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CDL beklagt Koalitions-Entwurf: Aushöhlung des Werbeverbots für Abtreibungen

Nach Bekanntwerden des Referenten-Entwurfes des Justiz-Ministeriums zur Neuregelung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbotes für Abtreibungen kritisieren die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) das Ergebnis des Koalitionskompromisses. Für die CDL nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, kritisch Stellung:

Der Entwurf des Justizministeriums ist gewiss kein großer Wurf, geschweige denn ein gelungener Kompromiss. Auch wenn der § 219a StGB durch die kritische Positionierung der Unionsparteien auf dem Papier bestehen bleibt, wird das Werbeverbot durch den errungenen Kompromiss faktisch ausgehöhlt und damit ein wichtiges Ziel der Gegner des § 219a StGB erreicht.

BILD: Pressesprecherin Susanne Wenzel (li.) und CDL-Geschäfsführerin Odila Carbanje

Durch die vorgesehene Regelung, wonach Ärzte in ihrem Leistungskatalog künftig zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Infektionsbehandlungen nun auch Abtreibungen aufführen dürfen, wird Abtreibung offiziell  – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz  – zur „normalen ärztlichen Dienstleistung“ erklärt.

Auch dass weitergehende Informationen, etwa über die Methoden der einzelnen Anbieter, ausschließlich durch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitgestellt werden sollen, schadet dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Denn das heißt nichts anderes, als dass die Werbung für Abtreibungsärzte nun von anderer Stelle übernommen wird, da mit den durch BÄK und BZgA bereitgestellten Informationen die Suche nach der schnellsten und einfachsten Abtreibungsmethode erfolgen kann.

Gerade die BZgA hat in der Vergangenheit durchaus zur Verharmlosung der Abtreibung beigetragen, u.a. indem sie in ihren Informationen Abtreibung immer wieder als unkomplizierten und für die Mutter folgenlosen Eingriff darstellt, ohne das Lebensrecht des Kindes überhaupt zu erwähnen, wie es die Einleitung des § 219 StGB ausdrücklich fordert.

Abtreibung ist aber keine normale ärztliche Dienstleistung. Sie dient in keiner Weise der Gesundheit der Frau, denn es wird hier weder präventiv noch kurativ etwas für die Frauen getan.

Stattdessen wird in vielen angeblichen „Informationen“ u. a. von der Abtreibungsärztin Hänel den Frauen der Eingriff als harmlos verkauft. Bagatellisierend wird von der Entfernung von „Schwangerschaftsgewebe“ oder eines „Fruchtsacks mit befruchtetem Ei“ gesprochen.

Dass die Abtreibung das Leben eines ungeborenen Kindes meist im 3. Monat beendet, wird mit derartigen Euphemismen bewusst ausgeblendet. Gravierende gesundheitliche Risiken und Folgen für die Frau werden möglichst nicht thematisiert. Dabei räumt inzwischen selbst „pro familia“ kurzfristige physische und psychische Folgen von Abtreibungen für die Frauen ein.

Der Gesetzentwurf will den leichteren Zugang zu Informationen über Anbieter und Methoden von Abtreibungen herstellen. Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen in der Tat Beratung und Information, diese erhalten sie jedoch auch jetzt schon in erheblichem Maße.

Im „digitalen Zeitalter“ ist es darüber hinaus sogar möglich, über das Internet direkt und völlig unkontrolliert Abtreibungspillen zu erwerben. Dies unterstreicht die weitreichende illegale Aushöhlung des ohnehin dürftigen Beratungskonzeptes in Deutschland.

Eine dringend gebotene kritische Evaluierung der negativen Folgen von Abtreibung sieht der Entwurf ebenfalls nicht vor. Dass der Zugang zur Abtreibung nun sogar erleichtert werden soll, läuft aus Sicht der CDL der Schutzpflicht des Staates für Mutter und Kind grundlegend zuwider.

Das „Werbeverbot“ des § 219a StGB bleibt nach dem vorliegenden Entwurf zwar formal bestehen. Allerdings unterstützt und fördert der Staat bald durch die Veröffentlichung konkreter ärztlicher Anbieter den unmittelbaren Zugang zur Abtreibung und sichert den Ärzten die entsprechenden – nicht unerheblichen – Einnahmen. Jede Abtreibung garantiert einen Verdienst zwischen 400 und 800 Euro, der in den meisten Fällen auch noch vom Staat refinanziert wird, wenn die betroffene Frau weniger als 1.075 € netto pro Monat verdient.

Ein durchaus lukrativer Zusatzverdienst für Ärzte, die nicht einmal unbedingt Gynäkologen sein müssen, wie es der größte deutsche Abtreibungsanbieter Friedrich Stapf und auch die Ärztin Kristina Hänel belegen.

Dass eine Gesellschaft, die einerseits immer kinderfreundlicher sein will, andererseits ein staatlich voll unterstütztes Programm zur Abtreibung ungeborener Kindern anbietet und somit die Beendigung von Leben zur „Normalität“ erklärt,  ist gerade auch im 70. Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein bedrückendes Signal.

www.cdl-online.de

Kommentare

4 Antworten

  1. Die BZgA hat R e c h t , wenn sie Abtreibung als unkomplizierten und folgenlosen Eingriff darstellt, sie hat ferner R e c h t , wenn sie das „Lebensrecht des Kindes“ überhaupt nicht erwähnt, weil es dieses gar nicht gibt.
    Kein Embryo hat das Recht, für geschlagene neun Monate den Körper einer Frau gegen deren Willen in Beschlag zu nehmen und die Frau dadurch von weit wichtigeren Aufgaben abzuhalten,
    z.B. Frauschaftskapitänin beim Damenfussball zu werden.

    1. Lebensrechtlerin fordert Hänel in Offenem Brief zum Umdenken auf
      10-02-2019 15:17 via Idea.de – Aktuell
      Die bayerische Landesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“, Christiane Lambrecht, hat die Abtreibungsärztin Kristina Hänel in einem Offenen Brief zum Umdenken aufgefordert.

      http://www.newslocker.com/de-de/nachrichten/christliche-glaube/lebensrechtlerin-fordert-hnel-in-offenem-brief-zum-umdenken-auf/view/

      Spahn lässt seelische Folgen der Abtreibung untersuchen
      10-02-2019 17:13 via Idea.de – Aktuell
      Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhält für eine Studie zu denseelischen Folgen von Abtreibungen fünf Millionen Euro extra aus demBundeshaushalt.

      http://www.newslocker.com/de-de/nachrichten/christliche-glaube/spahn-lsst-seelische-folgen-der-abtreibung-untersuchen/view/

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