
Gefahr für Gesundheitsschutz von Frauen sowie Aushöhlung des Menschenrechts auf Leben für ungeborene Menschen (Embryonen) – Steilvorlage für Intoleranz und Diskriminierung und Gefährdung für Meinungs- und Gewissensfreiheit
„Quasi unbemerkt wird am 23. Juni im Europäischen Parlament über einen Gesetzentwurf, den sog. Matic-Bericht, abgestimmt, der unter dem Vorwand von Antidiskriminierung und reproduktiver Gesundheit einen ethischen Dammbruch hinsichtlich der Gesundheit von Frauen und dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft anstrebt. Wenn der Matic-Bericht durchgeht, dann gibt es künftig ein ‚Menschenrecht auf Abtreibung’“, erklärt Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben in Bayern.

Die CDL fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Politiker und Menschenrechtsaktivisten auf, sich dafür einzusetzen, dass der Matic-Bericht abgelehnt wird. „Frauen- und Menschenrechte dürfen nicht auf dem Altar von irreführenden Frames wie „reproduktive Gesundheit oder Menschenrecht auf Abtreibung“ gefährdet werden!“
Hinter diesem in sich widersprüchlichem Begriff des ‚Rechts auf Abtreibung‘ steht tatsächlich, dass jede Frau ohne Beratung und damit ohne Schutz, ohne Unterstützung, ohne Angebote auf Hilfe direkt ihr ungeborenes Kind abtreiben lassen kann.
Ebenfalls kann man dann künftig die Abtreibungspille ohne Beratung oder Rezept erhalten und die Frau kann alleine zu Hause mit allen Risiken und Nebenwirkungen abtreiben. Die Wahrheit ist aber, dass jede Abtreibung ein erhebliches gesundheitliches Risiko für die Frauen ist.
„Spätere Unfruchtbarkeit und das Risiko einer lebenslangen psychischen Belastung sind Nebenwirkungen, die fairerweise genannt werden müssen. Abtreibung ist immer ein gewaltvoller Eingriff, kein Beitrag zur Gesundheit und daher keine Gesundheitsleitung“, betont Lambrecht.
Quelle und FORTSETZUNG des Beitrags hier: https://archive.newsletter2go.com/?n2g=phn69b6b-cxtrkj4i-7xx
Eine Antwort
o.k. es liegt in der Natur von CDL das hier protestiert wird und das wird am Beschluß des EU Parlaments nichts ändern