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Causa Suizidbeihilfe: CDU-Parlamentarier Sensburg & Dörflinger für das Leben

Sterbenskranke bis in den Tod begleiten, aber nicht in den Tod befördern

Am Dienstag, den 19. Mai 2015, wurden in der Sitzung der CDU/CSU-Fraktion verschiedene Gesetzesentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgestellt und diskutiert. Patrick Sensburg

Auch Thomas Dörflinger und Prof. Dr. Patrick Sensburg (siehe Foto) stellten ihren Gesetzentwurf vor. Der Entwurf spricht sich für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Hierbei kann man sich am Vorbild Österreichs orientieren; dort steht es unter Strafe, einem anderen bei dessen Selbsttötung zu helfen. Die Sterbehilfe darf auch durch nahe Angehörige nicht als humane Tat gewertet werden.

Bei der Sterbebegleitung müssen wir eine Begleitung bis in den Tod fördern und nicht die Beförderung in den Tod. Wir müssen an dem festhalten, was uns der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen gebietet.

Unser Leben ist in Gottes Hand

Das Leben und vor allem die Würde sind dem Menschen nicht disponibel. Anfang und Ende bestimmt nicht der Mensch. Insoweit zumindest sind wir in Gottes Hand.
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Wir dürfen hier keine Ausnahmen zulassen. Jede Ausnahme würde nämlich bereits die Grundfesten des Würdeschutzes erschüttern und zerstören.

In vielen europäischen Ländern  –  wie beispielsweise Österreich, Italien, Finnland, Spanien, Polen, England  –  ist sowohl der assistierte Suizid wie jede andere, organisierte, gewerbliche oder private Mitwirkung am Suizid aus guten Gründen untersagt. In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall, obwohl aus Befragungen hervor geht, dass 93% der Bürger der Überzeugung sind, Suizidbeihilfe sei strafbar.

Diese Gesetzeslücke soll jetzt zu Recht geschlossen werden. Der Gehilfe billigt nämlich nicht nur die Wertentscheidung des Suizidenten, sondern er strebt selbst den Tötungserfolg an – das kann zu eigener Tatherrschaft führen.

Darum ist es auch kaum sauber zu regeln, wann ein Tatbeitrag akzeptiert werden soll und wann nicht. Bei den anderen Entwürfen wird es kaum gelingen, dass neben dem Sterbewilligen ein Dritter  –  der Arzt oder ein Angehöriger  –  bestimmt, wann der Zeitpunkt gekommen ist, dem Suizidenten das Mittel zu verschaffen.  afc127c26a

Im Ergebnis wird der Arzt gebeten werden, die Entscheidung über die Bereitstellung z.B. von Pentobarbital zu treffen und dies auch zu tun. Es wird also bei der Legalisierung der Suizidbeihilfe den Ärzten auferlegt, zu entscheiden, wer sterben soll und wer nicht.

Dies will der vorliegende Entwurf vermeiden, indem er sich für ein generelles Verbot der Sterbehilfe ausspricht. Bei den seltenen Fällen, bei denen keine Schmerztherapie greift, tatsächlich auch nach heutigen medizinischen Standards Leid und Schmerz nicht auszuhalten ist und dies auch den Gehilfen psychisch stark belastet, kann letztlich aufgrund der geringen Schuld von einer Strafe auch ganz abgesehen werden.

Der Gesetzesentwurf schafft mit dem Verbot eine grundsätzliche Wertentscheidung für das Leben, bietet aber auch in den Extremfällen großen Leids einen Ausweg – jedoch eben nur für diese.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: http://www.patrick-sensburg.de/8-news-startseite/507-regelung-der-suizidbeihilfe

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