Top-Beiträge

Links

CDL-Appell: Embryonenschutz beibehalten

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Mitglieder der Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) und die Union der Dt. Akademien der Wissenschaften in der vergangenen Woche die Aufhebung des Verbotes der verbrauchenden Embryonenforschung gefordert.

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) erklärt deren Pressesprecherin Susanne Wenzel dazu:

„Seit Jahren sind Wissenschaftler der Leopoldina als Befürworter der verbrauchenden Embryonenforschung, embryonaler Stammzellforschung und von Verfahren wie PID bekannt. Erst 2019 wurde ein Fortpflanzungsmedizingesetz gefordert, das die Anwendung neuerer Methoden regelt und den Forschern unbegrenzten Zugriff auf den menschlichen Embryo erlauben will. Die aktuelle Stellungnahme ist in dieser Hinsicht einzuordnen.

Das Papier will die zentrale Diskussion um den rechtlichen und moralischen Status des Embryos neu entfachen. Dass die „Zellkugel“, wie es  geringschätzend im Papier heißt, in der Petri-Schale menschliches Leben ist, zweifeln zwar auch die Verfasser der Stellungnahme nicht an.

Gleichzeitig wird aber dort erneut über einen möglicherweise graduellen Würde- und Schutzanspruch gesprochen.

BILD: CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel im Gespräch mit CDL-Geschäftsführerin Odila Carbanje

Diesmal soll durch das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Festlegung erfolgen. Doch auch dort wird man nicht vorbei können an der Tatsache, dass der Mensch sich als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt. Dieser Prozess ist kontinuierlich ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung entsteht etwas völlig Neues.

Hierbei ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Brüstle im Oktober 2018 zu berücksichtigen, in dem die Richter feststellten: „Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, jede unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist, und jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, ist ein ,menschlicher Embryo‘…“.

An mehreren Stellen verweisen die Autoren darauf, dass in verschiedenen Ländern deutlich niedrigere bzw. keinerlei Grenzen für die Forschung mit Embryonen bestehen. Dadurch wird die Vernichtung von Embryonen zu Forschungszwecken allerdings nicht ethisch richtig.

Bereits in der Vergangenheit hat sich die CDL für Festlegung internationaler Standards in diesem Bereich ausgesprochen, die eine verbrauchende Embryonenforschung, in der menschliches Leben vernichtet wird, ausdrücklich verbieten.

Das ist gerade vor dem Hintergrund chinesischer Genediting-Experimente in den vergangenen Jahren geboten. Von deutschen Vertretern der Wissenschaft und der Politik erwarten wir, dass die deutschen Regelungen und die ihnen zugrundeliegenden Werte dabei besonders offensiv vertreten werden.

Schlussendlich betonen die Verfasser der Stellungnahme die in Artikel 5 GG festgeschriebene Forschungsfreiheit, die nicht eingeschränkt werden dürfe. Dabei verkennen die Wissenschaftler nach Ansicht der CDL allerdings, dass die Freiheit der Forschung nicht gleichzusetzen ist mit fehlenden Grenzen.

Forschung findet ihre Grenzen sehr wohl nicht nur in ihren Methoden, sondern sie hat auch moralische Grenzen. Es kann nicht sein, dass eine Gesellschaft ihre ethischen Grundsätze regelmäßig dem Aufkommen neuer Forschungsmöglichkeiten anpassen.

Verantwortungsvolle Forschung richtet sich in ihrer Suche an ethischen Grenzen aus. Wo das nicht geschieht, wird der Mensch auf geradezu unmenschliche Weise instrumentalisiert zugunsten des wissenschaftlichen Fortschritts.

Die CDL  kritisiert die  einseitige  und Interessengesteuerte  Analyse und den Forderungskatalog  der Leopoldina scharf. Vertretbaren Fortschritt kann es  nicht geben, wenn dabei grundlegende Werte wie Menschenwürde und Grundrechte wie das Recht auf Leben eklatant bestritten oder missachtet werden.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Brüstle ganz klar in Übereinstimmung mit den biologischen und medizinischen Sachverhalten definiert, ab wann ein menschlicher Embryo existiert.(siehe oben) Ab diesem Zeitpunkt verbieten sich absolut Experimente und Forschungen an diesem Lebewesen, die nicht direkt seinem eigenen Wohl und seiner Gesundheit dienen. Dieser kleine Mensch am Beginn seiner rasanten und grandios biologisch gesteuerten Entwicklung als Mensch ist Träger einer unantastbaren Würde; er ist bereits erbberechtigt – und darf z.B. nicht als etwa unwillkommener Erbe getötet werden!
    Er hat das Recht auf Unversehrtheit, er darf nicht verzweckt werden für Ziele und Experimente, die nicht seinem eigenen Fortkommen dienen.
    Es ist ein großes Verdienst der Lebensrechtsverbände, wie der ALfA und der CDL (Christdemokraten für das Leben) und anderer, die hier ganz klare Worte sprechen.
    Das ungeborene Kind in seinen ersten Lebenswochen ist ohnehin vielfach Freiwild durch Pille danach, Spirale, nidationshemmende Chemikalien und schließlich die Absaugung bei der Abtreibung trotz bereits hörbarem Herzschlag des Kindes!
    Niemals kann es legitime Gründe für eine gestufte Zuschreibung der Menschenwürde und Personenwürde geben: Was am Anfang möglich wäre, das müsste auch am Lebensende dann gelten und rechtens sein und würde im Handumdrehen dann auch tatsächlich gefordert.

    Viel mehr Menschen sollten sich mit diesen Fragen eingehender befassen. Vor allem die Kirchengemeinden könnten eine Basis für die Diskussion der zahlreichen bioethischen Fragen ermöglichen, die auf uns zukommen werden. In den Pfarrgemeineräten braucht es nicht nur Liturgie- und Umweltbeauftragte, sondern auch Bioethik/Lebensschutz-Beauftragte, die zusammen mit einer Gruppe Diskussionen und Infos anbieten.
    Gerade durch die Neufassung des Embryonenschutzgesetzes drohen durch die intendierte Umgestaltung hin zu einem Fortpflanzungs-Medizingesetz große ethische Gefahren und Probleme. Wer, wenn nicht die Kirchen, müssen sich wirksam für das Lebensrecht der Ungeborenen, der menschlichen Embryonen und der Sterbenskranken sowie für die Erhaltung der natürlichen Familie einsetzen!
    Diese Fragen müssen eingehend überlegt werden! Hier ist das Subsidiaritätsprinzip wichtig. Wir können nicht alle ethischen Fragen an Politiker und Ideologen delegieren!
    Wenn sich die Kirchen so mutig engagiert und ausdauernd für die Ungeborenen einsetzen würden wie sie sich derzeit geradezu fanatisch für die Segnung homosexueller Paare einsetzen, dann sähe es im Lebensschutz anders aus!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

679715
Total views : 8753648

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.