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Abtreibungsfreunde haben eine „Großdemo“ für den 5. Februar in Hamm angekündigt. An diesem Tag verhandelt dort das Landesarbeitsgericht (LAG) ab 12.15 Uhr die Revision des Gynäkologe Professor Dr. Joachim Volz, die der gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm beantragt hatte.

Das Arbeitsgericht Hamm hatte im August 2025 eine Klage des Gynäkologen abgewiesen, die dieser gegen seinen Arbeitgeber, das „Klinikum Lippstadt – Christliche Krankenhaus“ angestrengt hatte.
Dem Gericht zufolge war der konfessionell gebundene Träger des Krankenhauses berechtigt, dem Chefarzt verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen zu machen (Az: 2 Ca 182/25).

Volz will jedoch nicht hinnehmen, dass das evangelische Krankenhaus ihm nach der Fusion mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital die Vornahme von Abtreibungen (außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter) untersagt.
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Die Weisung des neuen Trägers erstreckt sich auch auf die Nebentätigkeit des Arztes in seiner Bielefelder Privatpraxis.
Wie der Vorsitzende Richter Klaus Griese am 8. August sagte, sei die Klinik zu beiden Maßnahmen berechtigt gewesen.

Wie die Giordano-Bruno-Stiftung mitteilte, beginne die „Großdemo“ am 5. Februar mit einer Kundgebung um 10 Uhr auf dem Marktplatz Hamm. Erwartet würden u.a. Reden von Joachim Volz, der Abtreibungsärztin Kristina Hänel, dem Chef der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und der Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang (Die Grünen).
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Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

8 Antworten

  1. Die sind doch verworrenen Sinnes! Nicht Pro-Abtreibung ist zu feiern, das LEBEN ist zu feiern. Jedes Kind möchte leben, jedes Kind brauchen wir! Jede/r, die/der Abtreibung will verkennt, dass er/sie selbst davon profitiert, NICHT abgetrieben worden zu sein. Gott möge unserer Gesellschaft ein klares, vernünftiges Denken schenken, dass sich an SEINEM Wort orientiert! „An Gottes Segen ist Alles gelegen!“ „Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist!“ Psalm 33,12. Gehen wir auf Seinen Wegen, werden wir Gesegnete sein!

    1. Wer „berechtigt“, wenn die grundgesetzlichen Bestimmungen gelten sollen ?

      Klar, man kann – hier ein Beispiel – eine lange Weile mit einem verlotterten Auto fahren, bis man endlich etwas bemerkt..

    2. Natürlich, alles geht, alles ist gestattet – und erst recht berechtigt….Ja ????
      ALLES ??????? Na denn… Einreihen in die linke Front !!!

    3. Ne Demo „pro Mord“, legal, wo gibt`s denn SOWAS ?? Im Handwerk würde man sagen: Schraube überdreht, Gewinde abgedreht, greift nicht, ab in die Tonne!
      Hier sage ich: Demokratie überdreht! Die Demokratie, ausgereizt/überreizt bis zum Geht-nicht-mehr, ist nichts anderes als: DIKTATUR!

  2. Da können sich ja CDU und CSU an die Spitze der Bewegung setzen. Deren woke-queere Umerziehung unseres Vaterlandes bringt das Lebensrecht unter Mutter Erde. Zusammen mit ihren Links-Kumpanen jenseits des antidemokratischen Schutzwalls….

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