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Die CDL kritisiert eine geplante Rezeptfreiheit für die „Pille danach“

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Stellungnahme des Arbeitskreises „Ethik in der Medizin“ der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) zur Rezeptfreiheit von „EllaOne“:41801_56348073732_144859_n
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Ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk für zig-Millionen Euro hat die EU-Kommission gestern dem Produzenten der Pille danach „EllaOne“ beschert.  
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Dort dürften gestern die Champagnerkorken kräftig geknallt haben, als veröffentlicht wurde, dass die EU-Kommission das von HRA Pharma entwickelte, hoch dosierte Hormonpräparat zum rezeptfreien Verkauf durch Apotheken und online Apotheken europaweit freigegeben habe.
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Was sich für den Schutz der Gesundheit von Frauen und für den Embryonenschutz als Tragödie erweisen wird, eröffnet dem alleinigen europäischen Produzenten und Weltmarktführer beste neue Wachstumsperspektiven.

Wo bleibt die sonst so pharmakritische Öffentlichkeit?

Die überaus positive Resonanz, die diese Freigabe sofort in den Medien findet, ist angesichts einer ansonsten so

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Pharma- und gesundheitskritischen Öffentlichkeit mehr als erstaunlich und sogar besorgniserregend.

Denn während seitens der EU streng darauf geachtet wird, dass auf jeder Zigarettenschachtel auf die Lebensrisiken des Rauchens erinnert wird und auch ansonsten der Verbraucherschutz und die Gesundheitsvorsorge höchste staatliche Priorität genießen, wird ausgerechnet bei einem Hormonpräparat dieser hohen Wirkungsstufe der gesundheitliche Schutz der Frauen völlig ausgeblendet.
Dabei ist das vom Monopolisten HRA Pharma entwickelte und inzwischen weltweit vertriebene Präparat erst seit 2009 auf dem Markt. Das Mittel, das bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft mit fast hundertprozentiger Wirksamkeit verhindern soll, kann diesen erstaunlich hohen Wirkungsgrad nur erreichen, in dem es sowohl die Ovulation als auch die erfolgreiche Nidation hemmen kann.

Ähnlichkeit mit Abtreibungspille Mifegyne (RU 486)

Als chemisches Präparat weist der Hauptwirkstoff Ulipristalacetat (UPA) zudem eine sehr weitgehende Verwandtschaft zu der bereits langjährig im gleichen Unternehmen entwickelten Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) auf.images
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Dieses aus den gleichen Entwicklungslabors stammende, weltweit häufigst eingesetzte pharmakologische Abtreibungsmittel wird zudem schon seit Jahren z.B. in China und Russland rücksichtslos trotz seiner extremen Belastungen als gängige „Pille danach“ eingesetzt.
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In internationalen früheren Veröffentlichungen haben die ellaOne® vertreibenden Firmen Watson- und HRA-Pharma sogar ihrerseits eindeutige positive Äußerungen zur nidationshemmenden, d.h. frühabtreibenden Wirkung von UPA gemacht.
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Dies trifft ebenso auch auf einzelne, uns vorliegende frühere Stellungnahmen anderer ärztlicher und pharmakologischer Befürworter der „Pille danach“ zu.

Kein „Notfall-Präparat“ zur „Nachverhütung“

„EllaOne“ ist keinesfalls ein harmloses, sicher wirkendes „Notfall-Medikament zur Nachverhütung“, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und beendet früh das Leben des möglicherweise schon entstandenen Embryos. Dies geschieht durch die sehr hohe Hormondosis, die etwa der Größenordnung der gesamten Monatspackung üblicher Verhütungspillen entspricht.
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Erst im Juli 2014 zahlte der Pharmakonzern Bayer in den USA betroffenen Frauen, die entsprechmarsch_2013_photo_dv_447_mende Antibabypillen des Konzerns eingenommen hatten, in einem Vergleich 1,8 Milliarden $ Schadensersatz. Dort ging es um die Gesundheitsbelastungen und -Risiken und um mögliche Todesfälle durch zwei Antibabypillen (Yaz und Yasmin).
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BILD: Internationale Lebensrechtler demonstrieren mit Transparent: „Jedes Leben ist heilig“ in Berlin
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8900 Klägerinnen hatten u.a. gegen Bayer geklagt, weil das Thrombose-Risiko der Pillen nachgewiesen wurde. Ähnlich verhielt es sich z.B. mit einer anderen Antibabypille in Frankreich. Dies läßt bereits die gefährliche Belastungssituation durch Hormonpräparate für Frauen deutlich erkennbar werden.

Lebensrechtler kritisieren mangelnde Neutralität diverser Studien

Die CDL und andere Lebensschutz- und Bioethik-Organisationen haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die wenigen bisher vorliegenden Studien keine Langzeitwirkungen dokumentieren und dass sie nahezu ausschließlich von starken Befürwortern bzw. nicht von neutralen, interessenunabhängigen Studienverfassern erstellt worden sind.
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Während normalerweise wissenschaftliche Studien, bei denen wirtschaftliche Interessenverquickungen zwischen Pharmaindustrie und medizinischen Wissenschaftlern dokumentiert werden, und entsprechendes Sponsorenschaften kritisch hinterfragt werden, sind hier in der öffentlichen Diskussion weitestgehend alle ethischen und medizinischen Bedenken zurückgestellt worden, um die „Pille danach“ möglichst als unproblematisch und unbedenklich darstellen zu können.

Gesundheitsminister Gröhe bislang gegen Rezeptfreigabe

Erfreulicherweise gehörte Deutschland bei der nun erfolgten EU-Kommissionsentscheidung zu denen sieben Ländern, die im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes gegen eine völlige Rezeptfreigabe votiert haben. Dies ist sicherlich auch ein Verdienst des jetzigen Gesundheitsministers Gröhe. DSC_0048

Denn ohne eine Beibehaltung der Rezeptpflicht, so war schon bisher erfreulicherweise auch aus seinem Haus zu hören, fehlt jede Möglichkeit einer fachkundigen ärztlichen Beratung für die betroffene Frau. Vielfach würde sie die belastend hohe Hormondosis sogar sonst auch noch vergeblich und zu häufig einnehmen.
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Es ist aufgrund der beobachtbaren Erfahrungen in anderen Ländern mit Rezeptfreiheit zu befürchten, dass zukünftig bald sehr viel mehr Frauen als bisher von ihren Partnern gedrängt werden, diese für Männer praktische und bequemste Lösung als Mittel der Wahl zur Verhinderung oder frühen Beendigung der Schwangerschaft häufiger einzunehmen.

Bundesärztekammer für Beibehaltung der Rezeptpflicht

Schon im Dezember ließ der Hersteller HRA Pharma verlauten, dass sie nun gezielt die Apotheker auf die Freigabe vorbereiten wollen und –  unterstützt durch ein externes Vertriebs-Team des Ulmer Pharmadienstleisters MARVECS  –  ihr Monopolprodukt der „Pille danach“ nun auch in Deutschland zum kommerziellen Erfolgsschlager machen wollen.
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Wir appellieren daher dringend an Gesundheitsminister Gröhe und seine Staatssekretärin Fischbach, ihr Augenmerk verstärkt auf die wenigen interessenneutralen Studien zu „EllaOne“ zu richten, und sich weiterhin dem Votum der Bundesärztekammer anzuschließen, das in Deutschland die Beibehaltung der Rezeptpflicht dringend gefordert hat.
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Es ist davon auszugehen, dass auch weitere europäische Länder die Rezeptfreiheit im Interesse der Gesundheitsfürsorge nicht umsetzen werden und somit ein kritisches Signal an den Weltmarktführer für die „Pille danach“ senden.
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Vor allem ist dies im Interesse auch der vielen jungen Mädchen und Frauen, die aufgrund der starken medialen Unterstützung und kostenlosen Werbung für „ellaOne“ inzwischen den Eindruck gewinnen könnten, eine gelegentliche Notfallverhütung durch diese Hormonbombe sei nicht schädlicher als ein alltägliches Schnupfenmittel.
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Oder soll der Staat vielleicht erst dann eingreifen, wenn wie in den USA und Frankreich gefährliche, tödliche Thrombosen bei Frauen Pharma-Unternehmen zur Schadensersatzzahlungen zwingen?
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Aber vielleicht können sich ja auch einmal unverhofft investigative Journalisten, Alice Schwarzer oder aktive Verbraucherschützer der Frage annehmen, wer hier eigentlich wem die Unbedenklichkeit eines „Hormonhammers“ attestiert, der immerhin sehr erfolgreich den Anspruch erhebt, jede Schwangerschaft in den ersten 5 Tagen nach der möglichen Befruchtung verhindern zu können?
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Kontaktdaten:
Christdemokraten für das Leben e.V.
Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391 / Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

 

Kommentare

4 Antworten

  1. An die „Christdemokraten für das Leben“(CDL)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch wenn´s Ihnen schwer fällt: Seien Sie mal ehrlich! Ihnen ist doch die Gesundheit der Frauen sch…egal, Ihnen geht es nur darum, Abtreibungen zu verhindern?

    Und wenn Ihnen die Gesundheit der abtreibenden Frauen so sehr am Herzen liegt, warum machen wir dann nicht folgendes:
    Wir erlauben die Abtreibung ohne Zwangsberatung.
    Wenn eine Frau schwanger ist, aber die Schwangerschaft nicht austragen will, warum soll ihr verwehrt werden, in der nächsten Arztpraxis/Krankenhaus das lästige Schwangerschaftsgewebe absaugen zu lassen?
    Eine solche Regelung gab´s im „diktatorisch-kommunistischen“ Polen von 1955-1993.

    1. Guten Tag,
      natürlich geht es den Christdemokraten für das Leben auch darum, Abtreibungen zu verhindern. Das besagt doch schon der Vereinsname klar genug!
      Das schließt doch nicht aus, auch um die Gesundheit der Schwangeren im Blick zu haben.
      Im übrigen bestätigen Sie erneut Ihren Abtreibungstick, indem Sie ein Kind im Mutterleib dreist und wahrheitswidrig als „lästiges Schwangerschaftsgewebe“ diffamieren.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Kübe

      1. Guten Tag,
        Frau Küble, um Ihnen nochmals die Luft aus den Segeln zu nehmen:
        Ich will Sie in keinster Weise von Ihrer Meinung abbringen.
        Sie können mir auch gerne „Dreistigkeit“ vorwerfen, wenn ich von „lästigem Schwangerschaftsgewebe“ spreche.
        In diesem Fall mir „Dreistigkeit“ vorzuwerfen, ist ein Werturteil, welches legitim ist, wenn auch subjektiv.
        Aber: Sie behaupten, ich würde „wahrheitswidrig“ von „Schwangerschaftsgewebe“ sprechen.
        Das Wort „wahrheitswidrig“ ist eine T a t s a c h e n b e h a u p t u n g .
        Nach Urteil BGH 132,13 sind Tatsachenbehauptungen im Unterschied zu Werturteilen durch die objektive Beziehung zwischen Äusserung und Wirklichkeit charakterisiert.
        Ich will aber jetzt keinen allzu langen juristischen Sermon absondern, weil wir uns nicht auf einer Advokatenversammlung befinden.
        Wie gesagt können Sie gerne die Worte „dreist“, „Abtreibungstick“ benutzen, aber bitte erklären Sie, warum Sie die Bezeichnung „Schwangerschaftsgewebe“ als „wahrheitswidrig“ bezeichnen.
        Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.
        Freundlichen Gruß
        Lilo mit dem „Abtreibungstick“

        1. Guten Tag,
          der Unterschied zwischen Wertung und Behauptung ist mir auch bekannt.
          Beschweren Sie sich bitte konsequenterweise bei der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, einer staatlichen Behörde, die öffentlich und millionenfach auf Tabakwaren vom „ungeborenen Kind“ schreibt, das durch Zigarettenschäden „getötet“ werde: https://charismatismus.wordpress.com/2019/05/15/sex-youtuberin-bereut-abtreibung-staatl-warnschild-auf-tabak-fuer-das-ungeborene-kind/
          Im übrigen dürfte Ihnen bekannt sein, daß weder die Bundesärztekammer noch das Bundesverfassungsgericht – und damit medizinische und juristische Höchstinstanzen – von einem „Schwangerschaftsgewebe“ sprechen (geschweige von einem „lästigen“).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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