einsichten und Rechtsauffassungen können sich ändern.“

    Äh, nein. Es ist der Rechtsgrundsatz „nulla poena sine lege praevia“ zu beachten. Er besagt, dass eine rückwirkende Strafbarkeit, z:B. weil sich das Gesetz geändert hat, nicht möglich ist. Sie können also in Zukunft keinen neuen Straftatbestand einführen, der Taten bestraft, die vor seinem In-Kraft-Treten begangen wurden. Dieser Rechtsgrundsatz hat Verfassungsrang (vgl. Art 103 Absatz 2 Grundgesetz)

    Auch ihre heißgeliebte AfD könnte nach einer Machtergreifung dergleichen nicht beschließen.

    Dies ganz abgesehen davon, dass Ihresgleichen ja behauptet, Merkel habe bereits Straftaten begangen. Da ist der Verweis auf künftige Änderungen ein Eingeständnis dafür, dass derzeit gerade keine Strafbarkeit vorliegt.

    q.e.d.

    Wieso sollte mich eine aus der Luft gegriffene Mutmaßung, Angela Merkel werde Deutschland verlassen, nachdenklich stimmen? Die Mutmaßung selbst stimmt mich nicht nachdenklich. Solche unbegründeten Mutmaßungen und Unterstellungen bin ich bereits gewohnt. Dazu habe ich eine sehr eindeutige Meinung. Wollen Sie die hören bzw. lesen?

    1. Äh, nein. Es ist der Rechtsgrundsatz „nulla poena sine lege praevia“ zu beachten. Er besagt, dass eine rückwirkende Strafbarkeit, z:B. weil sich das Gesetz geändert hat, nicht möglich ist.

      Es würde mir genügen, wenn man der Dame rückwirkend die Ehrenbürgerwürde von Kleinkleckersdorf aberkennen würde. Das trifft auch viel mehr, da solche Entscheidungen vom einfachen Bürger getroffen werden. Irgendeine Ehrenbürgerwürde wird sie ja haben.

      Wieso sollte mich eine aus der Luft gegriffene Mutmaßung, Angela Merkel werde Deutschland verlassen, nachdenklich stimmen? Die Mutmaßung selbst stimmt mich nicht nachdenklich.

      Es sollte Sie nur nachdenklich stimmen, so die Dame eines Tages verkündet, das von ihr hochgelobte und regierte Land zu verlassen. Wenn Sie sich heute schon mit dem Gedanken dieser „Flucht“ beschäftigen, sind Sie gut vorbereitet und bleiben mit einem Strauß Blumen zum Abschied bestimmt in guter Erinnerung bei der von Ihnen heissgeliebten Angela M..

      Solche unbegründeten Mutmaßungen und Unterstellungen bin ich bereits gewohnt. Dazu habe ich eine sehr eindeutige Meinung. Wollen Sie die hören bzw. lesen?

      Gerade Sie werden sich doch wegen mir keine Zwänge und Zurückhaltungen auferlegen. So ihr Herz etwas bedrückt und Sie es loswerden müssen – immer raus damit. Ich habe für jeden meiner christlichen Mitbrüder ein offenes Ohr. Und sollte Ihre Rede – bzw. Ihr kämpferischer Text – hart sein und mir Kopfschmerzen und inneres Unwohlsein bereiten, – dann kann ich dieses Mißempfinden immer noch als kleines Opfer darbringen.

      MfG

      P.S.
      Ihre Tarnung ist nicht gut. Ich bin nicht davon überzeugt, dass böse rechte Kreise nicht erkennen, wer unter diesem „Anonymous“ schreibt. Wenn ich, als kleines geistiges Licht erkenne, dass unter Ihrem Pseudo eine juristische Konifere 😉 schreibt, die hier vormals unter Echtnamen postete, werden das die bösen Rechten auch erkennen. Sie erinnern sich bestimmt an Ihre Begründung mit der Liste und dem Pseudowechsel. Was ich damit sagen will: „Einen sehr guten Juristen erkennt man am Stil und der ist bei Ihnen unübersehbar. Das einmal als Anerkennung von meiner Seite – auch wenn Sie darauf pfeifen!“

    2. Sie drehen sich wieder im formaljuristischen Kreis (Rechtsgrundsätze, Straftatbestände, „Verbrechen im Rechtssinn“, siehe unten) und sind nicht in der Lage, über den Tellerrand hinauszuschauen.
      Mit Gesetzen und Paragraphen mögen Sie sich gut auskennen – Sie prahlen ja geradezu damit und stellen jeden Nichtjuristen als Ihnen geistig unterlegen hin – , aber das „Wechselbad der Geschichte“ lehrt, dass sich spätere Regierungen, Machthaber und politische Systeme wenig darum kümmern, was ihre Vorgänger einmal an hehren „Rechtsgrundsätzen“ beschlossen und „festzuklopfen“ versucht haben. Oder sie interpretieren die gleichen (vormaligen) Tatbestände gegenteilig.
      Das ist der durchaus gewöhnliche Gang.
      Mit Ihrer formaljuristisch verengten und verabsolutierten Sicht landen Sie zwangsläufig in der Sackgasse.
      Die Verbrecher des nationalsozialistischen Regimes beispielsweise wurden ALS VERBRECHER erst angeklagt, verurteilt und hingerichtet bzw. inhaftiert – und zwar von einer von außen kommenden Instanz – , nachdem ihr System mitsamt seiner Definitionsmacht zusammengebrochen war. Vorher galten sie ihren Landsleuten mehrheitlich als anständige, verdiente, angesehene Staatsmänner.
      Die historische Erfahrung erlaubt auch die Aussicht auf eine Revision des jetzigen Status quo.

      1. Sie wollen also den Verfassungsgrundsatz des „nulla poena sine lege praevia“ brechen. Na ja, was anderes habe ich von Ihnen auch nicht erwartet. Und jenseits von Ihrem Tellerrand erwarte ich nur ein großes, schwarzes, gähnendes Loch.

        Ich halte aber doch fest, dass Sie nicht in der Lage sind, mir einen einzigen Straftatbestand zu nennen, den Frau Dr. Merkel angeblich erfüllt haben soll. Und bei der Frage der Strafbarkeit geht es um nichts Anderes. Da können Sie sich drehen und wenden wie Sie wollen.

  2. Die Verfassungsbrüche der Regierung Merkel mit Duldung und Unterstützung der anderen Bundestagsparteien und des ÖR haben System, und diese Verbrecher an der parlamentarischen Demokratie und unserem Rechtsstaat können sich noch unwidersprochen Demokraten nennen.

      1. „Verbrecher“ oder „Verbrecherin“ ist, wer ein Verbrechen im Rechtssinn begangen hat. Eine Straftat ist dann ein Verbrechen, wenn die Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis ist. Welche Verbrechen haben die hier behaupteten „Verbrecher/innen“ begangen?

  3. Herr May,

    Sie schreiben:

    „Ihre Argumentation dreht sich im systemimmanenten Kreis eines politisch-medialen Machtkartells, das auch von zuständigen juristischen Instanzen bis hin zum EuGH (der ja immer mit dabei ist, wenn es darum geht, Deutschland als „Zahlmeister Europas“ in Haftung zu nehmen) gestützt wird, und ist daher unergiebig.“

    Dieser Satz ist ein nichtssagender rechtspopulistischer Spruch. Wir wollen doch mal folgendes festhalten:

    POLITISCHE Entscheidungen können nach geltendem Recht per se keine Strafbarkeit nach sich ziehen. Wer Rechtsbrüche behauptet, für die jemand „eingesperrt“ werden soll, der muss belegen, welche Norm des Strafgesetzbuchs denn verletzt wurde, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen würde. Genau das aber können Sie und Ihresgleichen nicht. Verkannt wird, dass angebliche Verstöße gegen das Verfassungsrecht – um die es hier ja geht – im Regelfall nicht strafbewehrt sind.

    Man kann selbstverständlich die politischen Entscheidungen von Angela Merkel kontrovers diskutieren und dazu verschiedene Meinungen haben. Nur hat das nichts mit Strafrecht zu tun.

    Wir leben ja nicht mehr in einer Zeit, wo die Berufung auf das „gesunde Volksempfinden“ ausreichte, um Menschen strafrechtlich zu belangen. In dem Rechtsstaat, in dem wir leben, muss objektiv und subjektiv ein Straftatbestand erfüllt sein, den es zur Zeit der angeblichen Tatbegehung bereits gegeben hat.

    Welche Straftat hat denn Frau Merkel Ihrer Auffassung nach begangen? Auch Herr Papier hat keine Straftaten von Frau Merkel behauptet.

    Sie werden mir keine nennen können. Und falls Sie irgendwie mit „Verletzung des Amtseids“ kommen sollten: Der ist nicht strafbar. Weil er kein Eid im eigentlichen Sinne ist, also keine besonders bekräftigte Zeugenaussage, sondern lediglich eine gesteigerte Form der Selbstverpflichtung.

    Erst dann, wenn Sie und Ihre Mitstreiter mir konkrete Straftatbestände nennen können, die angeblich erfüllt sind, können wir weiter diskutieren. Vorher sind auch Sätze wie „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ usw. bedeutungslos.

    1. Wenn Sie nicht mehr weiterwissen, fällt Ihnen nichts Besseres ein, als mir Rechtspopulismus zu unterstellen.
      Damit sind Sie natürlich heutzutage auf der „sicheren“ Seite.
      Quod erat demonstrandum.

      1. Das ist eine sehr schwache Replik. Denn sie geht nicht auf den entscheidenden Punkt der angeblichen Strafbarkeit von Frau Merkels politischem Handeln ein. Ich weiß „weiter“, wie meine Ausführungen zur Frage von Strafbarkeit zeigen. Sie hingegen offenbar nicht. Deshalb nochmal meine Frage an Sie:

        Welche Straftatbestände hat Angela Merkel Merkel denn angeblich erfüllt, so dass sie strafrechtlich zu belangen wäre?

        Das müssen Sie doch leicht beantworten können, wenn angeblich Frau Merkel „Rechenschaft abzulegen hat“. Oder an was haben Sie sonst noch dabei gedacht?

        Aber vielleicht hilft Ihnen ja „GsJC“ weiter, der mutmaßte, Frau Merkel könne sich einem Strafverfahren durch Flucht ins Ausland entziehen. Der Verurteilung wegen welcher Straftat konkret sollte sie sich denn zu entziehen versuchen?

      2. „Aber vielleicht hilft Ihnen ja „GsJC“ weiter, der mutmaßte, Frau Merkel könne sich einem Strafverfahren durch Flucht ins Ausland entziehen. Der Verurteilung wegen welcher Straftat konkret sollte sie sich denn zu entziehen versuchen?“

        Nun seien Sie doch nicht immer so ungeduldig Herr M. und warten Sie ab, was die Zukunft bringt. Gerade Sie sollten es doch wissen, dass Recht und Rechtsprechung nicht in Stein gemeißelt sind. Recht im Wandel der Zeit, Ansichten, Einsichten und Rechtsauffassungen können sich ändern.

        Warten Sie weiterhin geduldig ab, wie lange sich „Angela“ noch als „Brandenburgerin“ mit Hauptsitz in Berlin bezeichnet. Sollte „Angela“ den Abschied aus dem von ihr so wunderbar selbstherrlich regierten Land planen, wird Sie das ihrer Anhängerschaft mit sehr schönen und leicht verdaulichen Worten erklären.

        Ich setze heute schon darauf, dass sie sich ins Ausland absetzen wird. Hier wird sie nichts halten. In dem Augenblick, wo sie ihren Abschied verkündet, hat sie sich selbst und ihrer Regentschaft das Urteil gesprochen.

        Das reicht jedem Menschen mit Verstand, der dieses Land liebt und Sie sollte es nachdenklich stimmen.

        MfG

  4. Nach meiner Überzeugung wird Merkel für ihre Rechtsbrüche „bezahlen“ und spätestens nach ihrer aktiven Zeit als Politikerin, wenn sie keinen Immunitätsschutz mehr genießt, sich vor Gericht für ihre schändlichen Taten und Entscheidungen verantworten müssen.

    Ich glaube nicht, dass das geschieht. Es sind eine reihe von Anzeigen gegen fr. Merkel beim BVG eingereicht worden. Sie sind nicht angenommen worden. Das sagt uns doch, dass eine Krähe der anderen nicht die Augen aushackt. Diese Frau, die Deutschland dies angetan hat, wird nach ihre Amtszeit in ruhe Leben und ihre Rente genießen. Man wird sie auch nach den Ausscheiden von gewissen Kräfte schützen. Ich hoffe, dass sich das gewisse politische Kreise nicht bieten lassen. Wenn ja,sind wir eine Bananenrepublik.

    1. Sie schreiben: „Keine Krähe hackt einer anderen die Augen aus.“ Das stimmt, und das ist auch ein wesentlicher Grund, warum bis heute nicht juristisch gegen Merkels Rechtsbrüche vorangegangen wurde. Solange jemand ein so hohes Amt bekleidet, funktionieren die Stützen der Macht zuverlässig, man will sich ja nicht unbeliebt machen oder „illoyal“ verhalten.
      Aber das muss und wird auf Dauer nicht so bleiben. Das, was Merkel unserem Land „angetan“ hat, wie Sie schreiben, das sie deformiert, dessen Heimat sie für viele zerstört, dessen Bevölkerung sie durch Zulauf Hunderttausender, die nicht hierher gehören, ohne Legitimation „umgeschichtet“, dessen Gesellschaft sie durch ihre Politik bis in die Familien hinein verletzt und zutiefst gespalten, dessen künftige Generationen sie mit unermesslichen Schulden belastet hat, ist so gravierend, dass es für sie nicht ohne Folgen abgehen und sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden wird.
      Auch nach ihrem Ausscheiden aus der aktiven Politik werden Merkel die Schatten und verhängnisvollen Fehlentscheidungen der Vergangenheit und vor allem die Verbitterung und der Zorn vieler Menschen immer wieder einholen, die sich ihrer Zukunft und ihres Lebensglücks durch sie durchaus beraubt sehen. An ein „ruhiges Leben“ und ein „Genießen der Rente“ ist da nicht zu denken.

  5. Selbstgefällige Vermutungen sind das. Davon abgesehen:

    Merkel hatte völlig Recht!

    Die Wahl von Kemmerich war eine Schande und wurde von der AfD durch arglistige Täuschung erreicht. Und die CDU verliert alles, wenn sie entweder mit den Rechten (AfD) oder den Linken (Die Linke) politische Mehrheiten bildet. Denn Zusammenarbeit mit Extremisten geht gar nicht..

  6. Dass Merkel keine Skrupel kennt und sich um das Recht einen Dreck schert, ist nichts Neues.
    Rechtsbrüche begleiten ihre mittlerweile 15-jährige Regierungszeit als Bundeskanzlerin:
    gegen deutsches Recht, gegen europäisches Recht … Und sie verletzt permanent ihren Amtseid zum Schaden des deutschen Volkes.
    Kein Geringerer als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stuft die von Merkel im Alleingang durchgesetzte sogenannte „Grenzöffnung“ 2015 als Rechtsbruch ein.
    Das hat Gewicht.
    Nach meiner Überzeugung wird Merkel für ihre Rechtsbrüche „bezahlen“ und spätestens nach ihrer aktiven Zeit als Politikerin, wenn sie keinen Immunitätsschutz mehr genießt, sich vor Gericht für ihre schändlichen Taten und Entscheidungen verantworten müssen.

    1. Nach meiner Überzeugung wird Merkel für ihre Rechtsbrüche „bezahlen“ und spätestens nach ihrer aktiven Zeit als Politikerin, wenn sie keinen Immunitätsschutz mehr genießt, sich vor Gericht für ihre schändlichen Taten und Entscheidungen verantworten müssen.

      Das wäre zu wünschen, wenn sich die Dame nicht durch Ausreise in ein Land ihrer Wahl der Verantwortung entzieht.

      MfG

      1. Nun, dafür gäbe es Auslieferungsabkommen. Aber da Merkel sich keiner Straftat schuldig gemacht hat, wird sie in Deutschland ihren wohl verdienten Ruhestand genießen; es sei denn, es gefällt ihr irgendwo anders auf der Welt besser.

      2. Nun, dafür gäbe es Auslieferungsabkommen.

        Und Frau Merkel würde sich ein Land aussuchen, mit dem ein Auslieferungsabkommen abgeschlossen wurde? Ich halte die Dame für cleverer.

        …es sei denn, es gefällt ihr irgendwo anders auf der Welt besser.

        Dann hat sie hier sehr viel falsch gemacht, wenn es „irgendwo anders“ auf der Welt noch besser ist. 🙂

        MfG

    2. Herr May, b e za h le n müssen w i r. Die Folgen der Rechtsbrüche dieser Frau wird auf uns lasten. Sie wird eine gute Rente haben, während wir Generationen von Wirtschaftsflüchtlingen alimentieren müssen. Für Merkel wird es keine Folgen haben. Und jeder politisch verantwortliche Gutmensch wird die Verantwortung für die in ein paar Jahren gescheiterte Migrationspolitik wegschieben. An „uns“, die wir das „wir schaffen das“ durch unsere innere Abwehr blockiert hätten. Und unsere Kinder werden darunter leiden müssen. Allerdings nicht die Kinder der „Gutmenschen“, denn die haben ihre Kinder abgetrieben. Die nächste und übernächste Generation muss Folgegenerationen der Wirtschaftsflüchtlinge versorgen und ebenso die kinderlose Gutmenschengeneration, welche anspruchsvoll in Altenheimen auf ihre Versorgung warten wird.

      1. Sie haben vollkommen recht: Natürlich müssen WIR bezahlen, was uns Merkel eingebrockt hat.
        Ich hatte „bezahlen“ in Anführungszeichen gesetzt, um seine übertragene Bedeutung zum Ausdruck zu bringen.
        Merkel wäre sicher nicht in der Lage, aus eigener Tasche die Abermilliarden Euro Schulden zu bezahlen, die sie durch ihre Politik der Bevölkerung aufgebürdet hat.

    3. Welche angeblichen „Rechtsbrüche“ von Merkel wurden denn von denen festgestellt, die dazu berufen sind? Das heißt, hauptsächlich vom Bundesverfassungsgericht? Gegen welches deutsche und europäische Recht hat sie denn verstoßen?

      Die Einschätzung von Herrn Papier muss man ja nicht teilen. Papier war ja nicht mehr im Amt, als die „Grenzöffnung“ vorgenommen wurde. Manchmal geht Humanität dem Recht schlicht vor. Es gibt zig Beispiel dafür, dass formales Recht gebrochen wurde, um Menschen zu retten. Gerade Christen sollten das befürworten. Ein Rechtsbruch war aber bei der „Grenzöffnung“ aus folgenden Gründen gar nicht erforderlich:

      Sowohl das BverfG als auch das BVerwG haben festgestellt, dass die deutsche Regelung gemäß Art. 16 ff AsylG hinter europäischem Recht zurücktritt. Der EuGH hatte festgestellt, dass die vorübergehende Grenzöffnung rechtens war. Näheres dazu hier:

      https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/

      Ihre Überzeugung einer angeblich nachträglichen strafrechtlichen Verantwortung von Angela Merkel wird sich auch nicht erfüllen. Es gab nämlich keinen einzigen staatsanwaltschaftlichen Vorgang, der einen Tatverdacht gerechtfertigt hätte. Gäbe es diesen Vorgang, dann wäre nach geltendem Recht dem Präsidenten des Bundestags eine Mitteilung gemacht worden, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Merkel bevorstehe. Denn der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt; es sei denn, es handle sich um Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen politischen Charakters. Hier muss die Staatsanwaltschaft lediglich eine Frist von 48 Stunden nach der Mitteilung wahren. Nach Ablauf dieser Zeit wird ohne Weiteres ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

      Nichts dergleichen ist geschehen. Strafanträgen Dritter wurde in keinem einzigen Fall Folge geleistet.

      Nach meiner Überzeugung wird Angela Merkel in der Bedeutung nach Adenauer, Brandt und Kohl eingeschätzt werden. Und viele werden ihr noch nachtrauern, wenn sie aus dem Amt geschieden ist.

      1. Ihre Argumentation dreht sich im systemimmanenten Kreis eines politisch-medialen Machtkartells, das auch von zuständigen juristischen Instanzen bis hin zum EuGH (der ja immer mit dabei ist, wenn es darum geht, Deutschland als „Zahlmeister Europas“ in Haftung zu nehmen) gestützt wird, und ist daher unergiebig. Dieses Kartell wird kollabieren, wenn es Druck und Unterdrückung nicht mehr aufrechterhalten kann, und manches deutet darauf hin, dass wir uns diesem Punkt nähern.
        Eher erstaunlich finde ich, dass Sie sich so viel Mühe mit juristischem Kleinklein geben, um Merkels Rechtsbrüche zu bestreiten.
        Dabei sind sie von juristischer Seite mehrfach und vielfältig in Publikationen diskutiert und belegt worden. Dass Ex-Verfassungspräsident Hans-Jürgen Papier zum Zeitpunkt der „Grenzöffnung“ 2015 nicht mehr im Amt war, spricht FÜR seine Einstufung als Rechtsbruch Merkels, da er keine falschen „Rücksichten“ mehr nehmen musste und sich frei äußern konnte.
        Im Gegensatz zu Konrad Adenauers nicht hoch genug einzuschätzenden Verdiensten für Deutschland und die Deutschen nach dem Krieg dürfte die Bewertung von Merkels politischer Gesamtbilanz ernüchternd ausfallen.
        In ihrer „Abrechnung“ mit Merkel gibt die Literaturwissenschaftlerin und Unternehmensberaterin Gertrud Höhler mit dem Titel ihres jüngsten Buches „Das Requiem“ (das sich ebenfalls eingehend mit Merkels Rechtsbrüchen befasst) die Richtung an: Das persönliche und politische Totalversagen Merkels auf nationaler und EU-Ebene wird als ein weiteres dunkles Kapitel in die deutsche Geschichte eingehen.

  7. Wenn man nun glauben könnte, dass das Gericht Recht sprechen würde, dann wäre Merkel nicht mehr tragbar.
    Also nicht wundern, wenn alles ausgeht wie das Hornberger schießen.

  8. Sicher hat das Merkel Umfeld daraus gelernt. Solche perfiden Aktionen werden jetzt sicher subtiler gemacht.
    Und noch eines: Bloß nicht bekanntmachen daß der AFD Unrecht geschehen ist!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

684572
Total views : 8765116

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.