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Causa Stetter-Karp: Apostolische Nuntiatur übermittelt Rücktrittsforderungen nach Rom

Kürzlich haben wir eine Stellungnahme „Dachverband fordert Rücktritt der ZdK-Chefin“ veröffentlicht: https://christlichesforum.info/dachverband-fordert-ruecktritt-der-zdk-chefin/

Darin verlangt das von Prof. Dr. Hubert Gindert geleitete „Forum Deutscher Katholiken“ eine Abberufung von Irme Stetter-Karp, weil diese innerkirchlich umstrittene Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken „flächendeckende“ Abtreibungsmöglichkeiten in Deutschland wünscht.

Wir haben uns mit der kritischen Stellungnahme des „Forums Deutscher Katholiken“ solidarisiert und sie am 27. Juli an die Apostolische Nuntiatur – also den Gesandten des Papstes in Deutschland – übermittelt. „Wir schließen uns dieser Erklärung an und verlangen die sofortige Abberufung von Frau Stetter-Karp“, heißt es in dem von Felizitas Küble unterzeichneten Schreiben unseres KOMM-MIT-Verlags und Christoferuswerks in Münster.

Hierauf erhielten wir folgende Antwort der Nuntiatur:

„Ihre Nachricht mit der Petition an den Herrn Apostolischen Nuntius zur Abberufung von Frau Dr. Irme Stetter-Karp, der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), durch den Heiligen Stuhl ist dieser Nuntiatur zugegangen.

Die hier eingegangenen Petitionen werden gesammelt nach Rom geschickt werden.“

Die Mailadresse der Vatikanvertretung in Berlin lautet: apostolische@nuntiatur.de

Kommentare

6 Antworten

  1. Möglichst viele Gruppen, Verbände und auch Intellektuelle sollten an die Nuntiatur schreiben, denn alle Eingaben bezüglich Abberufung Stetter-Karp werden nach Rom weitergeleitet. Mein Mann und ich schrieben als Naturwissenschaftler in dieser Causa an den Nuntius und erhielten die gleiche anerkennende Antwort. Je mehr Menschen protestieren, desto mehr Info an Rom. Wir können und dürfen uns nicht alles gefallen lassen. Jetzt reicht es absolut. Diese Frau muss von ihrem Posten weg!
    Sie betreibt die für den Lebensschutz antichristliche Agenda der derzeitigen Regierung: Soll sie sich doch dort anstellen lassen als PR-Mamsell! Die Wirkung solcher Menschen innerhalb katholischer Einrichtungen und Gremien ist verheerend, die Verwirrung komplett! Ebenso der Kölner Domradio-Chef mit seiner Forderung nach „Ab in die Tonne“ für die letzte Verlautbarung aus Rom. Solche Agitatoren sind Nattern an der Brust der Kirche, die zeitlebens ihr Gehalt von der Kirche oder Caritas bezogen und sie nun zerstören wollen! Warum wohl? Weil sie sehen, dass ihr Hirngespinst einer Transformation der Kirche nach ihrem Gusto niemals gelingen wird. Stetter-Karp tritt für die absolute Selbstbestimmung der Frau ein und hält auch den Entscheid für einen Abbruch für ethisch verantwortbar. Das ist gegen sämtliche Aussagen der katholischen Kirche in diese Frage gerichtet. Hier scheiden sich die Geister und es folgt bei Festhalten an dieser Meinung die Exkommunikation.

  2. „GLEICHT EUCH NICHT DIESER WELT AN, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist : was ihm gefällt , was gut und vollkommen ist.“ RÖM 12,2
    Warum SCHWEIGEN DIE BISCHÖFE; warum bewegt sich nichts ?

    George Weigel, der Biograph von hl. Papst Johannes-Paul II, schreibt zur aktuellen Entwicklung in Rom:
    „Im Jahr 2021 sponserte die Päpstliche Akademie für das Lebens eine Konferenz, deren Tagungsband jetzt im Vatikan-Verlag unter dem Titel: „Theologische Ethik und Leben: Schrift, Tradition und praktische Herausforderungen“ veröffentlicht wurde. Das Buch schlägt nichts weniger als eine radikale Änderung in der Art und Weise vor, wie die Kirche über das moralische Leben lehrt: einen „Paradigmenwechsel“, wie ein Autor es ausdrückte, der den Proportionalismus verankern würde (und seine Weigerung zuzugeben, dass einige Dinge einfach falsch sind, Punkt ) als die offizielle Methode der Kirche zur moralischen Argumentation. Dies würde natürlich bedeuten, die Lehre des heiligen Papstes Paul VI. in der Enzyklika Humanae Vitae von 1968 und die Lehre des heiligen Papstes Johannes Paul II. in der Enzyklika Veritatis Splendor von 1993 und das oben erwähnte Evangelium Vitae abzulehnen. An Diskussionen über eine solche Zurückweisung fehlte es in den letzten Jahren jedoch nicht am wiedererrichteten Johannes-Paul-II-Institut in Rom (eine Hülle seines früheren Selbst) und an der von den Jesuiten geführten Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.“
    https://eppc.org/publication/another-assault-on-john-paul-ii/ ( GoogleÜbersetzung)

    „Im August nächsten Jahres jährt sich zum 30. Mal die Verkündung der lehramtlichen Enzyklika Veritatis Splendor von Papst Johannes Paul II. zur Moraltheologie. Die Annäherung an dieses Jubiläum bietet die Gelegenheit, eine Enzyklika wiederzuentdecken, die ein wirksames Gegenmittel gegen einen Großteil der moralischen und lehrmäßigen Verwirrung in der heutigen Kirche bietet. …
    Gerade deshalb würden nicht wenige Katholiken nichts lieber sehen, als Veritatis Splendor mit Stumpf und Stiel demoliert zu sehen.“ …
    (Wenig später beginnt die Synode:)
    „Es ist kein Geheimnis, dass viele Katholiken die Synode als Gelegenheit sehen, ein Referendum über bestimmte, völlig vorhersehbare Aspekte der Morallehre der Kirche abzuhalten. Der Generalrelator der Synode, Kardinal Jean-Claude Hollerich, SJ, hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Kirche ihren Widerstand gegen homosexuelle Handlungen überdenken muss, um neue „soziologisch-wissenschaftliche“ Fortschritte zu berücksichtigen. …
    Einer der großen Refrains von Veritatis Splendor ist die Ermahnung des heiligen Paulus an die Kirche von Rom: „Gleicht euch nicht dieser Welt an.“ Dies ist nicht nur eine moralische Warnung, obwohl es das ist. Es ist auch eine Warnung vor einem weltlichen Menschenbild, das eine Trennung zwischen Freiheit und Wahrheit, Gehorsam und Liebe erzwingt.
    https://eppc.org/publication/the-splendor-of-the-splendor-of-truth/ ( Google Übers.)

  3. Interessant, daß (bisher?) das deutsche RECHT dem EMBRYO umfassenden Schutz, Würde und Lebensrecht zugesteht, und feststellt : ENTWICKLUNG geschieht ALS Mensch, nicht ZUM Menschen, jedenfalls AB EINNISTUNG der befruchteten Eizelle, oder sogar AB VERSCHMELZUNG VON EI- UND SAMENZELLE (weil schon weitere Entwicklung außerhalb der Mutter möglich) .
    Das macht einen Unterschied, denn im letzten Fall sind alle Abgänge befruchteter Eizellen, die bei Verwendung von zB Spirale oder Ovulationshemmern ( wenn trotzdem ein Eisprung stattfindet ) als FRÜH-ABORTE zu betrachten, was m.W. NOCH der katholischen Lehre entspricht.
    Wie es scheint, bereitet Papst Franziskus jedoch eine Änderung der Lehre vor (1). Fragen wirft der Beitritt des Vatikan zum Pariser Klimaabkommen auf, bei dem ausdrücklich Empfängnisverhütung,auch Abtreibung und Sterilisation gebilligt werden, im Dienste von Bevölkerungskontrolle, Ressourcenverbrauch, Klimaschutz („Gemeinsames Haus“, „Mutter Erde“ )(2)

    Infos zum Rechtlichen Schutz des Ungeborenen:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/592130/21e336d47580c1faa15dbe23d999b62c/WD-7-256-18-pdf-data.pdf

    „In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt…
    Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, … der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte
    Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter…
    Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu. …
    Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden…

    (1) https://www.lifesitenews.com/blogs/pope-francis-is-fulfilling-a-long-planned-agenda-to-alter-the-churchs-teaching-on-life/?utm_source=daily-2022-07-27&utm_medium=email

    (2) https://www.lifesitenews.com/news/vatican-joins-paris-climate-agreement-despite-inclusion-of-abortion-population-control-agendas/

    https://www.freiewelt.net/nachricht/vatikan-tritt-dem-pariser-klimaabkommen-trotz-abtreibungs-und-bevoelkerungskontroll-agenda-10089893
    „Wie LifeSiteNews bereits berichtet hat, haben die Befürworter des Lebensschutzes jedoch seit langem festgestellt, dass das Abkommen von 2015 eine Agenda beinhaltet, die Abtreibung, Verhütung und Sterilisation als notwendige Mittel zur Kontrolle der Bevölkerung und zur Minimierung des menschlichen Verbrauchs und der Nutzung der Ressourcen der Erde fördert. Die Art und Weise, wie diese Dinge den ärmeren Ländern aufgezwungen werden, besteht darin, dass sie mit den gewünschten Mitteln und Ressourcen verknüpft werden.“

  4. https://www.welt.de/debatte/kommentare/article240103735/Flaechendeckende-Abtreibungen-sind-ethisch-nicht-vertretbar.html

    „Flächendeckende“ Abtreibungen sind ethisch nicht vertretbar
    Wenn führende Repräsentanten der deutschen Katholiken Abtreibungen als Dienstleistung betrachten, ist Widerspruch notwendig. Christen müssen immer für den Schutz von vulnerablen Menschen eintreten – auch jenen im Mutterleib. “

    Eine sehr ausgewogene Stellungnahme von Prof. Katharina Westerhorstmann, Prof. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Dorothea Schmidt und Prof. Marianne Schlosser, alle Mitglieder der Synodalversammlung des Synodalen Weges, mit der man sich ebenfalls solidarisieren und die man der Nuntiatur zusenden könnte…

  5. Man darf gespannt sein. Da ich kaum damit rechnen, dass etwas passiert, so werde ich doch hoffen und beten, dass schleunigst etwas passiert, bevor diese Frau ein weiteres Mal den Mund öffnet.
    Ich rechne mit einem weichgespülten Brief von Rom Ende Herbst, Anfang Winter.

    Wenn das so lange auf die lange Bank geschoben wird, wie kürzlich dieser Brief zum synodalen Prozess, haben wir die Forderungen von der ZdK Präsidentin längst in Deutschland erfüllt.
    Die Politik steht voll hinter diesen Forderungen.

    1. Liebe Dorrotee, es ist entsetzlich, wie auch über das staatliche Konkordat die Kirchenvertreter umgepolt als Steigbügelhalter der staatlichen Elite und ihrer Ideologie dienen. Die nicht vollständig, aber teilweise vom roten übergesiedelten Pfarrer übernommene vergrünte EKD, wo man zwischen Grünem gebrochenen und ausgelöschtem Widerstand und feindlicher Übernahme differenzieren sollte, Steigbügelhalter sind.
      Historisch gesehen gab es den Widerstand in DDR evangelischen Kirchen, der durch feindliche Übernahme gebrochen wurde und die Ur-Grünen wie Havemann nicht merkten, wie schnell sie vom Feind im Husarenstück übernommen wurden. Das reinste rote Söckchen und R A F gierige Paradies.

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