Am 7. Juli wird der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten als Richter für das Bundesverfassungsgericht abstimmen. Anschließend benötigen die zukünftigen Richter noch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag.
Mit großer Besorgnis erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (siehe Foto), zur geplanten Nominierung:
Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten.
Doch noch viel entscheidender ist die Kandidatenauswahl der SPD: Sie schlägt die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vor.
Brosius-Gersdorf ist für Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte. Sie war als Vize-Koordinatorin der „Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch“ schon Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelkoalition eingesetzt wurde.
In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte, „also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie.“
Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „überschaubar“. Damit distanziert die Kandidatin sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Frau Brosius-Gersdorf tritt für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein und betont: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“.
Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken.
Die CDL fordert die Unionsparteien auf, diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.
3 Antworten
Der Krieg gegen das Leben schreckt weder vor Ungeborenen noch Geborenen zurück.
https://www.youtube.com/watch?v=3kv1TSLFWuE
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https://www.youtube.com/watch?v=tEM1yIBCJRw
Trump stoppt Waffenlieferungen an dei Ukraine
https://www.youtube.com/watch?v=xZMQAIQU8WQ
Re-Arm Europe – Der Marsch in den 3. Weltkrieg? U. van der Leyens Kriegserklärung an Europa
Wenn Frau Wenzel wirklich christliches Verantwortungsbewusstsein hat, dann darf sie es bei dieser (sehr begrüßenswerten) Stellungnahme nicht belassen, sondern sie muß zu Aktionen aufrufen bzw.
solche organisieren, z.B.im Verbund mit vielen/allen Lebensrechtsorganisationen.-
Über diesen Bereich hinaus sollte sie sich bemühen, Unionsabgeordnente und fair rechtsstaatlich denkende Politiker auch aus anderen Parteienfür einen energischen Protest gegen diese SPD-Kandidatin zu gewinnen!
Nein, die Dame darf nicht länger als Feigenblatt für eine Partei der Tötung durch Giftspritzen, Masken und das Zerstückeln von Kindern dienen — das wäre ein Zeichen, wie es vor Jahren Erika Steinbach setzte