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CDL für Beibehaltung des §219a: Werbeverbot für Abtreibungen soll bleiben

Der designierte Bundesjustizminister der Ampel-Koalition, Marco Buschmann (FDP), fordert die schnelle Streichung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbots für Abtreibung.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (siehe Foto), erklärt hierzu:  

„Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend die Abschaffung an. Unerwartet ist das nicht, forderte die FDP gemeinsam mit dem links-grünen Parteienspektrum doch die ersatzlose Streichung des Werbeverbotes schon in der letzten Legislaturperiode im Bundestag.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl gab es sogar noch eine Initiative mehrerer Bundesländer im Bundesrat, das Werbeverbot zu kippen.

Gleichzeitig hat die künftige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Gehsteigberatungen – dort als „Gehtsteigbelästigung“ diffamiert – gesetzlich zu verbieten.

Die neue Regierung schickt sich also noch vor Amtsantritt an, festzulegen, welche Informationen Frauen im Schwangerschaftskonflikt künftig erhalten dürfen. Ärzte wie Frau Dr. Hänel können in ihren Werbebroschüren, die sie dann demnächst verteilen dürfen, ohne weiteres falsche Informationen über die Entfernung von „Schwangerschaftsgewebe“ oder „Gebärmutterinhalt“ veröffentlichen.

Aber Lebensrechtler dürfen Frauen vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken nicht mehr über Nothilfen und andere Hilfsangebote informieren, die ihnen einen Ausweg mit dem Kind aus ihrer Situation bieten können.

Die Streichung des Werbeverbotes ist ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau.

Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass  Abtreibung nicht zu einer völlig „normalen“ gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Es schützt Frauen vor falschen Informationen und verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den Abtreibungsbefürwortern forciert wird.

Kommentare

4 Antworten

  1. Die FDP ist um des Machterhalts schon mehrfach umgefallen und hat sich der Mehrheit angebiedert.

    Der ehemalige Minister Baum und die Dame mit dem unaussprechlichen Namen, Schnarrenberger-Leutheusser, sind heute immer noch gern gesehene Interview-Partner bei den links-grünen Medien und können sich dort in ihrer typischen Art äußern.

    Aber: die „C“DU – „C“SU haben unter Merkel dieser links-grünen Politik den Weg geebnet und sich LINKS-GRÜN unterworfen. Die Bestrafung erfolgte bei der Wahl. Wollen etwa Baum, Röttgen, Merz oder Söder die Partei wieder aus dem Sumpf herausziehen? Da bedarf es anderer Größen und den festen Willen zur Umkehr!

    Es bleibt aber die Frage, ob die UNION überhaupt gewillt ist, den beschrittenen Weg in den Abgrund aufzugeben? Von den Buchstaben der beiden Parteinamen sollten jetzt erstmal zwei gestrichen werden und nur noch das „U“ (=Union) übrigbleiben, das aber nicht mit UNION BERLIN, dem erfolgreichen Fußballverein, zu verwechseln ist!

  2. Da ist man fassungslos, was auf uns zukommen wird! Bereits in
    Wien, wohin ich vor Jahren evtl. hatte auswandern wollen (so wäre
    ich schnell sowohl in Deutschland als auch Ungarn), sah ich vor drei
    Jahren, daß da öffentlich für Abtreibung geworben wird! Nun war ich
    doch heilfroh, dass es etwa 2012 nicht mit meiner Wohnungssuche in
    Wien geklappt hat! Ich kann einfach nicht verstehen, wie man sein
    eigen Fleisch und Blut TÖTEN kann!!!

  3. Entsetzlich, was auf uns zukommt.
    Abschaffung des § 219a bedeutet auf kurze Sicht auch die Abschaffung des § 218, der eine Abtreibung als rechtswidrig, aber straffrei beinhaltet.

    Deutschland macht es nach jahrzehntelanger Debatte nun wie unsere Nachbarn in den Niederlanden. Vielleicht sogar noch schlimmer . Denn in den Niederlanden geht es offiziell bis zur 24 Schwangerschaftswoche mit der Abtreibung.
    Ob die Ampel-Koalition die vollständige Freigabe bis kurz vor der Geburt beschliesst, bleibt noch offen. Auf EU-Ebene wir es schon lange gefordert.

    Die Gehsteigberatung mit ihrer Rettung in der Not hat so vielen Kindern und deren Mütter geholfen. Schade, dass auch diese Beratung wegfallen soll. Hoffen wir auf viele kreative Hilfsangebote seitens der Lebensrechtler, wenn jene Beratung wegfallen sollte.

    Ob wohl einfach nur gebetet werden darf vor einer Praxis?

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