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CDL beklagt bedrohliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Sterbehilfe“

Gefährlicher Bruch in der Rechtsgeschichte seit 1949

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel zur Selbsttötung „in extremen Ausnahmefällen“ nicht verwehrt werden darf. Löhr

Dazu nimmt Mechthild Löhr (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL), kritisch Stellung:

„In der Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2.3.2017 heißt es:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“

Im November 2004 beantragte die bis zum Hals gelähmte Patientin beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels.

Das BfArM lehnte den Antrag im Dezember 2004 ab, weil eine Erlaubnis mit dem Ziel der Selbsttötung nicht vom Zweck des Betäubungsmittelgesetzes gedeckt sei. Dies lehnten auch weitere Instanzen seither ab. Nun ist, vermutlich auch ermutigt durch die Debatten um den neuen §°217 StGB zur weitgehenden Straffreiheit von Suizidbeihilfe, nach Ausschöpfung aller anderen Rechtswege ausgerechnet vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein solch fataler rechtlicher Richtungswechsel vorgenommen worden. cdl

Die Richter in Leipzig haben hier ein erschreckendes Fehlurteil getroffen, wenn sie jetzt erstmalig einer staatlichen Behörde (BfarM) erlauben, zukünftig schwere Betäubungsmittel gezielt zum Mittel der Selbsttötung von Patienten zu genehmigen. Es ist schockierend, dass sich nun staatliche Instanzen in Deutschland anmaßen, darüber zu entscheiden, ob sie ein menschliches Leben noch sinnvoll möglich oder wertvoll finden.

„Ihnen darf der Zugang zu einem verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel, das eine würdige und schmerzlose Selbsttötung erlaubt, nicht verwehrt sein“, heißt es im Urteil. Damit wird ein ganz anderes beklemmendes neues Signal an Schwerkranke, Pflegende und Ärzte gesetzt: Weiterleben wird immer mehr zu einer von zwei Handlungsoptionen, die täglich neu am Krankenbett besprochen und verhandelt werden können. Denn die aktive Zustimmung zur Selbsttötung durch den Staat durch ein Bundesinstitut ist nun zukünftig auf Antrag möglich. Dies bedeutet einen gefährlichen Bruch in der Rechtsgeschichte seit 1949.  Ärzte

Jeder Suizid ist tragisch und sollte nach Möglichkeit verhindert werden, auch wenn dies dem Staat und der Gesellschaft faktisch nicht möglich ist. Er liegt im Rahmen menschlichen negativen Freiheitsgebrauchs. Dennoch ist es oberste Aufgabe des Staates, das Recht auf Leben zu schützen und nicht etwa optimale Bedingungen für eine möglichst „würdige und schmerzlose“ Selbsttötung zu schaffen.

Dieser rechtliche Irrweg wird zukünftig noch fatale Folgen zeitigen, wenn er nicht korrigiert wird. Die Beispiele Schweiz, Niederlande, Belgien belegen dies. Er führt dazu, dass der Staat im nächsten Schritt der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) den Weg in den Alltag der Kliniken und Pflegeheime öffnet.

Die ersten Reaktionen in der Presse zeigen dies bereits. Leider werden Viele dieses Urteil jetzt nutzen können, um vehement (ärztlich) assistierten Suizid durch Betäubungsmittelverschreibung für sich und andere einzufordern.

Dass die Leipziger Richter leidenden Patienten jetzt dieses schnelle Tötungsmittel quasi in die Hand drücken wollen, ist ein rigoroser und bedrohlicher Verstoß gegen die unbedingte Schutzpflicht des Staates. Der Wunsch zu sterben ist das eine, die aktive Lieferung von Tötungsmitteln nach staatlicher Prüfung etwas ganz anderes!

Selbsttötung mit staatlicher Zustimmung und Genehmigung führt in einen ethischen Abgrund und ist das Gegenteil von menschlicher Solidarität am Lebensende.

Hier die Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichts:
BVerwG 3 C 19.15 – Urteil vom 2. März 2017
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=11

 

Kommentare

11 Antworten

  1. Wir denken über dieses sehr ernsthafte Thema zu wenig nach. Diese Weg Ebnung für die Todesengel als neuer Geschäftszweig wird viele Menschen dahinraffen, die durchaus auch noch Hoffnung auf Leben durch medizinische Fortschritte haben könnten. Außerdem kann es der erste Schritt dazu sein, für die Elite, die sich Sorgen um die Überbevölkerung macht und gezielt nach Europa einschleust, dass wir es am Ende mit einer Sterbediktatur, ähnlich wie in dem amerikanischen Horrorfilm zu tun haben, wo Menschen, nachdem sie alle Ressourcen geplündert haben, zu künstlichen Kannibalen werden. Wie sagte Claudia Roth Grüne so schön „Nicht alle Menschen, die zu uns kommen, sind auch verwertbar“, also mehr kann man an Menschenverachtung schon gar nicht mehr ausdrücken.
    Auch wie die Grünen schon daran denken, ihren Genderwahn an hilflosen pflegebedürftigen Menschen auf Rezept umzusetzen, quasi ein Umerziehungsprogramm zu Multi Kulti Prägung mit sozialer Geschlechtigkeit, wo der Willen ihrer Opfer keine Rolle spielt. Wer denkt an die vielen Menschen, die an Depressionen leiden, und wenn ich so daran denke, wie wir als wehrlose Geschöpfe diktatorisch umerzogen werden, wird mir schlecht, und versiegen die Krankenkassengelder, lohnt sich selbst noch der Beutezug auf das Gebiss, zynisch gesagt. Man kann seine Erlösung von qualvollen Leiden ohne Hoffnung auch ohne das Geschäft der Todesengel in der Patientenverfügung festschreiben, um nicht künstlich dahin siechend sein Dasein zu fristen. Auch ein Weg, um dem diktatorischen Genderumerziehungsprogramm, wo man sich wehrlos an das Bett gefesselt nicht wehren kann, zu entziehen.

  2. Es wird Zeit, dass Staat und Kirche in Deutschland strikt getrennt werden. Religiös-ethische Hirngespinste sollten nicht für Menschen gelten, die mit jenen Hirngespinsten nichts am Hut haben wollen.

  3. Ich vermute stark, dass ein Grossteil unserer Bevölkerung dieses Urteil nicht als „bedrohlich“ beklagen wird, sondern eher Erleichterung empfinden wird. Und es wird den Vertretern der CDL sehr schwer fallen, ihre Ablehnung zu begründen, weil die Forderungen nach unendlichen Qualen am Lebensende nicht allzu liebevoll sind. Sie sind das völlige Gegenteil davon. Und dass die Menschen dies wissen, ist mit der Hauptgrund dafür die Werte der katholischen Kirche strikt abzulehnen.

    1. Man tut gerade so, als gäbe es nur die Möglichkeit, entweder unsäglich zu leiden, oder sich umzubringen.
      Ich frage mich dann immer, wie die Menschheit es bislang geschafft hat, sich aus diesem Leben zu verabschieden?
      Natürlich ist klar, wenn man im Sterbeprozess alle möglichen Medikamente gibt, alle möglichen Körperfunktionen aufrecht erhält, dass selbiger sich dann ewig lange und auch sehr unschön hinzieht, aber genau das muss ja nun nicht sein, und soweit ich das mitbekomme, ist man weitgehend auch davon abgekommen, den Sterbenden mit aller Gewalt am Leben zu erhalten, von daher sollten wir wohl einfach versuchen, einen guten Weg zu gehen, also den Menschen gehen lassen, wenn er soweit ist, aber da nicht nachhelfen, weil das ist ja dann Mord.

      1. Ja! Im Allerschlimmsten Fall, und von diesen können alle berichten, die mit Sterbenskranken zu tun haben, bleiben einem nur diese beiden Möglichkeiten.

        Auch die modernste Medizin, auch die liebevollste Pflege, ist einmal an ihrem weltlichen Ende angelangt. In dieser Situation dem Sterbenden die Wahl zu verweigern, heisst ihm seine Menschlichkeit komplett abzusprechen. Das ist nur noch grausam und unmenschlich. Man setzt sich ausserdem durch solche Grausamkeiten dem Verdacht aus, die Menschen durch höchste Not zum beten nötigen, ja zwingen zu wollen. Nicht umsonst spricht der Volksmund: „Not lehrt beten!“ und „Auf dem Sterbebett wird jeder katholisch!“. Aber wollen Sie/sie wirklich Anhänger so einer Doktrin, so eines erpresserischen Gottes sein?

      2. So wie Sie es schreiben, gibt es genau keine Wahl, sondern jedes Sterben geht mit so starkem Leid einher, dass der freiwillige Suizid das einzig gute ist. Und genau das ist verkehrt. Ich kannte einen Arzt, der in den 70ern im Krankenhaus gelernt hat, der mir in der Tat Horrorstorys von Sterbenden, die man qualvoll noch drei Tage oder auch Wochen am Leben erhalten hat. erzählte. Mir scheint die aktuelle Euthanasie Diskussion auf solchen Geschichten zu basieren. Jedoch ist man heutzutage soweit, dass man genau nicht mehr um jeden Preis therapiert, sondern sich darum müht, den Sterbenden auch gehen zu lassen, was ja auch in den meisten Patientenverfügungen steht. Das ganze Thema ist komplexe und ich finde es unredlich, wenn man so tut, als gäbe es nur diese beiden Möglichkeiten. Also unsägliches Leid oder Gift.

      3. Nein, das tut man nicht! Nur in den allerschlimmsten Fällen soll die Patientin das Recht haben einen assistierten Freitod einzufordern.
        Und die Diskussion im Lande geht nicht um irgendwelche Fälle vor fast einem halben Jahrhundert, von denen Ihnen irgendwer berichtet hat, sondern um ganz konkrete Fälle hier und heute.
        Ich arbeite seit über dreissig Jahren im deutschen Gesundheitswesen, auf Intensivstation und in der Onkologie. Und ich kenne genug Fälle, in denen jede Therapie, auch Schmerztherapie und jede Palliativmedizin am Ende ist und der Patient nur noch gehen will. Leider gehen die Patientenverfügungen, die ein selbstbestimmtes Sterben einfordern, vielen Mediziniern am Allerwertesten vorbei, so lange ein religiös vergiftetes Recht die Staatsanwaltschaften dazu drängt, alles was nach allzu schmerzbefreitem Tod aussieht, der Strafverfolgung zuzuführen. Das heisst, dass Ärzte in Deutschland mit hoch wirksamen Schmerzmitteln, wie Opioiden eher extrem rstriktiv umgehen, um nicht Ziel kriminalpolizeilicher Ermittlungen zu werden.
        Zum Vergleich, in so zivilisierten Rechtsstaaten wie Grossbritannien, Dänemark oder Norwegen wird pro Kopf der Bevölkerung ein Vielfaches an starken Schmerzmitteln verordnet, als in Deutschland, weil dort keine Patientin im terminalen Stadium mit ihren Schmerzen auf Metamizol oder gar Azetylsalizylsäure verwiesen wird, sondern medizinisch kompetent begleitet wird. Ich habe in Deutschland Ärzte angetroffen, die Krebspatienten im Endstadium als Patienten hatten, die nicht einmal wussten, ob sie noch Rezeptvordrucke für die Verordnung von Betäubungsmitteln hatten, sondern selbstbewusst-überheblich erklärten, dass ihre Patienten sowas nicht nötig hätten. So sieht es aus in dieser Republik, die Sterbende auch bei stärksten Schmerzen alleine lässt und Palliativpatienten mit einem Rosenkranz abspeist.

      4. @ Gast auf Erden, wenn Sie nicht seit 20 Jahren in Rente sind, wissen Sie, dass es so nicht mehr stimmt und in den Hospizen und auf den Pallaitivstationen Opiate gegeben werden, wie man es braucht. Und keiner sagt „Ach beten Sie!“
        Gerade diese Unredlichkeit in der Diskussion ist es ja, die so nervt.

      5. @ester

        Nein! Opioide und andere starke Schmerzmittel werden, am Verbrauch anderer zivilisierter Staaten gemessen, sehr restriktiv gegeben. Das wurde bereits vor dreissig Jahren von Prof. Zenz heftig kritisiert, diese Kritik hält in Fachkreisen bis heute an und betrifft alle Stellen, an denen Pharmazeutika die unter BTM-Kuratel stehen, verwendet werden müssen. Auch die Palliativstationen, von denen es aber viel zu wenige in Deutschland gibt, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken.
        Die Angst vor einer Kriminalisierung ist gross; und keineswegs unbegründet. Mein Kontakt zu diesen Präparaten begann 1982 mit Buprenorphin, damals unter dem Handelsnamen Temgesic von Reckitt & Colman vetrieben (heute suboxone von Reckitt-Benckiser) und endete erst kürzlich im Ruhestand.
        Ausserdem gibt es, wie schon mehrfach berichtet, Fälle, in denen nichts mehr helfen kann, was die moderne Medizin und Pflege bereit hält; und diesen gequälten Menschen mit Verweis auf die je eigenen religiösen Überzeugungen den letzten Ausweg aus dem Leid zu verschliessen mag nach Ihrer Überzeugung und Ihrer Moral ok sein. Aber das sind nicht die Werte, die für uns alle verbindlich sind.
        Das für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verbindliche Wrtesystem ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Nicht der Koran, nicht die Bibel und schon gar nicht der Katechismus der katholischen Kirche mit seinem bluttriefenden Hintertürchen.

      6. also ich nehme jetzt mal an, dass sie es ernst meinen, werter Gast, dann muss ich Ihnen sagen, dass sich da in den letzten zwei Jahren gewaltig was geändert hat, und wie gesagt, Sie schneller an der Morphiumpumpe hängen, als dass sie „aua“ sagen können.
        Nur diskutieren wir meiner Ansicht nach auch irgendwie um den heißen Brei herum.
        Fangen wir mit dem Fall oben an.
        Eine Frau vom Hals abwärts gelähmt, die nichts mehr machen kann, außer, so wie es scheint, selber atmen und schlucken.
        Das ist aber genau der Fall des Filmes „ziemlich beste Freunde“, wo man dann das Fazit ziehen könnte, wenn einer sich, wie im Film, Lebensqualität kaufen kann, dann ist es gut, kann er es nicht, dann lassen wir sie sich halt umbringen.
        Eine unbefriedigende Lösung, wie mir scheint.
        Mir scheint dennoch, dass da irgendwas gewaltig schief läuft und die Idee, das Problem, das vorhanden ist, mit der Überdosis Morpium zu lösen, nur ein weiterer Versuch ist, das Problem nicht wahrnehmen zu wollen.
        Es scheint doch so, als würden teilweise mit riesigem Aufwand Menschen am Leben erhalten, aber auf eine Weise, dass man dann, so man das dann real vor sich sieht, fragt „Was soll denn das?“
        Und hier hat sich eben in den letzten Jahren viel, viel geändert, so dass man sagt „Okay, der Mensch ist „palliativ“ und das bedeutet therapiert wird nicht mehr“, alle Medikamente, außer Schmerzmittel werden abgesetzt, letztere werden gegebenenfalls erhöht, s.o. und wir lassen der Natur ihren Lauf.
        Die Frage, die sich stellt ist „Muss die Medizin alles machen, was sie kann, auch und wenn das Endergebnis ein Leben ist, dass keins mehr ist?“
        Man also an den berühmten Schläuchen endet?
        Ich habe keine Lösung, aber die Lösung zu sagen „Okay, wer will, der kriegt halt soviel Gift, wie er braucht, um sich umzubringen“ erscheint mir unmenschlich.

  4. Ich halte dieses Urteil absolut nicht für ein erschreckendes Fehlurteil.
    Mit meiner Mutter, die vor einem halben Jahr – nach 7-monatiger Pflege – 97-jährig starb, habe ich wiederholt über die Möglichkeit einer Selbsttötung im Bedarfsfall gesprochen; sie war da von einer wunderbaren Natürlichkeit.
    Der Mensch erforscht seinen Körper seit Jahrtausenden und kommt dabei zu erstaunlichen Erkenntnissen und Fähigkeiten. Die medizinische Begleitung beginnt ja bereits nach der Befruchtung, deren Möglichkeit man zumeist argwöhnisch beobachtet und beeinflußt, man geht in seinem Leben vielleicht 3o-, 4o-, 1oo-mal zum Arzt, manche Menschen werden mehrmals operiert. Das ganze Leben hindurch „pfuscht“ der Mensch der Natur, Gott oder wem auch immer ins Handwerk, indem er sich keiner Krankheit, Seuche, Schwäche usw. überläßt, sondern – zum Arzt geht, Medikamente nimmt.
    Warum soll dann bitte das Ende eines Menschen nicht ebenso selbstbestimmt sein? Noch dazu, daß es sich in vielen Fällen eben nicht um das sanfte Einschlafen handelt, sondern um Schmerzen im weitesten Sinne und über den Betreffenden hinaus?
    Verhindert Gott die menschliche Fürsorge um den Körper? Wir essen möglichst gesund, pflegen Hygiene, treiben Sport und sorgen uns im weitesten Sinne um unseren Körper.
    Das Leiden zu beenden, ist m.E. auch eine Fürsorge wie jede Tablette, jede Spritze, jedes Im-Bett-Bleiben, jedes gute Wort.

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